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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-B0-104
Anlage-Nr. :               18b
Seite :                    1/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    59R6705
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           59R6705.08
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2175 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
SLS, SL, PS                      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50846 120 Nm
                                 M12x1,5




RA-000842-B0-104-18b~KI-5-114_3-67-ET40_59R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-B0-104
Anlage-Nr. :               18b
Seite :                    2/5                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
PS                             e4*2007/46*0825*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 113      Kia Soul                205/60R16                            A02) bis A10)
                                                                             EF0)
                                           205/65R16

                                           215/55R16
                                           A01)K04)

                                           215/60R16
                                           A01)K04)

                                           225/55R16
                                           A01)K04)

                                           235/50R16
                                           A01)K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
SL                                e11*2007/46*0166*..
SLS                               e11*2007/46*0136*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage               215/70R16                         A02) bis A10)
                (bis Modell 2013)                                            E46)E47)
                                           225/65R16

                                           225/70R16
                                           G4C)

                                           235/60R16

                                           235/65R16

                                           245/60R16
                                           A01)K03)

                                           255/60R16
                                           A01)K01)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-B0-104
Anlage-Nr. :               18b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
SL                               e11*2007/46*0166*..
SLS                              e11*2007/46*0136*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Kia Sportage              215/65R16                         A02) bis A10)
                (ab Modell 2014)          A93)                              E46)E47a)

                                          215/70R16
                                          A93a)

                                          225/65R16
                                          A93a)

                                          225/70R16
                                          G4C)

                                          235/60R16
                                          A93a)

                                          235/65R16

                                          245/60R16
                                          A01)K04)

                                          255/55R16
                                          A01)K03)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000842-B0-104-18b~KI-5-114_3-67-ET40_59R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-B0-104
Anlage-Nr. :               18b
Seite :                    4/5                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E46) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Frontantrieb, die am Querlenker der Hinterachse (im
     Bereich Felgenhorn) mit einem Tilgungsgewicht ausgestattet sind.

E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2013:
     - Typ SL bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*05
     - Typ SLS bis Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*09

E47a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2014:
     - Typ SL ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0166*06
     - Typ SLS ab Genehmigungs-Nr. e11*2007/46*0136*10




RA-000842-B0-104-18b~KI-5-114_3-67-ET40_59R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-B0-104
Anlage-Nr. :               18b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G4C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


Die Anlage Nr. 18b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 59R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 24.02.2016




RA-000842-B0-104-18b~KI-5-114_3-67-ET40_59R6705.docx