Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO Nr. : RA-000914-H0-104 Anlage-Nr. : 18a Seite : 1/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R9755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 57R9755.27 Radausführungskennz.: 57R9755.27 Radgröße: 7½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 §22 51105*07 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: *) 735 kg Reifenabrollumfang: 2330 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SEAT Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 120 Nm Schaftlänge 27,5 mm BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50704 140 Nm Schaftlänge 27,5 mm BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, ZP50704 120 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO Nr. : RA-000914-H0-104 Anlage-Nr. : 18a Seite : 2/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5P e9*2001/116*0050*.. 5PN e9*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 147 Seat Altea, Altea XL, 215/35R19 A02) bis A10) Toledo N225) T85) BF1) (außer Freetrack) 225/35R19 A01) G7X) K03) T88) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5FP e9*2007/46*6394*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 140 Seat Ateca 225/40R19 A02) bis A10) (Ausführung mit N235) BF2) serienmäßiger §22 51105*07 Verbreiterung) 225/40R19 M+S 225/45R19 N235) 225/45R19 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5FP e9*2007/46*6394*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 Seat Ateca 225/40R19 A02) bis A10) (Ausführung ohne BF2) serienmäßiger 225/45R19 Verbreiterung) A01) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5FP e9*2007/46*6394*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 221 Seat Cupra Ateca 225/45R19 A02) bis A10) A93a) BF2) EB1) EF0) GKU) N235) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO Nr. : RA-000914-H0-104 Anlage-Nr. : 18a Seite : 3/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): K1 e9*2018/858*04001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 Seat Cupra Born 215/50R19 A02) bis A10) A01) K03) A94) BF3) EF0) 225/45R19 225/50R19 A01) K01) K04) 235/45R19 A01) K03) 245/45R19 A01) K01) K04) §22 51105*07 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Seat Exeo, Exeo ST 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, mit BF1) G8V) T88) kleinster Serienbereifung 195/.. oder 205/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3R e9*2001/116*0072*.. 3RN e9*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 bis 155 Seat Exeo, Exeo ST 225/35R19 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, mit BF1) T88) kleinster Serienbereifung 225/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1P e9*2001/116*0052*.. 1PN e9*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 155 Seat Leon 215/35R19 A01) bis A10) (Ausführungen mit T85) BF1) K03) kleinster Sommerbereifung 225/35R19 195/.. oder 205/..) G2P) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO Nr. : RA-000914-H0-104 Anlage-Nr. : 18a Seite : 4/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1P e9*2001/116*0052*.. 1PN e9*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 195 Seat Leon 225/35R19 A01) bis A10) (Ausführungen mit BF1) K03) kleinster Sommerbereifung 225/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5F e9*2007/46*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 110 Seat Leon 215/35R19 A02) bis A10) (3-türer, 5-türer, Kombi; A93a) T85) BF1) E61) Ausführungen mit Verbundlenker- 225/35R19 §22 51105*07 Hinterachse) G0S) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5F e9*2007/46*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 221 Seat Leon 215/35R19 A02) bis A10) (3-türer, 5-türer, Kombi; A93a) N225) T85) BF1) E62) EF0) Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 225/35R19 GCP) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KL e9*2007/46*3167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Seat Leon, Leon 215/35R19 A02) bis A10) Sportstourer A93) N225) T85) BF2) E61) (Ausführungen mit Verbundlenker- 225/35R19 Hinterachse) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KL e9*2007/46*3167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 140 Seat Leon, Leon 225/35R19 A02) bis A10) Sportstourer A11) BF2) E62) (Ausführungen mit Mehrlenker- Hinterachse) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO Nr. : RA-000914-H0-104 Anlage-Nr. : 18a Seite : 5/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KL e9*2007/46*3167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 228 Seat Leon Cupra, 215/35R19 A02) bis A10) Cupra Sportstourer A93) N225) T85) A11) BF2) EF0) 225/35R19 N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KN e9*2007/46*6666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 180 Seat Tarraco 235/45R19 A02) bis A10) (ohne A93) A11) BF2) Radhausverbreiterung) 235/50R19 §22 51105*07 245/45R19 A93a) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KN e9*2007/46*6666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 180 Seat Tarraco 225/50R19 A02) bis A10) (mit A93a) N235) A11) BF2) E64) Radhausverbreiterung) 235/45R19 A93) 235/50R19 245/45R19 A93a) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO Nr. : RA-000914-H0-104 Anlage-Nr. : 18a Seite : 6/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. §22 51105*07 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO Nr. : RA-000914-H0-104 Anlage-Nr. : 18a Seite : 7/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Zubehörkit: ZP50704 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Zubehörkit: ZP50704 Anzugsmoment: 140 Nm BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Zubehörkit: ZP50704 Anzugsmoment: 120 Nm §22 51105*07 E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „VL“. E62) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 16. und 17. Stelle im Versionenschlüssel „ML“. E64) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen, diese sind serienmäßig auch mit der Reifengröße 255/40R20 ausgerüstet, oder haben diese Reifengröße auch in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) eingetragen. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø370x32 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO Nr. : RA-000914-H0-104 Anlage-Nr. : 18a Seite : 8/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 G7X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/60R16, 215/50R17, 225/40R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCP) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GKU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R19, 225/50R18, §22 51105*07 245/35R20, 245/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 51105 nach §22 StVZO Nr. : RA-000914-H0-104 Anlage-Nr. : 18a Seite : 9/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 18a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 57R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 05.09.2024 §22 51105*07