Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-B0-104
Anlage-Nr. :               18c
Seite :                    1 / 14                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    59R6705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           59R6705.08
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2175 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BK, BL, BLE, CA, CP, CPD,   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    ZP50846 110 Nm
CR1, CW, EP, EP2, EP2R,     M12x1,5
EPR, GE, GE6, GEA, GG/GY,
GG1, GH, GHE, LV, NC1, NC1E




RA-000842-B0-104-18c~MA-5-114_3-67-ET40_59R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-B0-104
Anlage-Nr. :               18c
Seite :                    2 / 14                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110   Mazda 3                 205/55R16                                      A01) bis A10)
                                      A93)                                           K03)K15)K38)

                                                  205/55R16 M+S
                                                  A93)

                                                  215/50R16
                                                  K04)K37)

                                                  225/50R16
                                                  K04)K21)K37)
e1*2001/116*0234*12E   1110/915(0)                                                   5/114.3/67



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                      e11*2001/116*0262*..
BLE                                     e13*2007/46*1071*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136             Mazda 3                     195/55R16                         A02) bis A10)B31)
                       (Schrägheck, bis Modelljahr N205)                             E50)
                       2013)
                                                   195/60R16
                                                   N205)

                                                  205/50R16
                                                  A01)K01)

                                                  205/55R16
                                                  A01)K01)

                                                  215/50R16
                                                  A01)K01)K04)

                                                  215/55R16
                                                  A01)K01)K04)

                                                  225/45R16
                                                  A01)K01)

                                                  225/50R16
                                                  A01)K01)K04)K58)




RA-000842-B0-104-18c~MA-5-114_3-67-ET40_59R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-B0-104
Anlage-Nr. :               18c
Seite :                    3 / 14                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                e11*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121      Mazda 3                     205/60R16                         A02) bis A10)B31)
                (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr                                   E50a)
                2014)                       215/55R16
                                            A01)K01)

                                           235/50R16
                                           A01)K01)K04)K15)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                            e13*2001/116*0156*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107      Mazda 5                 195/60R16                             A02) bis A10)
                                        A01)K03)K44)N205)

                                           195/60R16 M+S
                                           A01)K03)K44)W205)

                                           205/55R16
                                           A01)K01)K41)

                                           215/55R16

                                           225/50R16
                                           A01)K01)K04)K26)K41)




RA-000842-B0-104-18c~MA-5-114_3-67-ET40_59R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-B0-104
Anlage-Nr. :               18c
Seite :                    4 / 14                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                                     e1*2007/46*0433*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110              Mazda 5                 195/55R16                         A02) bis A10)

                                                         195/60R16
                                                         A01)K63)

                                                         205/55R16
                                                         A01)K01)K63)

                                                         215/50R16
                                                         A01)K01)K63)

                                                         225/50R16
                                                         A01)K01)K04)K63)



Typ:                          GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 104   Mazda 6                   205/55R16                                 A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                                  K15)
                                        205/55R16 M+S

                                                         225/50R16
                                                         K23)K26)
 119 bis 122            Mazda 6,                         205/55R16 M+S
                        (Limousine, Kombi, Allrad)

e1*98/14*0188*10E       1095/1095



Typ:                          GG1
ABE / EG-Genehmigung:         E11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 108   Mazda 6                  205/55R16                                  A01) bis A10)E06)
              (Limousine, Kombi)                                                  K15)
                                       205/55R16 M+S

                                                         225/50R16
                                                         K23)K26)
 119 bis 122            Mazda 6                          205/55R16 M+S
                        (Limousine, Kombi)

e11*2001/116*0203*04E   1095/1010 Lim. /105/1065 Kombi                            5/114.3/67




RA-000842-B0-104-18c~MA-5-114_3-67-ET40_59R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-B0-104
Anlage-Nr. :               18c
Seite :                    5 / 14                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                               e1*2001/116*0448*..
GHE                              e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG      195/65R16                         A02) bis A10)
                (Stufenheck, Schrägheck, A01)K01)K04)K16)K27)K55)N205)      E51)
                Kombi, Typ GH bis EG-
                Gen.-Nr.                  195/65R16 M+S
                e1*2001/116*0448*13, Typ A01)K01)K04)K16)K27)K55)
                GHE nur bis EG-Gen.-Nr
                e13*2007/46*1075*05)      205/55R16
                                         A01)K01)K04)K16)

                                         205/60R16
                                         A01)K01)K04)K16)K55)

                                         215/55R16
                                         A01)K01)K04)K16)K23)K56)

                                         225/55R16
                                         A01)K01)K02)K16)K23)K27)K55)K56)



Typ:                         GE
ABE / EG-Genehmigung:        G104
Motorleistung Handelsbezeichnungen       Zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66; 77       Mazda 626                  205/50R16                          A01) bis A10)
                                                                            G01)K15)K18)
                                         225/45R16

55; 85; 120; 121 Mazda 626               205/50R16                          A01) bis A10)
                                                                            K15)K18)
                                         225/45R16
G104/NT07E      1025/900                                                    5/114,3/67



Typ:                         GEA
ABE / EG-Genehmigung:        G691
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85           Mazda 626                  205/50R16                          A01) bis A10)
                                                                            K15)K18)
                                         225/45R16
G691/NT03E      930/870                                                     5/114,3/67




RA-000842-B0-104-18c~MA-5-114_3-67-ET40_59R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-B0-104
Anlage-Nr. :               18c
Seite :                    6 / 14                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


Typ:                         LV
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 109   Mazda MPV                215/55R16                               A02) bis A10)
                                       A93)

                                             225/55R16
e1*95/54*0038*02E   1140/1290                                                  5/114,3/67



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1                                e11*2001/116*0202*..
NC1E                               e1*2001/116*0371*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118          Mazda MX-5              205/50R16                          A02) bis A10)
                                            A01)K01)K04)K42)                   EF0)

                                             215/50R16
                                             A01)K01)K02)K42)

                                             225/45R16
                                             A01)K01)K04)K42)



Typ:                            GE6
ABE / EG-Genehmigung:           G003
Motorleistung Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 121   Mazda MX-6                     205/50R16                         A02) bis A10)
              (außer Allradlenkung)
                                             225/45R16
                                             A01)K12)
G003/NT05E          990/770                                                    5/114,3/67




RA-000842-B0-104-18c~MA-5-114_3-67-ET40_59R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-B0-104
Anlage-Nr. :               18c
Seite :                    7 / 14                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                                  e1*98/14*0116*..
CPD                                 e1*98/14*0161*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96           Mazda Premacy             185/50R16                         A02) bis A10)
                    (Serie 185/65R14 od.      M00)N195)T81)
                    195/55R15 od. 195/50R16)
                                              195/45R16
                                              A93)T84)

                                              195/50R16
                                              A01)K32)

                                              205/45R16

                                              215/40R16
                                              A01)K12)



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                                  e1*98/14*0116*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
96                  Mazda Premacy             195/50R16                         A02) bis A10)
                    (Serie 195/60R15)         A01)K32)

                                              205/50R16
                                              A01)K32)

                                              225/45R16
                                              A01)K32)



Typ:                          EPR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        215/70R16                               A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                                 S01)
                                        225/65R16

                                              235/60R16
91 bis 145           Mazda Tribute 4WD        235/70R16
                    (Serie 235/70R16)

e4*98/14*0052*01E   1125/1060                                                   5/114,3/67




RA-000842-B0-104-18c~MA-5-114_3-67-ET40_59R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-B0-104
Anlage-Nr. :               18c
Seite :                    8 / 14                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


Typ:                          EP2R
ABE / EG-Genehmigung:         E13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,      215/70R16                          A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                          S01)
              (Serie 215/70R16)        225/65R16

                                                 235/60R16
145                        Mazda Tribute 4WD     235/70R16
                          (Serie 235/70R16)

E13*2001/116*0090*01E 1120/1065                                           5/114,3/67



Typ:                          EP
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        215/70R16                         A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                           S01)
                                        225/65R16

                                                 235/60R16
91 bis 145                 Mazda Tribute 4WD     235/70R16
                          (Serie 235/70R16)

e4*98/14*0044*02E         1125/1060                                       5/114,3/67



Typ:                          EP2
ABE / EG-Genehmigung:         e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91 bis 110    Mazda Tribute 2WD       215/70R16                          A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                           S01)
                                       225/65R16

                                                 235/60R16
145                        Mazda Tribute 4WD     235/70R16
                          (Serie 235/70R16)

149                        Mazda Tribute 4WD     215/70R16
                          (Serie 215/70R16 ww.
                          235/70R16)             235/70R16
e13*2001/116*0092*03E 1120/1065                                           5/114,3/67



Typ:                         CA
ABE / EG-Genehmigung:        G138; e13*96/79*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76 bis 106   Mazda Xedos 6           205/45R16                           A01) bis A10)
                                                                          K12)K26)

1000/860e13*96/79*0028*01E 1000/860                                       5/114,3/67




RA-000842-B0-104-18c~MA-5-114_3-67-ET40_59R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-B0-104
Anlage-Nr. :               18c
Seite :                    9 / 14                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




RA-000842-B0-104-18c~MA-5-114_3-67-ET40_59R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-B0-104
Anlage-Nr. :               18c
Seite :                    10 / 14                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B31) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
     - 1-Kolben-Faustsattelbremse mit innenbelüfteter Bremsscheibe Ø295x25 mm

E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
     - Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000842-B0-104-18c~MA-5-114_3-67-ET40_59R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-B0-104
Anlage-Nr. :               18c
Seite :                    11 / 14                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben
         umzulegen (Restdicke ca. 5 mm)
     - die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der
         Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
     - der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die
         ins Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.




RA-000842-B0-104-18c~MA-5-114_3-67-ET40_59R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-B0-104
Anlage-Nr. :               18c
Seite :                    12 / 14                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


K37) An Achse 2 sind die komplett umgelegten Radhauskanten zusätzlich um ca. 10 mm
     aufzuweiten. Dies gilt insbesondere im Bereich oberhalb der Radmitte sowie im
     Übergangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger. Als Kontrollmaße können
     folgende Abstände dienen:
     - Abstand Radhausinnenwand (hinter Stoßdämpfer) zu Innenkante gebördelter
         Radhauskante: min. 345 mm,
     - Abstand hinterer innerer Befestigungspunkt Filzinnenradhaus (oben) zu Innenkante
         Übergangsbereich Radhaus-Stoßfänger: min. 300 mm.

K38) An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis zum
     Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen und eng
     an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben).

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
         gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
     - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
         auszuschneiden.

K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis
         zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen.

K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
     oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich
     hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen.

K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutz in Höhe der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
     Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.




RA-000842-B0-104-18c~MA-5-114_3-67-ET40_59R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-B0-104
Anlage-Nr. :               18c
Seite :                    13 / 14                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10 mm zu kürzen
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
         Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




K63) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen,
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
         Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




RA-000842-B0-104-18c~MA-5-114_3-67-ET40_59R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-B0-104
Anlage-Nr. :               18c
Seite :                    14 / 14                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind
    und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
    Fahrzeuges zugelassen sind.


DDie Anlage Nr. 18c mit den Blättern 1 bis 14 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem
Gutachten für die Sonderräder Typ 59R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 24.02.2016




RA-000842-B0-104-18c~MA-5-114_3-67-ET40_59R6705.docx