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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                7h
Seite :                     1/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     59R6704
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            59R6704.03
Radgröße:                                                   7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      4
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                            650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2015 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
FH, ER, LF                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP40345 110 Nm
                                 M12x1,25




RA-000890-A0-104-07h~SU-4-100-54-ET38_59R6704.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                7h
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
LF                                 e6*2007/46*0119*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
50                  Suzuki Celerio          195/40R16                         A02) bis A10)
                                            A01)K01)K04)K12)



Typ:                         FH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 80    Suzuki Ignis             195/45R16                              A01) bis A10)
                                                                              E19a)K34)

e4*98/14*0047*04E   760/750                                                   4/100/54



Typ:                             ER
ABE / EG-Genehmigung:            e4*98/14*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 79    Suzuki Liana                 195/45R16                          A01) bis A10)
              (nur Frontantrieb)                                              E19a)K35)
                                           205/45R16
e4*98/14*0054*06E   2WD:870/880/4WD:855/895                                   4/100/54



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                7h
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren
         Stoßfänger nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12
         mm zu kürzen.
     - Die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich
         umzulegen.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000890-A0-104
Anlage-Nr. :                7h
Seite :                     4/4                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskanten sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer
         Länge von 400 mm nach vorn auf eine Restbreite von ca. 8 mm umzulegen,
     - die ins Radhaus ragenden Kanten des hinteren Stoßfängers sind auf einer Länge von
         100 mm nach unten auf eine Restbreite von 8 mm zu kürzen sowie die in diesem
         Bereich hinter dem Kunststoffradhaus liegende Kante nach außen zu formen.

Die Anlage Nr. 7h mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 59R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2017




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