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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     1/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     59R6704
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            59R6704.03
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast:                                            650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2015 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Renault (F)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
AH, JM, M, N, R                  Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP40364 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000890-A0-104-12b~RE-4-100-60-ET38_59R6704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     2/9                                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
R                                      e2*2001/116*0327*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
66                    Renault Captur            195/55R16                           A02) bis A10)
                      (Fahrzeuge mit 15-Zoll    A01)G01)
                      Serienreifen)
                                                195/60R16
                                                A01)G01)

                                                 195/65R16
                                                 A01)G01)

                                                 205/55R16

                                                 205/60R16
                                                 A01)G01)

                                                 215/50R16

                                                 215/55R16
                                                 A01)G01)



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
R                                        e2*2001/116*0327*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88             Renault Captur              205/60R16                         A02) bis A10)
                      (Fahrzeuge mit 16- oder 17-
                      Zoll Serienreifen)          215/55R16




Typ:                            R
ABE / EG-Genehmigung:           e2*2001/116*0327*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 102   Renault Clio               195/50R16                                  A01) bis A10)E10)
              (3. Generation, Serie nur  A93)                                       K01)K04)
              15-Zoll)
                                         205/45R16
                                         A93)

                                                    215/45R16
 48 bis 102           Renault Clio                  195/50R16                       A02) bis A10)
                      (3. Generation, Serie 16-Zoll
                      ww. 15Zoll)                   205/45R16

                                                 215/45R16
e2*2001/116*0327*43   950/890(0)                                                    4/100/60




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                12b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Typ:                            R
ABE / EG-Genehmigung:           e2*2007/46*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 78    Renault Clio               195/50R16                                  A01) bis A10)E10)
              (3. Generation, Serie nur  A93)                                       K01)K04)
              15-Zoll)
                                         205/45R16
                                         A93)

                                                   215/45R16
 50 bis 65           Renault Clio                  195/50R16                        A02) bis A10)
                     (3. Generation, Serie 16-Zoll
                     ww. 15Zoll)                   205/45R16

                                                 215/45R16
e2*2007/46*0008*12   950/890(0)                                                     4/100/60



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
R                                       e2*2001/116*0327*..
R                                       e2*2007/46*0008*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 88            Renault Clio, Clio Grandtour 185/55R16                         A02) bis A10)
                     (4. Generation)              A93a)M00)N195)                    E69)

                                                 195/50R16
                                                 A93a)N205)

                                                 195/55R16
                                                 N205)

                                                 205/50R16
                                                 A01)K01)K04)

                                                 215/45R16
                                                 A93a)

                                                 215/50R16
                                                 A01)K01)K04)K28)

                                                 225/45R16
                                                 A01)K01)K04)




RA-000890-A0-104-12b~RE-4-100-60-ET38_59R6704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     4/9                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
M                                e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120      Renault Megane             205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine, Cabrio)
                                           225/50R16
                                           A01)K52)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M                              e2*98/14*0272*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 99       Renault Megane Break     205/55R16                           A02) bis A10)
                (Kombi)
                                         225/50R16
                                         A01)K52)K66)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e2*2001/116*0274*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 120      Renault Scenic          195/60R16                            A02) bis A10)
                                        A93)N205)                            EF0)

                                           195/60R16 M+S
                                           A93)

                                           205/55R16
                                           A93)

                                           205/60R16
                                           G6N)

                                           215/55R16
                                           G3C)

                                           225/50R16

                                           225/55R16
                                           A01)G6N)K63)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                12b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2001/116*0359*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
43              Renault Twingo          195/40R16                         A02) bis A10)

                                         195/45R16

                                         205/40R16

                                         215/35R16

                                         215/40R16




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
N                              e2*2001/116*0359*..
N                              e2*2007/46*0122*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 75       Renault Twingo          195/40R16                         A02) bis A10)

                                         195/45R16

                                         205/40R16

                                         205/45R16

                                         215/35R16
                                         G6F)

                                         215/40R16




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     6/9                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AH                             e2*2007/46*0457*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 66       Renault Twingo          185/50R16                                A02) bis A10)
                                        A01)K01)M00)

                                         195/45R16
                                         A01)K01)

                                         205/45R16
                                         A01)K01)

                                         215/40R16
                                         A01)K01)

                                         215/45R16
                                         A01)K01)K88)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         185/50R16            205/45R16          A01) bis A10)
                                         K01)M00)                                V00)

                                         185/50R16            215/45R16          A01) bis A10)
                                         K01)M00)                                V00)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     7/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E10) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E69) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013 mit einer Fahrzeugbreite von
     1732 mm, Feld 19 in den Fahrzeugpapieren.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.


RA-000890-A0-104-12b~RE-4-100-60-ET38_59R6704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     8/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G6F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/65R14 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K52) An Achse 2 ist der vordere in Höhe der seitlichen Stoßleiste befindliche
     Kunststoffinnenkotflügel oberhalb des äußeren Befestigungsniets schräg abzuschneiden.

K63) An Achse 2 sind die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den
     Filzinnenkotflügel auf eine Resthöhe von ca. 10 mm zu kürzen. Es sind flachere
     Befestigungsmuttern zu verwenden, die nicht weiter ins Radhaus ragen als die gekürzten
     Stehbolzen.

K66) An Achse 2 sind die beiden am äußeren Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen
     für den Kunststoffinnenkotflügel bündig bis zu den Befestigungsmuttern zu kürzen. Die ins
     Radhaus ragenden Kanten der Befestigungsmutter sind an den Kunststoffinnenkotflügel
     anzulegen.




RA-000890-A0-104-12b~RE-4-100-60-ET38_59R6704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                12b
Seite :                     9/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


K88) Um eine außreichende Freigängigkeit an Achse 1 zu gewährleisten sind die
     Kunstoffinnenradhäuser um 10 mm einzuformen (Bereiche siehe Skizze).




M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 12b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 59R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2017




RA-000890-A0-104-12b~RE-4-100-60-ET38_59R6704.docx