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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     1 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    58R0805
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                Ronal
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           58R0805.07
               Radausführungskennz.:                                    58R0805.07
               Radgröße:                                                  8Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 49563*11




               Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                            2 Ø76 Ø57
               geprüfte Radlast: *)                                        950 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704     120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704    140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,             ZP50704    140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               BF4       1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5,                        ZP50792    160 Nm
                               Schaftlänge 35 mm
               BF5       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,             ZP50704    120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     2 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                              e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140      Audi A3 Stufenheck,      225/30R20                         A01) bis A10)
                               A3 Cabrio                                                  BF1) E75) K03) K04) K25)
                               (Nur zulässig an                                           K28) K71) K74) T85)
                               Fahrzeugen die max.
                               18 Zoll Räder verbaut
                               oder eingetragen haben)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8V                              e1*2007/46*0607*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 140      Audi A3 Stufenheck,      225/30R20                         A01) bis A10)
                               A3 Cabrio                                                  BF1) E76) K03) K04) K25)
                               (Nur zulässig an                                           K28) K71) K74) T85)
                               Fahrzeugen die
§22 49563*11




                               serienmäßig 19 Zoll
                               Räder verbaut und/
                               oder eingetragen haben)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GY                              e1*2007/46*2060*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 147      Audi A3 Sportback, A3 225/30R20                            A01) bis A10)
                               Limousine                                                  A11) BF2) K03) K04) T85)
                               (Ausführungen mit
                               Mehrlenker- und
                               Verbundlenker -
                               Hinterachse)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                              e1*2001/116*0254*..
               4F1                             e13*2007/46*1080*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               89 bis 160      Audi A6                  225/35R20                         A01) bis A10)
                               (Ausführungen mit        G4K)                              BF1) E44) E54) K64) T90)
                               kleinsten Serienreifen
                               205/..)                  245/30R20
                                                        K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     3 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               4F                              e1*2001/116*0254*..
               4F1                             e13*2007/46*1080*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               120 bis 257     Audi A6                  225/35R20                         A01) bis A10)
                               (Ausführungen mit        G2Y)                              BF1) E44) E54) K64) T90)
                               kleinsten Serienreifen
                               225/..)                  245/30R20
                                                        K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               4E                            e1*2001/116*0198*..
               4E                            e1*2001/116*0246*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               154 bis 331     Audi A8                235/35R20                           A02) bis A10)
                                                      N245) T92)                          BF3) E44)
§22 49563*11




                                                       245/35R20
                                                       N255) T95)

                                                       245/40R20
                                                       N255)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                              e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Audi Q2                  225/30R20                         A01) bis A10)
                               (ohne                    A93) K03) T85)                    BF2) K04)
                               Serienverbreiterung)
                                                        225/35R20
                                                        A93) K03)

                                                       235/35R20
                                                       A93a) K01)

                                                       245/30R20
                                                       A93) K01)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     4 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                              e1*2007/46*1552*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      Audi Q2                   225/30R20                         A01) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) A93) K03) T85)                    BF2)

                                                        225/35R20
                                                        A93) K03)

                                                        235/35R20
                                                        A93a) K01) K04)

                                                        245/30R20
                                                        A93) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               GA                            e1*2007/46*1552*..
§22 49563*11




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               221             Audi SQ2               225/35R20 M+S                        A01) bis A10)
                                                      A93) K03)                            BF2)

                                                        235/35R20
                                                        A93a) K01) K04)

                                                        245/30R20
                                                        A93) K01) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                              e1*2007/46*0591*..
               8U1                             e13*2007/46*1163*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 162      Audi Q3                  235/35R20                          A02) bis A10)
                               (ohne                    A93)                               BF4)
                               Serienverbreiterung)
                                                        245/35R20
                                                        A93a)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                              e1*2007/46*0591*..
               8U1                             e13*2007/46*1163*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 162      Audi Q3                   235/35R20                         A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) A93)                              BF4)

                                                        245/35R20
                                                        A93a)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     5 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               8U                            e1*2007/46*0590*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               228 bis 270     Audi Q3 RS             225/35R20 M+S                        A02) bis A10)
                                                      A93)                                 BF4)

                                                        235/35R20
                                                        A93) N245)

                                                        245/35R20
                                                        A93a) N255)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                              e1*2007/46*1900*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20                             A02) bis A10)
§22 49563*11




                               (ohne                    A93)                               A11) BF4)
                               Serienverbreiterung)
                                                        235/45R20

                                                        245/40R20
                                                        A01) A93a) K04)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                              e1*2007/46*1900*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 180     Audi Q3, Q3 Sportback 235/40R20                             A02) bis A10)
                               (mit Serienverbreiterung) A93)                              A11) BF4)

                                                        235/45R20

                                                        245/40R20
                                                        A93a)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               F3                            e1*2007/46*2038*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               294             Audi RS Q3, RS Q3      235/40R20 M+S                        A02) bis A10)
                               Sportback                                                   A93a) BF4) EB1)
                                                      245/40R20 M+S
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     6 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               FZ                              e1*2018/858*00006*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 89       Audi Q4 e-tron, Q4 e-tron 255/45R20                               A01) bis A10)
                               Sportback                                                         A94) BF5) K03)
                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne               hinten
                                                         235/50R20           255/45R20           A01) bis A10)
                                                         K03)                A94)                BF5)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/30R20                                A01) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio;                                                   BF1) E77) K67)
                               Baureihe 8J; bis EG-
§22 49563*11




                               Genehmigungs-Nr
                               e1*2001/116*0369*16;
                               Ausführungen mit
                               kleinsten Sommer-
                               Serienreifen 225/..)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 169     Audi TT                  225/30R20                                A02) bis A10)
                               (Coupe, Roadster;        T85)                                     BF1) E77a)
                               Baureihe 8S; Serie bis
                               19 Zoll; ab EG-          245/30R20
                               Genehmigungs-Nr          A01) K03) K04) K27)
                               e1*2001/116*0369*17)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               8J                              e1*2001/116*0369*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 180     Audi TT                  225/30R20                                A02) bis A10)
                               (Coupe, Roadster;        T85)                                     BF1) E77a) E85)
                               Baureihe 8S; Serie
                               auch 20Zoll; ab EG-      245/30R20
                               Genehmigungs-Nr          A01) K03) K04) K27)
                               e1*2001/116*0369*17)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     7 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
§22 49563*11




                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     8 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805


               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
§22 49563*11




                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
                      mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
                      Zubehörkit: ZP50792
                      Anzugsmoment: 160 Nm

               BF5)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
                      mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E44)   Nicht zulässig an beschussgeschützten Ausführungen.

               E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

               E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
                      ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
                      (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges
                      zugelassen sind.

               E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
                      • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     9 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805


               E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
                     • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

               E85)   Die Verwendung ist nur zulässig an Fahrzeugen, die serienmäßig die Rad/Reifenkombination
                      255/30R20 a. 9x20, ET52 eingetragen haben.

               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 1: 6-Kolben Festsattel Kennz. Audi Ceramic Brembo mit belüfteter und gelochter
                         Scheibe Ø380x38 mm

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               G2Y)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 255/35R19
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
§22 49563*11




                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G4K)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     10 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805


               K64)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die hinter dem Befestigungsniet des Filzinnenkotflügels befindliche Blechausbuchtung ist
                        eng an das äußere Karosserieblech anzulegen,
                      • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der
                        Radmitte ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                        abzutrennen und der Rest klebend neu zu befestigen.

               K67)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche/-kante ist zu kürzen bzw. eng an
                        das Radhaus anzulegen und der Stoßfänger entsprechend neu zu befestigen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 100 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante bis ca.
                        200 mm vor der Radmitte eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K71)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von 45° vor bis 45° hinter der Radmitte, eng
                      an das Blechradhaus anzulegen.

               K74)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
§22 49563*11




                      • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 15° hinter der Radmitte sind zu
                        entfernen,
                      • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 50°
                        nach hinten umzulegen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben warm einzuformen und hinter die
                        umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                3
               Seite :                     11 / 11
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805


               Die Anlage 3 mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 58R0805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.09.2024
§22 49563*11