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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     1 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                    58R0805
               Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                                Ronal
               Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                           58R0805.05
               Radausführungskennz.:                                    58R0805.05
               Radgröße:                                                  8Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      108 mm
               Lochzahl:                                                      5
§22 49563*11




               Mittenlochdurchmesser:                                    76,00 mm
               Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           1 Ø76 Ø63.3
               geprüfte Radlast: *)                                        950 kg
                Reifenabrollumfang:                                       2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   FORD

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                       moment
               BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50502     130 Nm
               BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5                              ZP50521     200 Nm
               BF3       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50502     120 Nm
               BF4       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50502     140 Nm
               BF5       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                              ZP50502     135 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     2 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM2                           e13*2001/116*0109*..
               DM2-CNG                       e13*2001/116*1018*..
               DM2-LPG                       e13*2001/116*1000*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 107      Ford C-Max            225/30R20                           A01) bis A10)
                                                                                         BF1) K03) K04) K57) K58)
                                                                                         S01) T85)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DXA                             e13*2007/46*1103*..
               DXA-LPG                         e13*2007/46*1288*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford C-Max, Grand C- 225/30R20                            A01) bis A10)
                               Max                                                       BF1) K03) K04) K67) N235)
§22 49563*11




                               (Ausführungen mit                                         S01) T85)
                               Serie nicht nur
                               205/55R16)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               SBF                           e1*2007/46*1524*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 175     Ford Edge              235/45R20                          A02) bis A10)
                                                                                         A93a) BF2)
                                                       245/45R20

                                                       255/45R20


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DYB                           e13*2007/46*1138*..
               DYB-LPG                       e13*2007/46*1289*..
               DYB-N                         e13*2007/46*1363*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford Focus            225/30R20                           A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                        BF1) K01) K04) S01) T85)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                           e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford Focus            225/30R20                           A01) bis A10)
                               (Limousine,                                               A11) BF1) E73) K03) K04)
                               Ausführungen mit                                          T85)
                               Verbundlenkerachse)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     3 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                           e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford Focus            225/30R20                            A01) bis A10)
                               (Limousine, Kombi,                                         A11) BF1) E73) K01) K04)
                               Ausführungen mit                                           T85)
                               Mehrlenkerachse)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               DEH                            e13*2007/46*1911*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               63 bis 134      Ford Focus Active      225/35R20                           A02) bis A10)
                               (Limousine, Kombi)                                         A11) BF1)
                                                      245/30R20
§22 49563*11




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM2                             e13*2001/116*0109*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               100 bis 147     Ford Kuga               225/35R20                          A02) bis A10)
                               (1. Generation)         N235)                              BF1) E61) S01)

                                                       235/35R20

                                                       245/35R20
                                                       A01) K03)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DM2                             e13*2001/116*0109*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 178      Ford Kuga               245/35R20                          A02) bis A10)
                               (2. Generation)                                            BF1) E62)

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               DFK                             e13*2007/46*2188*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 140      Ford Kuga               235/45R20                          A02) bis A10)
                               (3. Generation)                                            A11) BF3)

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               BA7                              e13*2001/116*0249*..
               BA7-LPG                          e13*2001/116*1015*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 176      Ford Mondeo              245/30R20                         A01) bis A10)
                               (bis Modelljahr 2014)                                      BF4) E52) E64) G2D) K04)
                                                                                          S01) T90)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     4 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               BA7                             e13*2001/116*0249*..
               BA7-HEV                         e13*2007/46*1485*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 177      Ford Mondeo             225/35R20                         A01) bis A10)
                               (ab Modelljahr 2015)    K13) N235)                        A11) BF4) E65) K04) T90)

                                                       225/35R20 M+S
                                                       K13)

                                                       245/30R20
                                                       K03)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LSK                           e13*2007/46*2387*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
§22 49563*11




               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               92 bis 154      Ford Mustang Mach-E 235/45R20                             A02) bis A10)
                                                     A94)                                BF2)

                                                       245/45R20
                                                       A01) A94a) K04)

                                                       255/45R20
                                                       A01) G0F) K01) K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               LSK                           e13*2007/46*2387*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               176 bis 200     Ford Mustang Mach-E 245/45R20                             A01) bis A10)
                               GT                    A94a)                               BF2) K04)

                                                       255/45R20
                                                       K01)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               J2K                           e9*2007/46*3165*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 147      Ford Puma              225/35R20                          A01) bis A10)
                                                                                         A11) BF5) K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     5 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               WA6                            e13*2001/116*0185*..
               WA6-N                          e13*2007/46*1340*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               74 bis 176      Ford S-Max 1.          235/35R20                             A01) bis A10)
                               Generation; Ford       GAG) T92)                             BF2) E69) K38) S01)
                               Galaxy 2. Generation
                                                      245/35R20
                                                      G8B) K03) K04)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               WA6                              e13*2001/116*0185*..
               WAH6                             e13*2007/46*2374*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 177      Ford S- Max 2.           235/35R20                           A02) bis A10)
                               Generation; Ford         ER1) T92)                           A11c) BF2) E69a)
§22 49563*11




                               Galaxy 3. Generation
                               (Nur zulässig an         245/35R20
                               Fahrzeugausführungen T95)
                               bis einschließlich 18
                               Zoll Serienbereifung)




               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               WA6                             e13*2001/116*0185*..
               WAH6                            e13*2007/46*2374*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               88 bis 177      Ford S- Max 2.          235/35R20                            A02) bis A10)
                               Generation; Ford        ER1) T92)                            A11c) BF2) E69a)
                               Galaxy 3. Generation
                               (Nur zulässig an        245/35R20
                               Fahrzeugausführungen T95)
                               die mit 19 Zoll
                               Bereifung ausgerüstet   245/40R20
                               sind)                   A01) G2F) K13) K22) K25) K80) K81)
                                                       K82)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     6 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
§22 49563*11




                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                      länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
                      erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                      oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A11c) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Voll-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
                     Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     7 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805


               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50502
                      Anzugsmoment: 130 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5
                      Zubehörkit: ZP50521
§22 49563*11




                      Anzugsmoment: 200 Nm

               BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50502
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50502
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
                      Zubehörkit: ZP50502
                      Anzugsmoment: 135 Nm

               E52)   Nur zulässig bei Fahrzeugausführungen, die an Achse 2 mit Stehbolzen mit einer Länge von
                      26 mm ausgerüstet sind. Diese sind Fahrzeuge ab Produktionsdatum Januar 2008. Überprüfung:
                      Einschraubtiefe min 6,5 Umdrehungen.

               E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 1. Generation:
                      • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `DR`

               E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Ford Kuga der 2. Generation:
                      • an 9. und 10. Stelle der Fahrzeug-Identifikations-Nr steht `MA`

               E64)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0249*25.

               E65)   Beim Typ BA7 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0249*26.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     8 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805



               E69)   Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
                      e13*2001/116*0185*23.

               E69a) Beim Typ WA6 nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
                     e13*2001/116*0185*24.

               E73)   Nicht Fahrzeug-Ausführung Focus Active.

               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                      einer Achslast von 1440 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß
                      den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
§22 49563*11




               G0F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G2D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/40R19,
                    235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               G2F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 245/45R19 ausgerüstet oder
                      diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
                      und G01) zu beachten.

               G8B)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 245/45R18
                      ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                      des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               GAG) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/45R18,
                    245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
                    des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     9 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
                      dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte
                      komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw.
§22 49563*11




                      auszuschneiden.

               K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
                      aufzuweiten.

               K38)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                      Türhinterkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

               K57)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Filz-Innenradhäuser im Bereich von ca. 100 mm vor Radmitte bis Übergang zum
                         hinteren Stoßfänger auf einer Höhe von ca. 40 mm zu kürzen. Die Schnittkante ist mit dem
                         Radhaus zu verkleben,
                      • der Stehbolzen hinter der Radmitte (für die Befestigungsklammer des Filzinnenkotflügels) ist
                         um ca. 8 mm zu kürzen,
                      • der Kunststoffhalter im Übergang Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist um ca. 10 mm zu
                         kürzen,

               K58)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von seitlicher Schutzleiste bis
                      Übergang zum hinteren Stoßfänger sowie im Bereich Oberkante hinterer Stoßfänger
                      aufzuweiten.

               K67)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45-Grad vor
                      der Radmitte eng an das Radhaus anzulegen.

               K80)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Oberkante
                      Stoßfänger um 20 mm warm nach innen einzuformen
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 11 zur ABE-Nr. 49563 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000764-L0-104
               Anlage-Nr. :                8
               Seite :                     10 / 10
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  58R0805


               K81)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • die Schraube zur Befestigung des Filzinnenfotflügels im Bereich der Oberkante Stoßfänger
                         ist zu entfernen,
                      • der Filzinnenkotflügel bzw. die Ausbuchtung im Bereich der Oberkante Stoßfänger ist
                         auszuschneiden und der Rest eng an das Innenradhaus zu verkleben,
                      • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist um 20 mm zu kürzen und die Befrestigung nach
                         hinten zu versetzen.

               K82)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                      erforderlich:
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis zum Schweller eng an
                         das Radhaus zu kleben,
                      • die Befestigungsschrauben des Filzinnenkotflügels im Bereich 30° vor, 50° hinter Radmitte
                         sowie im Bereich der Radmitte sind inkl. Stehbolzen zu entfernen.

               N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
§22 49563*11




                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               S01)   Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe / Bremstrommel
                      sind zu entfernen.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 8 mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 58R0805 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 23.09.2024