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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-C0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    1/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    59R6705
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           59R6705.08
Radgröße:                                                  7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                           720 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2175 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota bzw. Lexus

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
AR2, AR2N, E15J(a), E15UT(a), Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP50880 110 Nm
E15UT(a)MS1, E15UTN(a),       M12x1,5
HE15U(a), R1, T25, T27, V3,
XA, XA1




RA-000842-C0-104-15b~TO-5-114_3-60-ET40_59R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-C0-104
Anlage-Nr. :               15b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


Typ:                           XA
ABE / EG-Genehmigung:          G703
Motorleistung Handelsbezeichnungen               zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 95    Toyota RAV4                        215/70R16                         A02) bis A10)
              (3- und 5-türig)                   E05)

G703/NT02              880/945                                                     5/114,3/60



Typ:                           XA1
ABE / EG-Genehmigung:          e4*93/81*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 94 bis 95    Toyota RAV4                215/70R16                                 A02) bis A10)
              (3- und 5-türig)           E05)

e4*93/81*0001*06E      910/990                                                     5/114,3/60



Typ:                         V3
ABE / EG-Genehmigung:        e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 112 bis 137  Toyota Camry             215/60R16                                   A02) bis A10)
                                       A91)

                                                 225/55R16
                                                 A01)K15)
e6*2001/116*0085*04E   1200/1200                                                   5/114,3/60



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                                      e11*2001/116*0222*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100             Toyota Corolla Verso      205/55R16                         A02) bis A10)

                                                 215/50R16

                                                 215/55R16
                                                 G8T)

                                                 225/50R16

                                                 235/50R16
                                                 A01)G8T)K68)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-C0-104
Anlage-Nr. :               15b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                               e11*2001/116*0222*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
130             Toyota Corolla Verso      205/55R16 M+S                      A02) bis A10)

                                           205/60R16 M+S

                                           215/50R16 M+S

                                           215/55R16 M+S




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                             e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis             205/55R16                         A02) bis A10)
                (Fahrzeuge vor Facelift                                      EF0)
                2006, ohne Serienbereifung 225/50R16
                215/50R17)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                              e11*2001/116*0196*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130     Toyota Avensis            205/55R16                          A02) bis A10)
                (Fahrzeuge ab Facelift                                       EF0)
                2006, mit Serienbereifung 225/50R16
                215/50R17)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-C0-104
Anlage-Nr. :               15b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                         e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
HE15U(a)                        e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
E15UT(a)MS1                     e11*2007/46*0167*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Toyota Auris             195/55R16                          A02) bis A10)B29)
                (1. Generation)          A93)N205)                          E58)EF0)

                                          195/60R16
                                          G0E)N205)

                                          205/50R16
                                          A93)

                                          205/55R16
                                          A93a)

                                          215/50R16

                                          225/45R16
                                          G7E)

                                          225/50R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                        e11*2001/116*0305*..
E15UTN(a)                       e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73       Toyota Auris               195/55R16                        A02) bis A10)B29)
                (2. Generation,            A93)N205)                        E59)E60)EF0)
                Ausführungen mit
                Verbundlenker-Hinterachse) 195/60R16
                                           N205)

                                          205/50R16
                                          A93)

                                          205/55R16

                                          215/50R16
                                          A01)A93a)K28)

                                          225/50R16
                                          A01)K01)K04)K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-C0-104
Anlage-Nr. :               15b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(a)                         e11*2001/116*0305*..
HE15U(a)                         e11*2007/46*0018*..
E15UTN(a)                        e11*2007/46*0019*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97       Toyota Auris              195/55R16                         A02) bis A10)B29)
                (2. Generation,           A93)N205)                         E59)E61)EF0)
                Ausführungen mit
                Mehrlenker-Hinterachse) 195/60R16
                                          N205)

                                          205/50R16
                                          A93)

                                          205/55R16

                                          215/50R16
                                          A93a)

                                          225/50R16
                                          A01)K01)K04)K28)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                             e11*2001/116*0331*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 112      Toyota Avensis           205/60R16                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       A93)                               EF0)

                                          205/65R16
                                          G0Z)

                                          215/55R16
                                          A93)

                                          215/60R16
                                          GCS)

                                          225/55R16

                                          235/50R16

                                          235/55R16
                                          GCS)

                                          245/50R16
                                          A01)K03)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-C0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    6/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                            e11*2001/116*0350*..
AR2N                           e11*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 108      Toyota Verso            205/60R16                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         205/65R16

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         215/60R16

                                         225/55R16

                                         235/50R16

                                         235/55R16

                                         245/50R16




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-C0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    7/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B29) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - belüftete Bremsscheibe Ø295x26 mm

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E58) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
     Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-C0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    8/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


E60) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G0Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GCS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000842-C0-104-15b~TO-5-114_3-60-ET40_59R6705.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 50244
Nr. :                      RA-000842-C0-104
Anlage-Nr. :               15b
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R6705


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K68) An Achse 2 sind zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die vordere Radhauskante ist im Bereich von 150 bis 400 mm oberhalb
        Schwellerkante umzulegen,
     - im Übergangsbereich zum hinteren Stoßfänger ist der Spreiznietbefestigungspunkt
        komplett vom Halter zu entfernen,
     - der Stoßfänger ist in der Führungsnut zu verkleben,
     - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist auf Restbreite von ca. 3
        mm zu kürzen,
     - die Radhauskante ist im Übergangsbereich nach außen zu formen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 15b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 59R6705 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 28.12.2016




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