Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105 Nr. : RA-000914-B0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 57R9755 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 57R9755.114 Radgröße: 7½Jx19H2 Rad-Einpresstiefe: 50 mm Lochkreisdurchmesser: 120 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,06 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 925 kg bei Reifenabrollumfang: 2144 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : VW Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 7L Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, - 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm 2H, 2HS2, 7HM, 7HMA, 7HC, Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, - 180 Nm 7HCA, 7HK, 7J0 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm RA-000914-B0-104-27~VW-5-120-65-ET50_57R9755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105 Nr. : RA-000914-B0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2H e1*2007/46*0356*.. 2HS2 e1*2007/46*0750*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 132 VW Amarok 235/55R19 A02) bis A10) (ohne Serien- A01)ER1)K03)K04)T105) Radhausverbreiterungen) 245/50R19 A01)ER2)K01)K04)T105) 245/55R19 A01)ER3)K01)K04) 255/50R19 A01)ER1)K01)K02) 265/50R19 A01)ER4)K01)K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2H e1*2007/46*0356*.. 2HS2 e1*2007/46*0750*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 bis 190 VW Amarok 245/50R19 A02) bis A10) (mit Serien- ER2)T105) EF0) Radhausverbreiterungen) 245/55R19 ER3) 255/50R19 ER1) 255/55R19 ER6) 265/50R19 ER4) 275/50R19 ER5) RA-000914-B0-104-27~VW-5-120-65-ET50_57R9755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105 Nr. : RA-000914-B0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7L e1*2001/116*0203*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 128 VW Touareg 235/55R19 A02) bis A10) (Radanschluss 5/120) A98) 245/50R19 A98) 255/50R19 A01)A98)K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HM e1*2001/116*0218*.. 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HCA e1*2001/116*0286*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. 7HK L148 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 128 VW T5, Multivan, Multivan 235/45R19 A02) bis A10) Beach, Multivan Starline, T99) E75)E89)E97) Caravelle, California, California Beach, 245/45R19 Transporter, Transporter A01)G01)T102) Flex, Business (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HM e1*2001/116*0218*.. 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HCA e1*2001/116*0286*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. 7HK L148 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 173 VW T5, Multivan, Multivan 235/45R19 A02) bis A10) Beach, Multivan Starline, T99) E75)E89)E97) Caravelle, California, California Beach, 245/45R19 Transporter, Transporter A01)G01) Flex, Business (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in17Zoll) RA-000914-B0-104-27~VW-5-120-65-ET50_57R9755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105 Nr. : RA-000914-B0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 132 VW T6, Transporter, 235/45R19 A02) bis A10) California, Multivan, Kombi E75)E97a) (Ausführungen mit kleinsten 245/45R19 Serienreifen in 16Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7HC e1*2001/116*0220*.. 7HMA e1*2001/116*0289*.. 7J0 e1*2007/46*0130*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 62 bis 150 VW T6, Transporter, 235/45R19 A02) bis A10) California, Multivan, Kombi E75)E97a) (Ausführungen mit kleinsten 245/45R19 Serienreifen in 17Zoll) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000914-B0-104-27~VW-5-120-65-ET50_57R9755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105 Nr. : RA-000914-B0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A98) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). E89) Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder 225/75R16C ausgerüstet sind. E97) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“: - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15, - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15. E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16. RA-000914-B0-104-27~VW-5-120-65-ET50_57R9755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105 Nr. : RA-000914-B0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1770 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1795 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1745 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER4) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1750 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER5) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1730 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER6) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1725 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000914-B0-104-27~VW-5-120-65-ET50_57R9755.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51105 Nr. : RA-000914-B0-104 Anlage-Nr. : 27 Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 57R9755 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage Nr. 27 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 57R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 04.02.2019 RA-000914-B0-104-27~VW-5-120-65-ET50_57R9755.docx