Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 1 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 59R6704 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 59R6704.050 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 25 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 65,03 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2065 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Citroen Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 0, 7, 7*****, B9, D 4HX, D 6FZ, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS4X3025 110 Nm D RFN, D RHS, D RHY, D RHZ, M12x1,25, Schaftlänge 28 mm D RLZ, D XFX, F, F 8HX, F 8HY, F 8HZ, F 9HX, F 9HZ, F HFX, F KFU, F KFV, F NFU, K, KF, L*****, N, R 4HP, R 4HR, R 4HS, R 4HT, R 4HX, R 6FY, R 6FZ, R 9HY, R 9HZ, R RFJ, R RHL, R RHR, R XFU, S, S*****, SH, SH****, U, U***** RA-000890-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 2 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7 e2*2001/116*0366*.. 7***** e2*2001/116*0366*.. 7 e2*2007/46*0002*.. B9 N129 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 88 Citroen Berlingo 195/55R16 A02) bis A10) A93)GA9)N205)T91) E55) 195/60R16 N205) 205/55R16 205/60R16 GC5) 215/55R16 GC6) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F e11*2001/116*0351*.. F HFX e11*2007/46*0087*.. F KFU e2*2001/116*0289*.. F 8HZ e2*2001/116*0317*.. F 9HX e2*2001/116*0318*.. F 9HZ e2*2001/116*0329*.. F HFX e2*98/14*0256*.. F KFV e2*98/14*0257*.. F NFU e2*98/14*0258*.. F 8HX e2*98/14*0259*.. F 8HY e2*98/14*0261*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 80 Citroen C3 185/50R16 A02) bis A10) A01)G9Z)K75)M00) 195/45R16 205/45R16 A01)K75) RA-000890-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 3 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): SH e2*2001/116*0371*.. SH**** e2*2001/116*0371*.. SH e2*2007/46*0110*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 88 Citroen C3 Picasso 195/50R16 A02) bis A10) 195/55R16 205/50R16 A01)K03) 215/45R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S e11*2007/46*0113*.. S e2*2007/46*0003*.. S***** e2*2007/46*0003*.. S e2*2007/46*0060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 121 Citroen C3, DS3 185/55R16 A02) bis A10) M00)N195) E82)EF0) 195/50R16 195/55R16 215/45R16 RA-000890-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 4 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): L***** e2*2001/116*0302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 130 Citroen C4 205/55R16 A02) bis A10) (Nicht Ausführungen mit 6- A93)N215) Gang-Getriebe) 205/55R16 M+S A93) 215/50R16 215/55R16 A01)GA8)K94) 225/50R16 A01)K15) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): L***** e2*2001/116*0302*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 103 Citroen C4 205/55R16 A02) bis A10) (Nur Ausführungen mit 6- Gang-Getriebe) 215/50R16 RA-000890-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 5 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2007/46*0040*.. N e2*2007/46*0079*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 68 bis 115 Citroen C4 195/55R16 A02) bis A10) A93)N205) EF0) 195/60R16 A93)G7V)N205) 205/55R16 A01)A93a)K04) 215/50R16 A01)K04)K16) 215/55R16 A01)G1R)K04)K16) 225/50R16 A01)K03)K04)K16) 235/50R16 A01)G1R)K03)K04)K16)K26) RA-000890-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 6 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): N e2*2007/46*0040*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 68 bis 121 Citroen DS4 215/55R16 A02) bis A10) A93) EF0) 215/60R16 A93a) 225/55R16 A01)A93a)K03)K04) 235/50R16 A01)K03)K04) 235/55R16 A01)K03)K04) 245/50R16 A01)K01)K04) 255/50R16 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 215/60R16 235/55R16 A01) bis A10) A93a) K04) EF0)V00) 215/60R16 255/50R16 A01) bis A10) A93a) K04) EF0)V00) 225/55R16 245/50R16 A01) bis A10) A93a)K03) K04) EF0)V00) 235/55R16 255/50R16 A01) bis A10) K03) K04) EF0)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 0 e2*2007/46*0440*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 81 Citroen C4 Cactus 195/55R16 A02) bis A10) 195/60R16 RA-000890-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 7 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): U e11*2001/116*0344*.. U***** e2*2001/116*0345*.. U e2*2007/46*0061*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 120 Citroen C4 Picasso 205/55R16 A02) bis A10) N215) EF0) 205/60R16 N215) 215/55R16 Typen: ABE / EG-Genehmigung: R 6FZ e2*2001/116*0303*.. R RFJ e2*2001/116*0304*.. R 9HZ e2*2001/116*0305*.. R RHR e2*2001/116*0306*.. R 4HX e2*2001/116*0307*.. R XFU e2*2001/116*0308*.. R RHL e2*2001/116*0315*.. R 6FY e2*2001/116*0334*.. R 4HR e2*2001/116*0354*.. R 4HP e2*2001/116*0348*.. R 4HT e2*2001/116*0347*.. R 4HS e2*2001/116*0353*.. R 9HY e2*2001/116*0335*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 152 C5 215/55R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) 1200/1130 RA-000890-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 8 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Typen: ABE / EG-Genehmigung: D 4HX e2*98/14*0221*.. D 6FZ e2*98/14*0215*.. D RFN e2*98/14*0216*.. D RHS e2*98/14*0249*.. D RHY e2*98/14*0219*.. D RHZ e2*98/14*0220*.. D RLZ e2*98/14*0217*.. D XFX e2*98/14*0218*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 103 C5 Lim., Kombi 205/55R16 A02) bis A10) B28) 215/55R16 E05) 152 C5 Lim., Kombi 215/55R16 1120/900(920) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): K e2*2007/46*0092*.. K e2*2007/46*0093*.. KF e2*2007/46*0156*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 120 Citroen DS5 215/55R16 A02) bis A10) A93) EF0) 215/60R16 A93a) 225/55R16 A93) 225/60R16 A01)G01) 235/50R16 A93) 235/55R16 245/50R16 A93a) 245/55R16 A01)G01)K13) 255/50R16 A01)K01)K04)K16) RA-000890-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 9 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000890-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 10 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B28) An Achse 1 ist durch Zurückdrücken der Metallführungsöse am Dämpferrohr ein Abstand von 10 mm zwischen Felge und Handbremsseil herzustellen. Zur Prüfung muss das Rad im belasteten Zustand vom linken bis zum rechten Lenkanschlag gedreht werden. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb. E82) Beim Typ S nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0003*43 (Betrifft nur Citroen C3) EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000890-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 11 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 GA8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GA9) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GC5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15, 195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GC6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15, 195/70R15C, 205/50R17, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. RA-000890-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 12 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K75) An Achse 2 ist die ins Radhaus weisende Kante an der hinteren Stoßfängerecke so zu kürzen, dass ein ebener Übergang zwischen Radausschnittkante und Stossfängerkante entsteht. K94) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind, folgende Maßnahmen erforderlich: - die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist entsprechend der gebördelten Radhauskante ca. 100 mm nach unten auslaufend zu kürzen. - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von seitlicher Stoßleiste bis Oberkante hinterer Stoßfänger auf einer Breite von 80 mm auszuschneiden. - im Übergangsbereich vom Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist der ins Radhaus hineinstehende Kunststoffinnenkotflügel auszuschneiden. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000890-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 3 Seite : 13 / 13 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 59R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 07.02.2017 RA-000890-A0-104-03~CI-4-108-65-ET25_59R6704.docx