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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000914-A0-104
Anlage-Nr. :                28b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     57R9755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                Ronal
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            57R9755.37
Radgröße:                                                  7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                           51 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                            725 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2327 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                moment
5E                               Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm,   ZP50704 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000914-A0-104-28b~SK-5-112-57-ET51_57R9755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000914-A0-104
Anlage-Nr. :                28b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                              e11*2007/46*0243*..
5E                              e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia            215/35R19                             A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi,    T85)                                  E57)E61)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-           225/35R19
                Hinterachse)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                               e11*2007/46*0243*..
5E                               e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 169      Skoda Octavia             215/35R19                            A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi,     N225)T85)                            E58)E61)
                Ausführungen mit
                Mehrlenkerhinterachse)    225/35R19
                                          T88)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                                 e11*2007/46*0243*..
5E                                 e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110      Skoda Octavia                215/35R19                         A02) bis A10)
                (Facelift ab 2017, Limousine                                   E57)E61a)
                und Kombi, Ausführungen 225/35R19
                mit Verbundlenker-
                Hinterachse)


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
5E                                 e11*2007/46*0243*..
5E                                 e11*2007/46*0244*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 180      Skoda Octavia                215/35R19                         A02) bis A10)
                (Facelift ab 2017, Limousine N225)T85)                         E58)E61a)
                und Kombi, Ausführungen
                mit Mehrlenkerhinterachse) 215/35R19 M+S
                                             T85)

                                            225/35R19
                                            T88)




RA-000914-A0-104-28b~SK-5-112-57-ET51_57R9755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000914-A0-104
Anlage-Nr. :                28b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51105 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                28b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  57R9755


E57) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
     „VL“.

E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse an Achse 2. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 15. und 16. Stelle im Versionenschlüssel
     "ML".

E61) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
     - e11*2007/46*0243* bis Nachtragsstand 19
     - e11*2007/46*0244* bis Nachtragsstand 13

E61a) Bei dem Fahrzeugtyp 5E nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
     - e11*2007/46*0243* ab Nachtragsstand 20
     - e11*2007/46*0244* ab Nachtragsstand 14

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 28b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R9755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 09.10.2017




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