Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 59R6704 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 59R6704.03 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: 650 kg bei Reifenabrollumfang: 2015 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AA, AAN, 1E, 1EX0, 1H, 1HX0, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40308 110 Nm 35I, 6X M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000890-A0-104-10b~VW-4-100-57-ET38_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Typ: 35I ABE / EG-Genehmigung: E657; E657/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 100 Passat, 205/45R16 A01) bis A10) Passat Variant F10) 215/40R16 . E657/1/NT14E 950/1020 4/100/57,1 Typ: 1HX0 ABE / EG-Genehmigung: F804 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Golf, Vento, 195/45R16 A02) bis A10) Golf Variant 215/40R16 A01)K65) F804/NT17E 920/890 4/100/57,0 Typ: 1H ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 85 Golf, Vento, 195/45R16 A02) bis A10) Golf-Variant (nicht syncro) 215/40R16 A01)K65) e1*96/79*0068*03E 950/990 4/100/57,1 Typ: 1EX0 ABE / EG-Genehmigung: G407 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Golf Cabriolet 195/45R16 A02) bis A10) 215/40R16 A01)K65) G407/NT08E 950/800(960/800 nur NT04) 4/100/57,0 Typ: 1E ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0070*.., e1*98/14*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Golf-Cabriolet 195/45R16 A02) bis A10) 215/40R16 A01)K65) e1*98/14*0070*10E 950/810 4/100/57,1 RA-000890-A0-104-10b~VW-4-100-57-ET38_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Typ: 6X ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0085*.. , e1*98/14*0085*.. , e1*2001/116*0085*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 74 Lupo 195/40R16 A02) bis A10)E20) L06) e1*2001/116*0085*17 820/690(700) 4/100/57 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1167*.. AAN e13*2007/46*1182*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 66 VW up! 185/50R16 A02) bis A10) (nicht Cross up!) A01)K03)K04)M00) E92) 195/45R16 A01)K03)K04) 205/45R16 A01)K01)K04) 215/40R16 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 VW Cross up! 185/50R16 A02) bis A10) A01) K04)M00) 195/45R16 205/45R16 A01) K04) 215/40R16 A01) K04) RA-000890-A0-104-10b~VW-4-100-57-ET38_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1167*.. AAN e13*2007/46*1182*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 VW e-up! 185/50R16 A02) bis A10) A01)K03)K04)M00) 195/45R16 A01)K03)K04) 205/45R16 A01)K01)K04) 215/40R16 A01)K01)K04) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. RA-000890-A0-104-10b~VW-4-100-57-ET38_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit besonderer Verbrauchseinstufung ( 3L, 5L). E92) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Cross up!“ und „e-up!“. F10) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Niveauregulierung. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind die Radhausausschnittkanten ab Mitte der Seitenschutzleiste bis zur Türunterkante auf eine Restdicke von 10 mm umzulegen. Die ggf. vorhandenen Verbreiterungen sind entsprechend zu kürzen. L06) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Servolenkung. RA-000890-A0-104-10b~VW-4-100-57-ET38_59R6704.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50731 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000890-A0-104 Anlage-Nr. : 10b Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6704 M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 10b mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 59R6704 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 07.02.2017 RA-000890-A0-104-10b~VW-4-100-57-ET38_59R6704.docx