Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO Nr. : RA-000764-L0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 1 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 58R0805 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 58R0805 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 58R0805.07 Radausführungskennz.: 58R0805.07 Radgröße: 8Jx20H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Effektive Einpresstiefe 30 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm §22 49563*11 Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring Adapterscheibe: Ø66.5 Ø76 d=5 003 0022 302 geprüfte Radlast: *) 950 kg Reifenabrollumfang: 2400 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, AP 50701/05 110 Nm Schaftlänge 30 mm BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, AP 50702/05 130 Nm Schaftlänge 35 mm BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, AP 50702/05 150 Nm Schaftlänge 35 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO Nr. : RA-000764-L0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 2 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 58R0805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/30R20 A01) bis A10) (Limousine, Kombi, BF1) D01) E67) G01) T85) W203 ab e1*98/14*0139*14, S203 ab e1*98/14*0158*11, außer AMG-Modelle) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 225/30R20 A01) bis A10) Coupe, CLC BF1) D01) E67) G01) T85) §22 49563*11 (ab e1*98/14*0159*11) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/30R20 A01) bis A10) (Coupe C205, Cabrio N235) T85) A11) BF2) D01) E110a) A205) K01) K132) 225/30R20 M+S T85) 225/35R20 GCX) K122) N235) T90) 225/35R20 M+S GCX) K122) T90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. 204 AMG e1*2001/116*0464*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/35R20 M+S A01) bis A10) AMG BF2) D01) K01) K122) K132) (Coupe C205, Cabrio A205) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO Nr. : RA-000764-L0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 3 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 58R0805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 A01) bis A10) (Limousine, W205) N235) A11) BF2) D01) E103) EF0) ER1) GH1) K01) K04) K122) 225/35R20 M+S T90) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes C-Klasse, C43 225/35R20 M+S A01) bis A10) AMG BF2) D01) K01) K122) (Limousine, W205) §22 49563*11 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/35R20 A01) bis A10) (Kombi, S205) N235) A11) BF2) D01) E103) ER1) GCX) K01) K04) K122) T90) 225/35R20 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ECLS e1*2007/46*1818*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 143 bis 270 Mercedes CLS 245/35R20 M+S A02) bis A10) A11) A94) BF3) D01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/35R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; T90) A11) BF3) D01) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 235/35R20 ab 225/..) T92) 245/30R20 T90) 245/35R20 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO Nr. : RA-000764-L0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 4 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 58R0805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; T90) A11) BF3) D01) N255) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 245/35R20 ab 245/..) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*.. 211G e1*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A02) bis A10) (Limousine ) BF2) D01) T90) §22 49563*11 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A01) bis A10) (W212, Limousine, A11) BF2) D01) E111) K01) Ausführungen mit K04) K27) K97) T90) kleinsten Serienreifen in 16Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 125 bis 285 Mercedes E-Klasse 245/30R20 A01) bis A10) (W212, Limousine, BF2) D01) E111) K01) K04) Ausführungen mit K27) K97) T90) kleinsten Serienreifen in 17Zoll oder 18Zoll) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 235/35R20 A01) bis A10) (W213, Limousine) ER1) N245) T92) A11) BF3) D01) E111a) K01) 245/35R20 N255) T95) HL 245/35R20 N255) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO Nr. : RA-000764-L0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 5 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 58R0805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 270 Mercedes E-Klasse 245/35R20 A01) bis A10) (S213, Kombi) T95) A11) BF3) D01) K01) N255) HL 245/35R20 T98) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 143 bis 250 Mercedes E-Klasse All- 245/35R20 A01) bis A10) Terrain T95) BF3) D01) K134) 245/40R20 §22 49563*11 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 235/40R20 A01) bis A10) ER1) T96) BF3) D01) K01) K02) 245/40R20 K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 245 Mercedes GL- Klasse, 265/50R20 A01) bis A10) GLS BF3) D01) EF0) ER2) K01) (Ausführungen ohne 275/50R20 K02) serienmäßige K112) K113) Radhausverbreiterung) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 166 e1*2007/46*0598*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 190 bis 245 Mercedes GL- Klasse, 265/50R20 A01) bis A10) GLS BF3) D01) EF0) ER2) K01) (Ausführungen mit 275/50R20 serienmäßiger K04) K112) K113) Radhausverbreiterung und Serienreifen 295/40R21) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO Nr. : RA-000764-L0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 6 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 58R0805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 235/35R20 A01) bis A10) BF2) D01) K01) K118) K119) K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLA 235/45R20 A01) bis A10) (H247) A11) BF2) D01) K01) K02) 245/40R20 K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): §22 49563*11 F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLB 235/45R20 A01) bis A10) (X247) BF2) D01) K01) K02) K120) 245/40R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10) (X253, ohne A94) A11) BF3) D01) Verbreiterung) 245/45R20 A94) 255/45R20 A94a) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO Nr. : RA-000764-L0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 7 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 58R0805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 243 Mercedes GLC 235/45R20 A02) bis A10) (X253, mit Verbreiterung) A94) N245) A11) BF3) D01) 235/45R20 M+S A94) 245/45R20 A94) N255) 245/45R20 M+S A94) 255/45R20 A94a) §22 49563*11 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 270 bis 287 Mercedes GLC 43 235/45R20 M+S A02) bis A10) AMG, GLC 43 AMG BF3) D01) Coupe 245/45R20 M+S (X253, C253) 255/45R20 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. 204X AMG e1*2007/46*1884*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 350 bis 375 Mercedes GLC 63 235/45R20 M+S A02) bis A10) AMG, GLC 63S AMG, A94) BF3) D01) GLC 63 AMG Coupe, 235/50R20 M+S GLC 63S AMG Coupe (X253, C253) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10) (C253, ohne A11) BF3) D01) Radhausverbreiterungen 245/45R20 an Achse 2) 255/45R20 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO Nr. : RA-000764-L0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 8 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 58R0805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 243 Mercedes GLC Coupe 235/45R20 A02) bis A10) (C253, mit N245) A11) BF3) D01) Radhausverbreiterungen an Achse 2) 235/45R20 M+S 245/45R20 N255) 245/45R20 M+S 255/45R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. §22 49563*11 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 145 Mercedes EQC 235/45R20 A02) bis A10) A94) BF3) D01) N245) 235/50R20 A01) K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/50R20 255/45R20 A01) bis A10) K01) BF3) D01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 285 Mercedes ML-Klasse 245/45R20 A01) bis A10) N255) BF3) D01) K01) K04) 255/45R20 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 285 Mercedes S-Klasse, 245/35R20 A02) bis A10) Heckantrieb A11) BF3) D01) E97a) T95) (W221) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO Nr. : RA-000764-L0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 9 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 58R0805 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 285 Mercedes S-Klasse, 4- 245/35R20 A02) bis A10) MATIC BF3) D01) E97a) T95) (W221) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 221 e1*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 150 bis 345 Mercedes S-Klasse 245/40R20 A02) bis A10) (W222, ab Modell 2014) N255) A11) BF3) D01) E98b) T99) 245/40R20 M+S §22 49563*11 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 370 Mercedes S-Klasse 235/45R20 A02) bis A10) (W223, mit N245) T100) A11) BF3) D01) E130) EF0) Hinterachslenkung bis 4,5°) 245/40R20 A94) N255) T99) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2S e1*2007/46*2115*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 210 bis 370 Mercedes S-Klasse 235/45R20 A02) bis A10) (W223, mit N245) T100) A11) BF3) D01) EF0) Hinterachslenkung bis 10°) 245/40R20 A94) N255) T99) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 180 Mercedes SLC 225/30R20 A01) bis A10) BF2) D01) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 225/30R20 A01) bis A10) BF2) D01) G01) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO Nr. : RA-000764-L0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 10 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 58R0805 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie §22 49563*11 nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO Nr. : RA-000764-L0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 11 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 58R0805 A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm Zubehörkit: AP 50701/05 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: AP 50702/05 §22 49563*11 Anzugsmoment: 130 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm Zubehörkit: AP 50702/05 Anzugsmoment: 150 Nm D01) Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig. E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund – Instrumenten für Tacho und Drehzahl). E97a) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die Zahlen `221` stehen. E98b) Nur zulässig an Fahrzeugen bei denen an der vierten bis sechsten Stelle der Fahrzeugidentifikationsnummer (Fahrgestellnummer) die die Zahlen `222` stehen. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO Nr. : RA-000764-L0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 12 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 58R0805 E130) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung 10° Lenkwinkelanpassung (Code 216) ausgerüstet sind. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des §22 49563*11 Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. GCX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GH1) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO Nr. : RA-000764-L0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 13 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 58R0805 K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K97) An Achse 1 sind die Radhauskanten von Oberkante Stoßfänger bis 45° nach hinten umzulegen. Der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K112) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • im Bereich Innenradhaus nach hinten (Richtung Schweller) ist der hinter dem KS Radhaus befindliche Blechsteg umzulegen, • das KS Radhaus ist in diesem Bereich um 20mm warm einzuformen, • die in diesem Bereich befindliche Befestigungsschraube ist nach innen hinter den Schweller zu versetzen. K113) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der äußeren Reifenschultern (bei Geradeausfahrt) warm nach oben einzuformen. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. §22 49563*11 K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm aufzuweiten, • der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5 mm zu kürzen. K134) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhauskante ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte umzulegen, • die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante ist entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor Radmitte bis 45° hinter Radmitte eng an das Radhaus zu verkleben oder auszuschneiden. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO Nr. : RA-000764-L0-104 Anlage-Nr. : 38a Seite : 14 / 14 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 58R0805 N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. §22 49563*11 T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T96) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Die Anlage 38a mit den Seiten 1-14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 58R0805 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 23.09.2024