Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50731 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000890-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 1/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R6704
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 59R6704
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 59R6704.050
Radgröße: 7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 25 mm
Lochkreisdurchmesser: 108 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 65,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 650 kg
Reifenabrollumfang: 2065 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: PEUGEOT
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, ZPS4X3025 110 Nm
Schaftlänge 28 mm
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K***** e2*2001/116*0300*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 80 Peugeot 1007 185/50R16 A02) bis A10)
M00) BF1)
195/45R16
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Nr. : RA-000890-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 2/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R6704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
W e11*2001/116*0352*..
W e2*2007/46*0072*..
W***** e2*2001/116*0340*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 128 Peugeot 207 185/55R16 A02) bis A10)
M00) N195) BF1)
195/55R16
205/50R16
205/55R16
G7E)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C e2*2007/46*0070*..
C e2*2007/46*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 115 Peugeot 208 185/55R16 A02) bis A10)
(3- und 5-türer) M00) N195) BF1) EF0)
195/50R16
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
U e2*2007/46*0639*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Peugeot 208 185/55R16 A01) bis A10)
K03) M00) N195) BF1) EF0) K04)
205/50R16
K01)
225/45R16
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C e2*2007/46*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96 Peugeot 2008 195/55R16 A02) bis A10)
(ohne BF1) EF0)
Radhausverbreiterungen)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50731 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000890-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 3/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R6704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
C e2*2007/46*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 96 Peugeot 2008 195/55R16 A02) bis A10)
(mit BF1) EF0)
Radhausverbreiterungen)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
4 e2*2001/116*0362*..
4 e2*2007/46*0101*..
4***** e2*2001/116*0362*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 120 Peugeot 308 195/55R16 A02) bis A10)
N205) BF1) EF0)
195/60R16
A93) G6M) N205)
205/55R16
A93) N215)
215/50R16
215/55R16
G6W)
225/50R16
A01) K88)
235/50R16
A01) G6W) K88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
0U e2*2001/116*0377*..
0U e2*2007/46*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 121 Peugeot 3008 215/55R16 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A93) BF1)
kleinster
Sommerbereifung 16Zoll) 215/60R16
A93)
225/55R16
A93)
235/50R16
235/55R16
245/50R16
A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50731 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000890-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 4/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R6704
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
0U e2*2001/116*0377*..
0U e2*2007/46*0057*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 120 Peugeot 3008 215/60R16 M+S A02) bis A10)
(Ausführungen mit A93) BF1) EF0)
kleinster 225/55R16 M+S
Sommerbereifung 18Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
HU e2*2007/46*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 Peugeot 3008 Hybrid 215/55R16 A02) bis A10)
A93a) BF1) EF0)
215/60R16
A93a)
225/55R16
A01) A93a) K04)
235/50R16
A01) A93a) K04)
235/55R16
A01) A93a) K04)
245/50R16
A01) K04)
255/50R16
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7 e2*2001/116*0365*..
7 e2*2007/46*0001*..
7***** e2*2001/116*0365*..
B9 N128
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88 Peugeot Partner 195/55R16 A02) bis A10)
A93) G8W) N205) T91) BF1) E55)
195/60R16
N205)
205/55R16
205/60R16
GC5)
215/55R16
GC4)
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Nr. : RA-000890-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 5/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R6704
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50731 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000890-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 6/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R6704
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS4X3025
Anzugsmoment: 110 Nm
E55) Nicht geprüft an Fahrzeugen mit Elektro-Antrieb.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G6M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
215/55R16, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G6W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G8W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GC4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17, 215/55R16 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GC5) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/70R15,
195/70R15C, 205/65R15, 215/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50731 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000890-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 7/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R6704
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhauskante ist im Bereich von 150 mm vor und hinter der Radmitte umzulegen,
• der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50731 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000890-C0-104
Anlage-Nr. : 3a
Seite : 8/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R6704
Die Anlage 3a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 59R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 17.04.2020