Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 1 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 59R6705 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 59R6705.07 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 780 kg bei Reifenabrollumfang: 2270 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Daimler-Benz AG ,Mercedes-Benz AG bzw. DaimlerChrysler AG Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 170, 201, 202, 203, 203CL, Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50742 110 Nm 203K, 209, 210, 210K, H0 Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm 169, 172, 204, 204K, 207, 211, Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 130 Nm 212 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 639/2, 639/4 Vito, V-Klasse (W 447): ZP50706 175 Nm Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 2 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ: 201 ABE / EG-Genehmigung: C750 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 90 Mercedes 190 205/45R16 A01)bis A10)K03a) (nur Ausführungen bis Bj. K04a)K12) 84 ,Serie 14-Zoll) 225/45R16 K31)L25) 215/40R16 G01) C750 860/940 5/112/66,5 Typ: 201 ABE / EG-Genehmigung: C750; C750/1; C750/2; C750/3 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 90 Mercedes 190 205/50R16 A01)bis A10)K03a)K04a) K12)K31)L25) 125 bis 150 Mercedes 190E 2.3 – 16, 225/45R16 Mercedes 190E 2.5 – 16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01)bis A10)K03a)K04a) L25)K12)K31)V00) 5/112/66,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 169 e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Mercedes A-Klasse 185/55R16 A02) bis A10) A01)K01)K04)K15)K23)K26)M00)N195) B65) 185/55R16 M+S A01)K01)K04)K15)K23)K26)M00) RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 3 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ: H0 ABE / EG-Genehmigung: G363; e1*92/53*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 145 Mercedes C-Klasse 205/50R16 A02)bis A10) Limousine 205/55R16 225/50R16 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)V00) 205/55R16 225/50R16 A02)bis A10) V00) e1*92/53*0001*26E 970/1030(1110) 5/112/66,5 Typ: 202 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 145 Mercedes C- Klasse Kombi 205/50R16 A02) bis A10) 205/55R16 225/50R16 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)V00) 205/55R16 225/50R16 A02)bis A10) V00) e1*93/81*0034*18E 960/1070(1150) 5/112/66,5 RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 4 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ: 203 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0139*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C- Klasse 205/50R16 A02) bis A10)E06) 205/55R16 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)E06) V00) 205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)E06) V00) e1*98/14*0139*24E 1085/1075(1105) 5/112/66,5 Typ: 203K ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C- Klasse Kombi 205/55R16 A02) bis A10)E06) 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)E06) V00) 205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)E06) V00) e1*98/14*0158*20E 1090/1165(1200) 5/112/66,5 Typ: 203CL ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse Coupe, 205/50R16 A02) bis A10)E06) Mercedes CLC 205/55R16 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)E06) V00) 205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)E06) V00) e1*98/14*0159*25E 1010/1010(1040) 5/112/66,5 RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 5 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 215 Mercedes C-Klasse 195/60R16 A02) bis A10)A10Y) (Limousine, W204) G7S)N205) E104)EF0) 195/60R16 M+S G7S)W205) 205/55R16 N215) 205/55R16 M+S 215/55R16 A01)G8V)K01)K04)K13)N225) 225/50R16 A01)K01)K04)K13)N235) RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 6 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 155 Mercedes C-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)B88) (Limousine, W205) A01)K03)N215) B100)E103)EF0) 205/60R16 M+S A01)K03)W215) 215/55R16 A01)K01)K04)N225) 215/55R16 M+S A01)K01)K04)W225) 215/60R16 A01)GAZ)K01)K04)N225) 215/60R16 M+S A01)GAZ)K01)K04)W225) 225/55R16 A01)K01)K04) 235/50R16 A01)K01)K04) 235/55R16 A01)GAZ)K01)K04) 245/50R16 A01)K01)K04) 255/50R16 A01)GB6)K01)K02)K122) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/55R16 245/50R16 A01) bis A10)B88) K01) K04) B100)E103)EF0)V00) 235/55R16 255/50R16 A01) bis A10)B88) K01) K02)K122) B100)E103)EF0)GB6)V0 0) RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 7 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 150 Mercedes C-Klasse 195/55R16 A02) bis A10)A10Y) (Coupe, C204) N205) E110)EF0) 195/55R16 M+S W205) 195/60R16 G7S)N205) 195/60R16 M+S G7S)W205) 205/55R16 A01)K01)N215) 205/55R16 M+S A01)K01) 215/50R16 A01)K01)K04)N225) 215/55R16 A01)G8V)K01)K04)N225) 225/50R16 A01)K01)K04)K13)N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 170 Mercedes C-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)A10Y) (Kombi, S204) N215) E104)EF0) 205/55R16 M+S 215/55R16 A01)G1R)K01)K04)K13)N225) 225/50R16 A01)K01)K04)K13)N235) RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 8 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 155 Mercedes C-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)B88) (Kombi, S205) A01)K03)N215) B100)E103)EF0) 205/60R16 M+S A01)K03)W215) 215/55R16 A01)K01)K04)N225) 215/55R16 M+S A01)K01)K04)W225) 215/60R16 A01)K01)K04)N225) 215/60R16 M+S A01)K01)K04)W225) 225/55R16 A01)K01)K04) 235/50R16 A01)K01)K04) 235/55R16 A01)K01)K04) 245/50R16 A01)K01)K04) 255/50R16 A01)K01)K02)K122) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/55R16 245/50R16 A01) bis A10)B88) K01) K04) B100)E103)EF0)V00) 235/55R16 255/50R16 A01) bis A10)B88) K01) K02)K122) B100)E103)EF0)V00) RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 9 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ: 209 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 170 Mercedes CLK, 205/55R16 A02) bis A10) Mercedes CLK Cabrio 225/45R16 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02)bis A10) V00) e1*98/14*0184*16E 1085/1155(1195) 5/112/66,5 RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 10 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 215 Mercedes E-Klasse 205/55R16 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94)N215) EF0) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll oder 205/55R16 M+S 17Zoll) A94)W215) 205/60R16 A94)G1C)N215) 205/60R16 M+S A94)G1C)W215) 215/50R16 A94)N225) 215/50R16 M+S A94)W225) 215/55R16 A94)G4Z)N225) 215/55R16 M+S A94)G4Z)W225) 225/50R16 A94a)N235) 225/50R16 M+S A94a)W235) 235/50R16 A01)G4Z)K01)N245) 245/50R16 A01)G1C)K01)K04)N255) RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 11 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ: 210 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0022*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 150 Mercedes E-Klasse 205/55R16 A02) bis A10)B25) Limousine A90)E83) E06) 215/55R16 A90) 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02) bis A10)E06)B25)E83) V00) 215/55R16 235/50R16 A02) bis A10)E06)B25) V00) e1*93/81*0022*24E 1095/1165(1225) 5/112/66,5 Typ: 210K ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0033*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 83 bis 125 Mercedes E-Klasse Kombi 215/55R16 A02)bis A10)B25) A90) E06) 225/50R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R16 225/50R16 A02)bis A10)B25)E06) E83)V00) 215/55R16 235/50R16 A02)bis A10)B25) E06)V00) e1*93/81*0033*22E 1110/1300(1340) 5/112/66,5 Typ: 211 ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0183*.., e1*2001/116*0183*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 170 Mercedes E-Klasse 205/60R16 A02) bis A10)B56) Limousine A94)E05) E59) 225/55R16 A94) e1*2001/116*0183*21E 5/112/66,5 RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 12 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 150 Mercedes E-Klasse 205/60R16 A02) bis A10) (W212, Limousine, A94) E111)EF0) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 215/55R16 A94) 225/55R16 A01)A94)K03) 235/50R16 A01)K01) 245/50R16 A01)K01)K04) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/55R16 245/50R16 A01) bis A10) K03) K04) E111)EF0)V00) Typ: 170 ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0039*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 160 Mercedes SLK 205/50R16 A02)bis A10) 205/55R16 215/55R16 A01)G01) 225/50R16 225/45R16 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A02)bis A10)V00) 205/55R16 225/50R16 A02)bis A10) V00) e1*95/54*0039*17E 905/850 5/112/66,5 RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 13 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 180 Mercedes SLK 205/50R16 A02) bis A10) A94) EF0) 205/55R16 A94) 215/50R16 A94) 215/55R16 A94)G1R) 225/50R16 A94) 235/50R16 A94a)G1R) RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 14 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 205/65R16 A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit A01)K04)N215)T99) B71a)E105)EF0)ER1) Serienbereifung bis 18Zoll) 205/65R16C A01)K04)M00)N215) 215/60R16C A01)K03)K04)N225) 215/60R16 A01)K03)K04)N225)T99) 215/65R16C A01)K03)K04)K13)N225) 215/65R16 A01)G01)K03)K04)N225) 225/60R16 A01)K01)K04) 225/60R16C A01)K01)K04) 225/65R16C A01)G01)K01)K04)K123)K13)K25) 225/65R16 A01)G01)K01)K04)K123)K13)K25) 235/55R16 A01)K01)K04)T98) 235/60R16 A01)G01)K01)K04)K13)K25) 245/55R16 A01)K01)K02) 245/60R16 A01)G01)K01)K02)K123)K13)K25) 255/50R16 A01)K01)K02)T99) 255/55R16 A01)G01)K01)K02)K123)K13)K25) RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 15 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/60R16 A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit A01)G01)K01)K04) B71a)E105)ER1) kleinster Serienbereifung in19Zoll) 225/60R16C A01)G01)K01)K04) 225/65R16 A01)K01)K04)K123)K13)K25) 225/65R16C A01)K01)K04)K123)K13)K25) 235/55R16 A01)G01)K01)K04)T98) 235/60R16 A01)K01)K04)K13)K25) 245/55R16 A01)G01)K01)K02) 245/60R16 A01)K01)K02)K123)K13)K25) 255/50R16 A01)G01)K01)K02)T99) 255/55R16 A01)K01)K02)K123)K13)K25) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 16 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A10Y) In Abhängigkeit von der am Fahrzeug verbauten Bremsanlage kann die Montage von Klebewuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und der Felgenschulter nicht möglich sein. A90) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 17 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B25) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit 4-Kolben-Festsattel an Achse 1 (belüft. Bremsscheibe Ø316x28 mm) . B56) Nur zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 295x28mm Achse 2 mit massiver Bremsscheibe Ø 300x10 mm B65) Nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: mit bel. Bremsscheibe Ø276x12 mm. B88) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø 318x30mm B71a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - Faustsattel mit bel. Bremsscheibe Ø330x32 mm. B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 mm. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E59) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E83) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab Nennbreite 215/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 18 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen- Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1560 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 19 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/35R19, 235/40R18, 235/45R17, 255/30R19, 255/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18, 225/45R17, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GAZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GB6) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16, 225/45R18, 225/50R17, 245/35R19, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 20 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, - die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 21 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind komplett umzulegen und aufzuweiten ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffkanten sind entsprechend zu kürzen, - der vordere Kotflügel ist durch Unterlegen der vorderen Kotflügelbefestigung auszustellen, - das innere Radhaus ist im Bereich vor der Vorderachse einzuformen. L25) Der Lenkeinschlag ist durch Unterlegen des Anschlags mit einer Unterlegscheibe von 10 mm Dicke zu begrenzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 22 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 8b Seite : 23 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 8b mit den Blättern 1 bis 23 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 59R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 27.06.2016 RA-000842-B0-104-08b~DB-5-112-66_5-ET35_59R6705.docx