Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 59R6705 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 59R6705.08 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø82 Ø71.5 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2175 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Chrysler Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment GS, LR Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50810 120 Nm M12x1,5 KJ Serien-Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50843 130 Nm 1/2 Zoll RA-000842-B0-104-19~CH-5-114_3-71_5-ET40_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ: GS ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0027*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 131 Chrysler Voyager, 215/65R16 A02) bis A10) Chrysler Grand Voyager S06) 225/60R16 e11*93/81*0027*08E min 1295/1325, max 1295/1405 5/114,3/71,5 Typ: LR ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0056*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 149 bis 187 Chrysler 300M 215/60R16 M+S A02) bis A10) S06) 225/60R16 e11*93/81*0056*07E 1195-1225/995-1000(0) 5/114,3/71,5 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): KJ e4*2001/116*0122*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 bis 191 Chrysler Dodge Nitro 235/70R16 A02) bis A10) B22)ER1)S06) 255/65R16 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000842-B0-104-19~CH-5-114_3-71_5-ET40_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-B0-104 Anlage-Nr. : 19 Seite : 3/3 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. B22) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: - Achse 1: innenbelüftete Bremsscheibe Ø302x28 mm - Achse 2: unbelüftete Bremsscheibe Ø316x12 mm ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1440 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. S06) Die auf den Radbolzen befindlichen Befestigungsklammern sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 59R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 24.02.2016 RA-000842-B0-104-19~CH-5-114_3-71_5-ET40_59R6705.docx