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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50731 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000890-B0-104
Anlage-Nr. :                7i
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                            59R6704
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                       RONAL
Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                   59R6704.03
Radgröße:                                                          7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                  38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                              100 mm
Lochzahl:                                                              4
Mittenlochdurchmesser:                                              68 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *)                                                650 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2015 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                            Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm                  ZP40335     110 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                       ZP40345     110 Nm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AB1                             e11*2001/116*0236*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 60       Toyota Aygo              195/40R16                           A01) bis A10)
                (2. Generation; nur                                          BF1) K03) K04) K28)
                zulässig an
                Fahrzeugen mit EG
                Nummer ab
                e11*2001/116*0236*11)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50731 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000890-B0-104
Anlage-Nr. :                7i
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J                           e11*2001/116*0180*.., e11*98/14*0180*..
E12T                           e11*2001/116*0181*.., e11*98/14*0181*..
E12U                           e11*2001/116*0179*.., e11*98/14*0179*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141      Toyota Corolla           185/55R16                         A02) bis A10)
                (Schrägheck, Stufenheck, A93) M00) N195)                   BF2)
                Kombi)
                                         195/50R16
                                         A93)

                                         195/55R16

                                         205/50R16
                                         A01) K01) K04) K15)

                                         215/45R16

                                         225/45R16
                                         A01) K01) K04) K15)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
E12U TMG                       e1*2001/116*0320*..
E12U TMG2                      e1*2001/116*0357*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 165     Toyota Corolla          195/55R16                          A02) bis A10)
                Kompressor                                                 BF2) EF0)
                                        205/50R16
                                        A01) K01) K04) K15)

                                         215/45R16

                                         225/45R16
                                         A01) K01) K04) K15)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J1                           e11*98/14*0178*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99       Toyota Corolla Verso     195/50R16                         A02) bis A10)
                                         A93)                              BF2)

                                         195/55R16

                                         205/50R16
                                         A01) K01) K04) K15)

                                         215/45R16

                                         225/45R16
                                         A01) K01) K04) K15)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50731 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000890-B0-104
Anlage-Nr. :                7i
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(A)                        e6*2001/116*0119*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72       Toyota IQ              185/50R16                           A01) bis A10)
                                       M00)                                BF2) K01) K04)

                                         185/55R16
                                         M00)

                                         195/50R16

                                         205/45R16

                                         215/45R16

                                         225/45R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A)                          e11*2001/116*0248*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
98              Toyota Yaris TS          185/50R16                         A01) bis A10)
                                         K03) K74) M00)                    BF2) K04)

                                         195/50R16
                                         K01) K75)

                                         205/45R16
                                         K03) K74)

                                         215/45R16
                                         K01) K75)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A)                          e11*2001/116*0248*..
XP9F(A)                         e11*2001/116*0249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74       Toyota Yaris, Daihatsu   185/50R16                         A01) bis A10)
                Charade                  K03) K74) M00)                    BF2) K04)

                                         195/45R16
                                         A93) K74)

                                         195/50R16
                                         K01) K75)

                                         205/45R16
                                         K03) K74)

                                         215/40R16
                                         K01) K75)

                                         215/45R16
                                         K01) K75)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50731 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000890-B0-104
Anlage-Nr. :                7i
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A)                        e11*2007/46*0152*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82       Toyota Yaris             185/50R16                         A01) bis A10)
                (3-türige                GFY) K03) M00)                    BF2) K86)
                Ausführungen,
                Serienräder kleiner      195/45R16
                16Zoll)                  GFZ)

                                         205/45R16
                                         K01) K04)

                                         215/40R16
                                         G2W) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A)                      e11*2007/46*0152*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82       Toyota Yaris           195/50R16                           A01) bis A10)
                (3-türige              K87)                                BF2) K01) K04) K86)
                Ausführungen, 16Zoll-
                Serienräder )          205/45R16

                                         215/45R16
                                         K26) K87)

                                         225/45R16
                                         K25) K26) K87)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A)                        e11*2007/46*0152*..
XP13N(A)                        e11*2007/46*0153*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82       Toyota Yaris             185/50R16                         A02) bis A10)
                (5-türige                A01) GFY) K03) K86) M00)          BF2)
                Ausführungen,
                Serienräder kleiner      195/45R16
                16Zoll)                  GFZ)

                                         205/45R16
                                         A01) K01) K86)

                                         215/40R16
                                         A01) G2W) K01) K86)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50731 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000890-B0-104
Anlage-Nr. :                7i
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A)                        e11*2007/46*0152*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82       Toyota Yaris, Yaris Hybrid 195/50R16                         A01) bis A10)
                (5-türige                  K87)                              BF2) K01) K86)
                Ausführungen, 16Zoll-
                Serienräder )              205/45R16

                                         215/45R16
                                         K87)

                                         225/45R16
                                         K04) K25) K26) K87)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50731 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000890-B0-104
Anlage-Nr. :                7i
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP40335
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40345
       Anzugsmoment: 110 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GFY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
     175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50731 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000890-B0-104
Anlage-Nr. :                7i
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


GFZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R14,
     175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K74)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis Übergang
       zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfängers ist in
       diesem Bereich mit nach außen auszustellen.

K75)   An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach oben)
         umzulegen,
       • die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
         aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang zum
         hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten,
       • der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich
         entsprechend mit nach außen auszustellen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50731 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000890-B0-104
Anlage-Nr. :                7i
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R6704


K86)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
          Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
       • Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
          Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.

K87)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante inklusive Befestigungslaschen ist im Bereich 30° vor und
          hinter Radmitte komplett umzulegen,
       • die Kunststoffnieten an den Befestigungslaschen sind zu entfernen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
     typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
     Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 7i mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 59R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.07.2018