Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-C0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 59R6705 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 59R6705.060 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 110 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 780 kg bei Reifenabrollumfang: 2270 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Saab Automobile AB (Schweden) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment YS3DXXXX, YS3E, YS3EXXXX, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZPS5X3056 110 Nm YS3FXCXX, YS3FX7XX, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm YS3FXXXX RA-000842-C0-104-06b~SA-5-110-65-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-C0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ: YS3DXXXX ABE / EG-Genehmigung: e4*95/54*0012*.., e4*98/14*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 151 Saab 900 bzw. 9-3 205/50R16 A01) bis A10)B25) (Limousine, Coupe, Cabrio) K31)K32) 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01) bis A10)B25) K31)K32)V00) Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 165 bis 169 Saab 900 bzw. 9-3 205/50R16 M+S A01) bis A10)B25) (Lim., Coupe, Cabrio) K31)K32) e4*98/14*0012*17E 1045/875 Typ: YS3EXXXX ABE / EG-Genehmigung: e11*96/27*0073*.., e11*98/14*0073*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 184 Saab 9-5, 205/55R16 M+S A02) bis A10) Saab 9-5 Kombi 205/55R16 E41) 215/55R16 225/50R16 A01)K03)K04)K33) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A01) bis A10) E41) K04)K33)V00) e11*98/14*0073*21 1175/1125(0) 5/110/65 Typ: YS3FXXXX ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 188 Saab 9-3, 205/55R16 M+S A02) bis A10)B23) Saab 9-3 Kombi E06) 205/55R16 E05a) 215/55R16 e4*2001/116*0065*31 1125-1180/1010-1140 5/110/65 RA-000842-C0-104-06b~SA-5-110-65-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-C0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typen: ABE / EG-Genehmigung: YS3FX7XX e4*2001/116*0077*.. YS3FXCXX e4*2001/116*0077*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 188 Saab 9-3 Cabrio 205/55R16 M+S A02) bis A10)B23) E06) 215/55R16 e4*2001/116*0077*22 1160/1050 5/110/65 Typ: YS3E ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0096*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 162 Saab 9-5 205/55R16 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) E44) K04) 205/60R16 E44)K38) 215/55R16 K03)K38) 225/50R16 K03)K38) 235/50R16 K03)K38) E4*2001/116*0096*07 1175/1125 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000842-C0-104-06b~SA-5-110-65-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-C0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B23) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage an Achse 1 ausgerüstet sind: - Innenbelüftete Bremsscheibe Ø285x25 mm . B25) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage an Achse 1 ausgerüstet sind: - Innenbelüftete Bremsscheibe Ø288x26 mm . E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000842-C0-104-06b~SA-5-110-65-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-C0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 E41) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße 215/55R16 oder 225/45R17 ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E44) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K31) An Achse 1 sind die vorstehende Kunststoffmutter sowie die Stehbolzen zur Befestigung der Radhausschale auf eine Resthöhe von 5 mm zu kürzen (Reifen-Schwenkbereich). K32) Zwecks ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhauskante ist ab Stoßfänger bis zur Seitenschutzleiste auf Restbreite von max. 14 mm umzulegen. - Im weiteren Verlauf ist die Radhauskante ab Seitenschutzleiste bis ca. 230 mm nach unten auf eine Restbreite von max. 12 mm nach innen umzulegen. - Die Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 100 mm nach unten auf eine Gesamt-Restbreite von 22 - 24 mm zu kürzen. K33) Zwecks ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Kunststoff-Leiste an der Radhaussicke über Radmitte ist zu entfernen - Die Radhauskante ist im Bereich oberhalb des Stoßfängers auf Restbreite von max. 15 mm (schräg nach oben) umzulegen. - Die Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab Oberkante bis ca. 60 mm nach unten entsprechend zu kürzen. K38) An Achse 2 ist das Gummikederband an den Radhaussauschnittkanten zu entfernen. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. RA-000842-C0-104-06b~SA-5-110-65-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-C0-104 Anlage-Nr. : 6b Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Die Anlage Nr. 6b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 59R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 24.02.2016 RA-000842-C0-104-06b~SA-5-110-65-ET35_59R6705.docx