Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50313
Nr. : RA-000836-D0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 58R2105
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 58R2105
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 58R2105.151
Radgröße: 10Jx22H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 130 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 71,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
9PA Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, - 160 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 36 mm
92A, 92AN, 92AH, 92AHN, 9YA Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, - 160 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 34 mm
970, 970N, 970H, 970HN Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, - 160 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 28 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50313
Nr. : RA-000836-D0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 58R2105
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9PA e13*2001/116*0089*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
176 bis 404 Porsche Cayenne 255/35R22 A02) bis A10)
A01)K01)N265)T99)
265/35R22
A01)K01)K04)N275)
275/30R22
A01)K01)K04)T99)
275/35R22
A01)G4L)K01)K04)
285/30R22
A01)K01)K04)T101)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
92A e13*2007/46*1085*..
92AN e13*2007/46*1106*..
92AH e13*2007/46*1107*..
92AHN e13*2007/46*1108*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 419 Porsche Cayenne 255/35R22 A02) bis A10)
(Ausführungen mit Serien- N265)T99)
Verbreiterung)
265/35R22
N275)
275/30R22
T99)
275/35R22
285/30R22
T101)
285/35R22
295/30R22
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Nr. : RA-000836-D0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 58R2105
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
92A e13*2007/46*1085*..
92AN e13*2007/46*1106*..
92AH e13*2007/46*1107*..
92AHN e13*2007/46*1108*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 419 Porsche Cayenne 255/35R22 A02) bis A10)
(Ausführungen ohne N265)T99)
Serien-Verbreiterung)
265/35R22
A01)K01)K04)N275)
275/30R22
A01)K01)K04)T99)
275/35R22
A01)K01)K04)
285/30R22
A01)K01)K04)T101)
285/35R22
A01)K01)K04)
295/30R22
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
970 e13*2007/46*0970*..
970N e13*2007/46*1143*..
970HN e13*2007/46*1160*..
970H e13*2007/46*1161*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
155 bis 405 Porsche Panamera 265/30R22 295/25R22 A01) bis A10)
K01) K04) B26a)EF0)V00)VH11)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
250 bis 324 Porsche Cayenne 255/35R22 285/30R22 A01) bis A10)
(mit 5mm K02) B34a)E66)V00)
Radhausverbreiterungen im
Bereich Radmitte) 265/35R22 295/30R22 A01) bis A10)
K02) B34a)E66)V00)
RA-000836-D0-104-06a~PO-5-130-71_5-ET50_58R2105.docx
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Nr. : RA-000836-D0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 58R2105
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA e13*2007/46*0900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne hinten
250 bis 324 Porsche Cayenne 255/35R22 285/30R22 A02) bis A10)
(mit 15mm B34a)E66)V00)
Radhausverbreiterungen im
Bereich Radmitte) 265/35R22 295/30R22 A02) bis A10)
B34a)E66)V00)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50313
Nr. : RA-000836-D0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 58R2105
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
B26a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
- PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 410 mm)
B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
- PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm,
Achse 2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)
E66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Porsche Cayenne Coupé
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/50R19,
275/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000836-D0-104-06a~PO-5-130-71_5-ET50_58R2105.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 50313
Nr. : RA-000836-D0-104
Anlage-Nr. : 6a
Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 58R2105
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
VH11) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifenkombinationen an
Vorder-und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dabei darf die Abrollumfangsdifferenz der Reifen zwischen Vorder- und
Hinterachse max. 15 mm betragen. Dies ist durch den jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeughersteller zu bestätigen.
Die Anlage Nr. 6a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 58R2105 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 29.04.2019
RA-000836-D0-104-06a~PO-5-130-71_5-ET50_58R2105.docx