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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     1 / 14                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    59R6704
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           59R6704.03
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           0 Ø68 Ø56.6
geprüfte Radlast:                                           650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2015 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D)




RA-000890-A0-104-09b~OP-4-100-56_5-ET38_59R6704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                9b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile   Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
A-H, A-H/C, A-H/SW, A-        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40356 110 Nm
H/NB, GMIB, GMIC, GMIH, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
GMIJ, J96, J96/KOMBI, Opel
Astra-F, Opel Astra-F-Cabrio,
Opel Astra-F-Caravan, Opel
Astra-F-CC, Opel Astra-F-
Lieferwagen, S93Coupe, S-D,
S-D/VAN, S-D/V, T92,
T92/Conv, T92/Kombi,
X01Monocab
D-A                           Radmuttern, Kegel 60°, Gewinde              ZP40307 110 Nm
                                   M12x1,5


Typ:                         Opel Astra-F-Caravan
ABE / EG-Genehmigung:        F854
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 110   Astra Caravan           205/45R16                         A01) bis A10)E42)
                                                                        K03a)K13)K18)
                                        215/40R16                       K22)K36)
F854/NT15E     900/860                                                  4/100/56,6



Typ:                         Opel Astra-F-CC
ABE / EG-Genehmigung:        F857
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 110   Astra                   205/45R16                         A01) bis A10) E42)
                                                                        K03a)K13)K18)K22)
                                        215/40R16                       K36)
F857/NT14E     900/765                                                  4/100/56,6



Typ:                         Opel Astra-F
ABE / EG-Genehmigung:        G065
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 100   Astra                   205/45R16                         A01) bis A10) E42)
                                                                        K03a)K13)K18)K22)
                                        215/40R16                       K36)
G065/NT11E     900/765                                                  4/100/56,6



Typ:                         Opel Astra-F-Cabrio
ABE / EG-Genehmigung:        G372
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 85    Astra Cabrio            205/45R16                         A01) bis A10) E42)
                                                                        K03a)K13)K18)K22)
                                        215/40R16                       K36)
G372/NT08E     850/800                                                  4/100/56,6



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                9b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Typ:                           Opel Astra-F-Lieferwagen
ABE / EG-Genehmigung:          F972
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 55    Astra Lieferwagen GL      205/45R16                                A01) bis A10)E42)
                                                                                 K03a)K13)K18)K22)
                                         215/40R16                               K36)
G372/NT08           850/800                                                      4/100/56,5



Typ:                         T92/Conv
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0076*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Astra-F-Cabrio           205/45R16                                 A01) bis A10)E42)
                                                                                 K03)K13)K18)K22)K36)
                                         215/40R16
e1*96/79*0076*00    865/800                                                      4/100/56,5



Typ:                          T92/Kombi
ABE / EG-Genehmigung:         e1*96/79*0075*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 100   Astra-F Caravan           205/45R16                                A01) bis A10)E42)
                                                                                 K03)K13)K18)K22)K36)
                                         215/40R16
e1*96/79*0075*04E   900/845 (925)                                                4/100/56,6



Typ:                         T92
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0074*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 100   Astra-F,                 205/45R16                                 A01) bis A10) E42)
              Astra-F-CC                                                         K03)K13)K18)K22)K36)
                                       215/40R16
e1*96/79*0074*03E   900/800 (900)                                                4/100/56,6



Typ:                         S93Coupe
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0014*.. , e1*95/54*0014*.. , e1*98/14*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 78    Opel Tigra-A,            195/45R16                                 A01) bis A10)
              Vauxhall Tigra                                                     K37)

e1*98/14*0014*11E   805/650                                                      4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                9b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Typ:                          J96
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.. , e1*98/14*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 92    Opel Vectra-B,            195/50R16                                  A02) bis A10)
              Opel Vectra-B-CC
                                        205/50R16
                                        A01)G9N)K15)K18)

                                          225/45R16
                                          A01)K15)K18)

                                          205/55R16
                                          A01)G10)K15)K18)K43)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/50R16            225/45R16          A01) bis A10) G9N)
                                                                                  K15)K18)V00)

e1*98/14*0030*17E     1055/945(1000)                                              4/100/56,5



Typ:                          J96/KOMBI
ABE / EG-Genehmigung:         e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 92    Opel Vectra-B-Caravan     205/50R16                                 A01) bis A10)
                                        G9N)K15)K18)

                                          225/45R16
                                          K15)K18)

                                          205/55R16
                                          G10)K15)K18)K43)
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne               hinten
                                          205/50R16           225/45R16           A01) bis A10) G9N)
                                                                                  K15)K18)V00)

e1*95/54*0044*13E     1055/1025(1080)                                             4/100/56,5



Typ:                         X01Monocab
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0215*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 92    Meriva-A                195/50R16                                   A01) bis A10)
                                                                                  B38)K03)K04)K67)
                                          205/45R16

e1*2001/116*0215*17   1005/950(975)                                               4/100/56,5




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     5 / 14                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Typ:                         GMIC
ABE / EG-Genehmigung:        e50*2001/116*0002*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 77    Meriva LPG              195/50R16                                 A01) bis A10)
                                                                                B38)K03)K04)K67)
                                               205/45R16

e50*2007/46*0002*04   960/950(975)                                              4/100/56,5



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                                  e1*2001/116*0379*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85             Opel Adam               185/55R16                         A02) bis A10)
                                              A93a)M00)N195)                    B41)

                                               185/55R16 M+S
                                               A93a)M00)

                                               195/50R16
                                               A93)

                                               195/55R16

                                               205/50R16

                                               205/55R16
                                               A01)G5L)K19)K87)K88)

                                               215/45R16
                                               A93)

                                               215/50R16
                                               A01)K04)K19)K87)

                                               225/45R16
                                               A93a)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     6 / 14                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                            e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85       Opel Adam Rocks         185/55R16                         A02) bis A10)
                                        A93a)M00)N195)                    B41)

                                         185/55R16 M+S
                                         A93a)M00)

                                         195/50R16
                                         A93)

                                         195/55R16

                                         205/50R16

                                         205/55R16
                                         A01)K19)K87)K88)

                                         215/45R16
                                         A93)

                                         215/50R16
                                         A01)K19)K87)

                                         225/45R16
                                         A93a)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     7 / 14                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
A-H                               e1*2001/116*0261*..
A-H/SW                            e1*2001/116*0293*..
A-H/NB                            e1*2001/116*0454*..
A-H/NB                            e1*2007/46*0340*..
A-H/SW                            e1*2007/46*0341*..
A-H                               e1*2007/46*0344*..
A-H                               e11*2001/116*0246*..
A-H                               e11*2001/116*0247*..
A-H/C                             e4*2001/116*0094*..
GMIH                              e50*2001/116*0007*..
GMIJ                              e50*2001/116*0008*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85       Opel Astra                 195/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine 3- u. 5-türig,  A93)N205)                         B38)
                Kombi, StationWagon; 4-
                Loch)                      195/60R16
                                           G7V)N205)

                                           205/50R16
                                           A93)

                                           205/55R16
                                           A93)

                                           215/50R16

                                           225/50R16




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     8 / 14                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                             e1*2001/116*0379*..
S-D/Van                         e1*2007/46*0505*..
GMIB                            e50*2001/116*0001*..
S-D/V                           e50*2007/46*0055*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 74       Opel Corsa D, Corsa D Van 185/55R16                         A02) bis A10)
                , Corsa D LPG             A93)M00)N195)                     B41)
                (4-Loch)
                                          195/50R16

                                          195/55R16

                                          205/50R16

                                          205/55R16
                                          G5L)

                                          215/50R16
                                          A01)K04)K75)

                                          225/45R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
S-D                            e1*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 85       Opel Corsa E            185/55R16                           A02) bis A10)
                                        M00)N195)                           B41)

                                          185/55R16 M+S
                                          M00)

                                          195/50R16

                                          195/55R16

                                          205/50R16
                                          A01)K04)

                                          215/45R16

                                          215/50R16
                                          A01)K04)K91)

                                          225/45R16
                                          A01)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                9b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
D-A                            e4*2007/46*0957*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55              Opel Karl               195/40R16                         A02) bis A10)
                                        A01)K01)K02)

                                         195/45R16
                                         A01)G8F)K01)K02)K28)

                                         205/40R16
                                         A01)K01)K02)K28)

                                         215/35R16
                                         A01)K01)K02)K28)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
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A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B38) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage an Achse 1
     ausgerüstet sind:
     - Innenbelüftete Bremsscheibe Ø285x25 mm i.V.m. Faustsattel ATE/GM/6002FNG57/25.


B41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet
     sind:
     Achse 1: Innenbelüftete Bremsscheibe Ø257x22 mm mit Faustsattel Bosch ZOH54/22

E42) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
     Reifengröße 165R14 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G10) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R14 und/oder
     185/70R14 ausgerüstet sind oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
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G5L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G8F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/55R15,
     195/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G9N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/70R14,
     185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.




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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K36) An Achse 2 ist das Radhaus im Bereich von 200 mm vor und 100 mm hinter der Radmitte
     in einer Höhe von ca. 70 mm bis ca. 100 mm oberhalb der Radhausausschnittkante an
     den Außenkotflügel anzulegen.

K37) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich oberhalb des seitlichen
        Kunststoffschwellers umzulegen.
     - Die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffschwellers ist ab der Oberkante auf
        einer Länge von ca. 100 mm auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen.

K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
     auszuschneiden.

K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf
        einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an
        den Schraubenkopf) zu kürzen,
     - die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett
        nach außen zu treiben,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der
        Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke).




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K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
        Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
        gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
        Radhauskante zu kürzen.

K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten,
     - im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom
        Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante)
        auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus
        klebend zu befestigen.

K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist
        zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30°
        hinter der Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K91) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem
        Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite -
        gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden,
     - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten
        Radhauskante zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000890-A0-104-09b~OP-4-100-56_5-ET38_59R6704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
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N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 9b mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 59R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2017




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