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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000914-A0-104
Anlage-Nr. :                27
Seite :                     1/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    57R9755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          57R9755.114
Radgröße:                                                 7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                          50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    65,06 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           925 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2144 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
7L                               Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                     160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 36 mm
2H, 2HS2, 7HM, 7HMA, 7HC,        Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                    180 Nm
7HCA, 7HK, 7J0                   Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 36 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000914-A0-104
Anlage-Nr. :                27
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                              e1*2007/46*0356*..
2HS2                            e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132      VW Amarok                235/55R19                         A02) bis A10)
                (ohne Serien-            A01) K03)K04) T105)               ER1)
                Radhausverbreiterungen)
                                         245/50R19
                                         A01) K01)K04) T105)

                                          245/55R19
                                          A01) K01)K04)

                                          255/50R19
                                          A01) K01)K02)

                                          265/50R19
                                          A01) K01)K02)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                              e1*2007/46*0356*..
2HS2                            e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 165      VW Amarok                245/50R19                         A02) bis A10)
                (mit Serien-             T105)                             EF0)ER1)
                Radhausverbreiterungen)
                                         245/55R19

                                          255/50R19

                                          255/55R19

                                          265/50R19

                                          275/50R19




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000914-A0-104
Anlage-Nr. :                27
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                              e1*2001/116*0203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 128     VW Touareg               235/55R19                            A02) bis A10)
                (Radanschluss 5/120)     A98)

                                           245/50R19
                                           A98)

                                           255/50R19
                                           A01) A98)K03) K04)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HM                                e1*2001/116*0218*..
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HCA                               e1*2001/116*0286*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
7HK                                L148
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128      VW (T5) Multivan, Multivan 235/45R19                          A02) bis A10)
                Beach, Multivan Starline, T99)                                E75)E89) E97)
                Caravelle, California,
                California Beach,           245/45R19
                Transporter, Transporter    A01) G01)T102)
                Flex, Business
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HM                                e1*2001/116*0218*..
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HCA                               e1*2001/116*0286*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
7HK                                L148
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173      VW (T5) Multivan, Multivan 235/45R19                          A02) bis A10)
                Beach, Multivan Starline, T99)                                E75)E89) E97)
                Caravelle, California,
                California Beach,           245/45R19
                Transporter, Transporter    A01) G01)
                Flex, Business
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in17Zoll)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000914-A0-104
Anlage-Nr. :                27
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132      VW (T6) Transporter,        235/45R19                         A02) bis A10)
                California, Multivan, Kombi T99)                              E75)E97a)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150      VW (T6) Transporter,        235/45R19                         A02) bis A10)
                California, Multivan, Kombi T99)                              E75)E97a)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17Zoll)


Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


A06)   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
       nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
       Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
       mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
       Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
       es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
       Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A98)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen,
       sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
       Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne
       seitliche Fenster).

E89)   Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16
       oder 225/75R16C ausgerüstet sind.

E97)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
       - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
       - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
       der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
       zu einer Achslast von 1725 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
       gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).


RA-000914-A0-104-27~VW-5-120-65-ET50_57R9755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000914-A0-104
Anlage-Nr. :                27
Seite :                     6/6                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
       bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
       Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen
       auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 27 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 09.10.2017


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