Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 1 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 59R6704 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 59R6704.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø68 Ø56.6 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2015 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Opel (D) RA-000890-A0-104-09b~OP-4-100-56_5-ET38_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 2 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A-H, A-H/C, A-H/SW, A- Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40356 110 Nm H/NB, GMIB, GMIC, GMIH, M12x1,5, Schaftlänge 28 mm GMIJ, J96, J96/KOMBI, Opel Astra-F, Opel Astra-F-Cabrio, Opel Astra-F-Caravan, Opel Astra-F-CC, Opel Astra-F- Lieferwagen, S93Coupe, S-D, S-D/VAN, S-D/V, T92, T92/Conv, T92/Kombi, X01Monocab D-A Radmuttern, Kegel 60°, Gewinde ZP40307 110 Nm M12x1,5 Typ: Opel Astra-F-Caravan ABE / EG-Genehmigung: F854 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 110 Astra Caravan 205/45R16 A01) bis A10)E42) K03a)K13)K18) 215/40R16 K22)K36) F854/NT15E 900/860 4/100/56,6 Typ: Opel Astra-F-CC ABE / EG-Genehmigung: F857 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 110 Astra 205/45R16 A01) bis A10) E42) K03a)K13)K18)K22) 215/40R16 K36) F857/NT14E 900/765 4/100/56,6 Typ: Opel Astra-F ABE / EG-Genehmigung: G065 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 100 Astra 205/45R16 A01) bis A10) E42) K03a)K13)K18)K22) 215/40R16 K36) G065/NT11E 900/765 4/100/56,6 Typ: Opel Astra-F-Cabrio ABE / EG-Genehmigung: G372 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 52 bis 85 Astra Cabrio 205/45R16 A01) bis A10) E42) K03a)K13)K18)K22) 215/40R16 K36) G372/NT08E 850/800 4/100/56,6 RA-000890-A0-104-09b~OP-4-100-56_5-ET38_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 3 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Typ: Opel Astra-F-Lieferwagen ABE / EG-Genehmigung: F972 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 42 bis 55 Astra Lieferwagen GL 205/45R16 A01) bis A10)E42) K03a)K13)K18)K22) 215/40R16 K36) G372/NT08 850/800 4/100/56,5 Typ: T92/Conv ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Astra-F-Cabrio 205/45R16 A01) bis A10)E42) K03)K13)K18)K22)K36) 215/40R16 e1*96/79*0076*00 865/800 4/100/56,5 Typ: T92/Kombi ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0075*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 100 Astra-F Caravan 205/45R16 A01) bis A10)E42) K03)K13)K18)K22)K36) 215/40R16 e1*96/79*0075*04E 900/845 (925) 4/100/56,6 Typ: T92 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0074*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 100 Astra-F, 205/45R16 A01) bis A10) E42) Astra-F-CC K03)K13)K18)K22)K36) 215/40R16 e1*96/79*0074*03E 900/800 (900) 4/100/56,6 Typ: S93Coupe ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0014*.. , e1*95/54*0014*.. , e1*98/14*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 78 Opel Tigra-A, 195/45R16 A01) bis A10) Vauxhall Tigra K37) e1*98/14*0014*11E 805/650 4/100/56,5 RA-000890-A0-104-09b~OP-4-100-56_5-ET38_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 4 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Typ: J96 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0030*.. , e1*95/54*0030*.. , e1*98/14*0030*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 Opel Vectra-B, 195/50R16 A02) bis A10) Opel Vectra-B-CC 205/50R16 A01)G9N)K15)K18) 225/45R16 A01)K15)K18) 205/55R16 A01)G10)K15)K18)K43) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01) bis A10) G9N) K15)K18)V00) e1*98/14*0030*17E 1055/945(1000) 4/100/56,5 Typ: J96/KOMBI ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0044*.. , e1*98/14*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 92 Opel Vectra-B-Caravan 205/50R16 A01) bis A10) G9N)K15)K18) 225/45R16 K15)K18) 205/55R16 G10)K15)K18)K43) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R16 225/45R16 A01) bis A10) G9N) K15)K18)V00) e1*95/54*0044*13E 1055/1025(1080) 4/100/56,5 Typ: X01Monocab ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0215*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 92 Meriva-A 195/50R16 A01) bis A10) B38)K03)K04)K67) 205/45R16 e1*2001/116*0215*17 1005/950(975) 4/100/56,5 RA-000890-A0-104-09b~OP-4-100-56_5-ET38_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 5 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Typ: GMIC ABE / EG-Genehmigung: e50*2001/116*0002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 77 Meriva LPG 195/50R16 A01) bis A10) B38)K03)K04)K67) 205/45R16 e50*2007/46*0002*04 960/950(975) 4/100/56,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 85 Opel Adam 185/55R16 A02) bis A10) A93a)M00)N195) B41) 185/55R16 M+S A93a)M00) 195/50R16 A93) 195/55R16 205/50R16 205/55R16 A01)G5L)K19)K87)K88) 215/45R16 A93) 215/50R16 A01)K04)K19)K87) 225/45R16 A93a) RA-000890-A0-104-09b~OP-4-100-56_5-ET38_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 6 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 85 Opel Adam Rocks 185/55R16 A02) bis A10) A93a)M00)N195) B41) 185/55R16 M+S A93a)M00) 195/50R16 A93) 195/55R16 205/50R16 205/55R16 A01)K19)K87)K88) 215/45R16 A93) 215/50R16 A01)K19)K87) 225/45R16 A93a) RA-000890-A0-104-09b~OP-4-100-56_5-ET38_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 7 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A-H e1*2001/116*0261*.. A-H/SW e1*2001/116*0293*.. A-H/NB e1*2001/116*0454*.. A-H/NB e1*2007/46*0340*.. A-H/SW e1*2007/46*0341*.. A-H e1*2007/46*0344*.. A-H e11*2001/116*0246*.. A-H e11*2001/116*0247*.. A-H/C e4*2001/116*0094*.. GMIH e50*2001/116*0007*.. GMIJ e50*2001/116*0008*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Opel Astra 195/55R16 A02) bis A10) (Limousine 3- u. 5-türig, A93)N205) B38) Kombi, StationWagon; 4- Loch) 195/60R16 G7V)N205) 205/50R16 A93) 205/55R16 A93) 215/50R16 225/50R16 RA-000890-A0-104-09b~OP-4-100-56_5-ET38_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 8 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. S-D/Van e1*2007/46*0505*.. GMIB e50*2001/116*0001*.. S-D/V e50*2007/46*0055*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 74 Opel Corsa D, Corsa D Van 185/55R16 A02) bis A10) , Corsa D LPG A93)M00)N195) B41) (4-Loch) 195/50R16 195/55R16 205/50R16 205/55R16 G5L) 215/50R16 A01)K04)K75) 225/45R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): S-D e1*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 85 Opel Corsa E 185/55R16 A02) bis A10) M00)N195) B41) 185/55R16 M+S M00) 195/50R16 195/55R16 205/50R16 A01)K04) 215/45R16 215/50R16 A01)K04)K91) 225/45R16 A01)K04) RA-000890-A0-104-09b~OP-4-100-56_5-ET38_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 9 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): D-A e4*2007/46*0957*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 Opel Karl 195/40R16 A02) bis A10) A01)K01)K02) 195/45R16 A01)G8F)K01)K02)K28) 205/40R16 A01)K01)K02)K28) 215/35R16 A01)K01)K02)K28) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000890-A0-104-09b~OP-4-100-56_5-ET38_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 10 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B38) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage an Achse 1 ausgerüstet sind: - Innenbelüftete Bremsscheibe Ø285x25 mm i.V.m. Faustsattel ATE/GM/6002FNG57/25. B41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: Achse 1: Innenbelüftete Bremsscheibe Ø257x22 mm mit Faustsattel Bosch ZOH54/22 E42) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße 165R14 ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G10) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig mit der Bereifungsgröße 175/70R14 und/oder 185/70R14 ausgerüstet sind oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000890-A0-104-09b~OP-4-100-56_5-ET38_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 11 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 G5L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/45R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7V) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/40R18, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/55R15, 195/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/70R14, 185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. RA-000890-A0-104-09b~OP-4-100-56_5-ET38_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 12 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K36) An Achse 2 ist das Radhaus im Bereich von 200 mm vor und 100 mm hinter der Radmitte in einer Höhe von ca. 70 mm bis ca. 100 mm oberhalb der Radhausausschnittkante an den Außenkotflügel anzulegen. K37) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Die Radhausausschnittkante ist im Bereich oberhalb des seitlichen Kunststoffschwellers umzulegen. - Die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffschwellers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm auf eine Restbreite von ca. 10 mm zu kürzen. K43) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden. K67) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante auf einer Länge von ca. 120 mm auf eine Restbreite von max. 15 mm (unmittelbar bis an den Schraubenkopf) zu kürzen, - die dahinter liegende Blechkante ist im Bereich der Stoßfängeroberkante komplett nach außen zu treiben, - der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Radmitte bis 120 mm unterhalb der Stoßfängeroberkante auszuschneiden (über der Reifenaußenflanke). RA-000890-A0-104-09b~OP-4-100-56_5-ET38_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 13 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 K75) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger aufzuweiten, - vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite - gemessen von der Radhauskante- auszuschneiden, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. K87) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die gesamte Radhauskante ist um 10mm aufzuweiten, - im Bereich von 60° nach vorne bis zur Stoßfängeroberkante ist vom Kunststoffinnenkotflügel ein Streifen von 20 mm (gemessen von der Radhauskante) auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotlügel ist am Blech-Innenradhaus klebend zu befestigen. K88) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschraube an den Blechlasche im Bereich 30° hinter der Radmitte ist zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlasche sind von der Oberkante Stoßfänger bis 30° hinter der Radmitte umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. K91) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhauskante und das Radhaus sind im Bereich von ca. 200 mm über dem Schweller bis zu Oberkante Stoßfänger um 10 mm aufzuweiten, - vom Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich ein Streifen von ca. 60 mm Breite - gemessen von der Radhauskante - auszuschneiden, - die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. RA-000890-A0-104-09b~OP-4-100-56_5-ET38_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 9b Seite : 14 / 14 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 9b mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 59R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 07.02.2017 RA-000890-A0-104-09b~OP-4-100-56_5-ET38_59R6704.docx