Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 59R6705 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 59R6705.08 Radgröße: 7Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1 geprüfte Radlast: 720 kg bei Reifenabrollumfang: 2175 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50880 110 Nm E15UT(a)MS1, E15UTN(a), M12x1,5 HE15U(a), R1, T25, T27, V3, XA, XA1 RA-000842-C0-104-15b~TO-5-114_3-60-ET40_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ: XA ABE / EG-Genehmigung: G703 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 95 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10) (3- und 5-türig) E05) G703/NT02 880/945 5/114,3/60 Typ: XA1 ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0001*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 95 Toyota RAV4 215/70R16 A02) bis A10) (3- und 5-türig) E05) e4*93/81*0001*06E 910/990 5/114,3/60 Typ: V3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 112 bis 137 Toyota Camry 215/60R16 A02) bis A10) A91) 225/55R16 A01)K15) e6*2001/116*0085*04E 1200/1200 5/114,3/60 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1 e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 100 Toyota Corolla Verso 205/55R16 A02) bis A10) 215/50R16 215/55R16 G8T) 225/50R16 235/50R16 A01)G8T)K68) RA-000842-C0-104-15b~TO-5-114_3-60-ET40_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1 e11*2001/116*0222*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 130 Toyota Corolla Verso 205/55R16 M+S A02) bis A10) 205/60R16 M+S 215/50R16 M+S 215/55R16 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T25 e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 205/55R16 A02) bis A10) (Fahrzeuge vor Facelift EF0) 2006, ohne Serienbereifung 225/50R16 215/50R17) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T25 e11*2001/116*0196*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 130 Toyota Avensis 205/55R16 A02) bis A10) (Fahrzeuge ab Facelift EF0) 2006, mit Serienbereifung 225/50R16 215/50R17) RA-000842-C0-104-15b~TO-5-114_3-60-ET40_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15J(a) e11*2001/116*0299*.. E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. E15UT(a)MS1 e11*2007/46*0167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 130 Toyota Auris 195/55R16 A02) bis A10)B29) (1. Generation) A93)N205) E58)EF0) 195/60R16 G0E)N205) 205/50R16 A93) 205/55R16 A93a) 215/50R16 225/45R16 G7E) 225/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 73 Toyota Auris 195/55R16 A02) bis A10)B29) (2. Generation, A93)N205) E59)E60)EF0) Ausführungen mit Verbundlenker-Hinterachse) 195/60R16 N205) 205/50R16 A93) 205/55R16 215/50R16 A01)A93a)K28) 225/50R16 A01)K01)K04)K28) RA-000842-C0-104-15b~TO-5-114_3-60-ET40_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): E15UT(a) e11*2001/116*0305*.. HE15U(a) e11*2007/46*0018*.. E15UTN(a) e11*2007/46*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 73 bis 97 Toyota Auris 195/55R16 A02) bis A10)B29) (2. Generation, A93)N205) E59)E61)EF0) Ausführungen mit Mehrlenker-Hinterachse) 195/60R16 N205) 205/50R16 A93) 205/55R16 215/50R16 A93a) 225/50R16 A01)K01)K04)K28) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T27 e11*2001/116*0331*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 112 Toyota Avensis 205/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) A93) EF0) 205/65R16 G0Z) 215/55R16 A93) 215/60R16 GCS) 225/55R16 235/50R16 235/55R16 GCS) 245/50R16 A01)K03) RA-000842-C0-104-15b~TO-5-114_3-60-ET40_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AR2 e11*2001/116*0350*.. AR2N e11*2007/46*0117*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 108 Toyota Verso 205/60R16 A02) bis A10) A93) 205/65R16 215/55R16 A93) 215/60R16 225/55R16 235/50R16 235/55R16 245/50R16 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000842-C0-104-15b~TO-5-114_3-60-ET40_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B29) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: - belüftete Bremsscheibe Ø295x26 mm E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'. E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'. RA-000842-C0-104-15b~TO-5-114_3-60-ET40_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000842-C0-104-15b~TO-5-114_3-60-ET40_59R6705.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244 Nr. : RA-000842-C0-104 Anlage-Nr. : 15b Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R6705 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich: - die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb Schwellerkante umzulegen, - im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt komplett vom Halter zu entfernen, - der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben, - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3 mm zu kürzen, - die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 15b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 59R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 28.12.2016 RA-000842-C0-104-15b~TO-5-114_3-60-ET40_59R6705.docx