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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000914-A0-104
Anlage-Nr. :                34
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   57R9755
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                            Ronal                                  Ronal
Montageposition:                      Vorderachse                        Hinterachse
Radausführung:                        57R9755.17                          57R9755.27
Radgröße:                              7½Jx19H2                           7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                       40 mm                              45 mm
Effektive Einpresstiefe:                 32 mm                              45 mm
Lochkreisdurchmesser:                   112 mm                              112 mm
Lochzahl:                                   5                                     5
Mittenlochdurchmesser:                  76,0 mm                             76,0 mm
Zentrierart:                        Mittenzentrierung                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                          ohne Ring                        3 Ø76 Ø66.45
Adapterscheibe:             Ø66.5 Ø76 d=8 003 0022 304
geprüfte Radlast:                        770 kg                                 735 kg
bei Reifenabrollumfang:                 2327 mm                            2260 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller               : Daimler-Benz AG., Mercedes-Benz bzw. DaimlerChrysler

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
204, 204K                        Vorderachse:                              AP50702/08 130 Nm
                                 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
                                 Hinterachse:                                   ZP50706 130 Nm
                                 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde
                                 M14x1,5, Schaftlänge 28 mm



RA-000914-A0-104-34~DB-5-112-66_5-ET32_57R9755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000914-A0-104
Anlage-Nr. :                34
Seite :                     2/3                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204                            e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          7.5x19,ET32          7.5x19,ET45
270             Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S           225/40R19 M+S      A02) bis A10)
                AMG                                            A94a)
                (Coupe C205, Cabrio A205)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
204                             e1*2001/116*0431*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     Vorderachse          Hinterachse
                                         7.5x19,ET32          7.5x19,ET45
270             Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S          225/40R19 M+S       A02) bis A10)
                AMG                                           A94a)
                (Limousine, W205)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
204K                           e1*2001/116*0457*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        7.5x19,ET32          7.5x19,ET45
270             Mercedes C-Klasse, C43 225/40R19 M+S         225/40R19 M+S        A02) bis A10)
                AMG                                          A94a)
                (Kombi, S205)


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

RA-000914-A0-104-34~DB-5-112-66_5-ET32_57R9755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000914-A0-104
Anlage-Nr. :                34
Seite :                     3/3                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


Die Anlage Nr. 34 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 09.10.2017




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