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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49563
Nr. :                      RA-000764-D0-104
Anlage-Nr. :               15d
Seite :                    1/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 58R0805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    58R0805
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           58R0805.08
Radgröße:                                                  8Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           950 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2400 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BL, ER, DJ1, ERE, KE, TB1        Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50846 110 Nm
                                 M12x1,5
GH, GHE, GJ                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50846 140 Nm
                                 M12x1,5




RA-000764-D0-104-15d~MA-5-114_3-67-ET40_58R0805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49563
Nr. :                      RA-000764-D0-104
Anlage-Nr. :               15d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 58R0805


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                e11*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121      Mazda 3                     225/30R20                         A02) bis A10)
                (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr A01)K01)K04)K15)T85)              E50a)
                2014)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  225/35R20                            A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A93a)                                E51a)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         235/35R20
                e1*2001/116*0448*14, bei
                Typ GHE nur Ausführungen 245/35R20
                ab EG-Genehmigungs-Nr. A01)K01)K12)K67)K68)
                e13*2007/46*1075*06)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                            e1*2007/46*1335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115      Mazda CX-3              225/30R20                             A02) bis A10)
                                        A01)A93)K04)

                                           225/35R20
                                           A01)K04)

                                           235/35R20
                                           A01)K01)K04)

                                           245/30R20
                                           A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49563
Nr. :                      RA-000764-D0-104
Anlage-Nr. :               15d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 58R0805


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
KE                             e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Mazda CX-5              235/45R20                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         245/45R20

                                         255/45R20
                                         A01)G0F)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                             e11*2001/116*0308*..
ERE                            e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7              235/45R20                         A02) bis A10)

                                         245/45R20
                                         A01)K04)

                                         255/45R20
                                         A01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TB1                            e13*KS07/46*0005*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
204             Mazda CX-9              245/50R20                         A02) bis A10)

                                         255/45R20

                                         255/50R20




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49563
Nr. :                      RA-000764-D0-104
Anlage-Nr. :               15d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 58R0805


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49563
Nr. :                      RA-000764-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 58R0805


E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K67) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube an der Blechlasche im Bereich 25° hinter der Radmitte ist
        zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich 10° vor Radmitte bis 30° hinter
        Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49563
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 58R0805


K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur
        Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 15d mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 58R0805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.08.2016




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