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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     1/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     59R7755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            59R7755.03
Radgröße:                                                  7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       100 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                      68,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                            650 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    2175 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : SEAT

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
1M, 6L, 6J, 6JN, NH              Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP50397 120 Nm
                                 M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                7a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                               e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 85       Seat Ibiza, Cordoba        195/40R17                          A02) bis A10)
                                           T81)

                                           205/40R17
                                           G1A)

                                           215/35R17
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
6L                               e9*98/14*0041*.., e9*2001/116*0041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 132      Seat Ibiza, Cordoba        195/40R17                          A02) bis A10)
                                           N205)T81)                          B37)

                                           195/40R17 M+S
                                           T81)W205)

                                           205/40R17

                                           215/35R17
                                           A01)K03)K04)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
6J                                 e9*2001/116*0067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 141     Seat Ibiza, Ibiza ST        215/35R17                         A02) bis A10)
                (mit Serie 215/40R17)       A01)K03)K04)                      B47)

                                           215/40R17
                                           A01)K03)K04)

                                           225/35R17
                                           A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
6J                                     e9*2001/116*0067*..
6JN                                    e9*2007/46*0001*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132          Seat Ibiza, Seat Ibiza ST   195/45R17                              A02) bis A10)
                    (mit Serienreifen 14-Zoll   N205)
                    oder 15-Zoll)
                                                205/40R17
                                                N215)

                                               215/35R17
                                               A01)K03)K04)

                                               215/40R17
                                               A01)K03)K04)

                                               225/35R17
                                               A01)K01)K04)



Typ:                         1M
ABE / EG-Genehmigung:        e9*97/27*0026*.., e9*98/14*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 150   Toledo, Leon             205/45R17                                       A02) bis A10)

                                               215/45R17

                                               225/45R17

                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               205/50R17            225/45R17          A01) bis A10)
                                                                                       K32)V00)
                                               215/45R17             225/45R17         A02) bis A10)
                                                                                       V00)
Motorleistung       Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 154 bis 165        Leon Cupra R               225/45R17                               A02) bis A10) B38)

e9*98/14*0026*31E   2WD: 995/930                                                       5/100/57,0
                    4WD: 1030/1010




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                             e11*2007/46*0251*..
NH                             e11*2007/46*0252*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92       Seat Toledo             195/40R17                         A02) bis A10)

                                         195/45R17
                                         A01)K64)

                                         205/40R17
                                         A01)K04)

                                         225/35R17
                                         A01)K03)K04)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B37) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     - Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel, innenbelüftete Bremsscheibe Ø320x28 mm

B38) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
     - Achse 1: 4-Kolben-Bremssattel (Brembo), innenbelüftete Bremsscheibe Ø333x28 mm

B47) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
     - 4-Kolben-Bremssattel (Brembo) mit innenbelüfteter Bremsscheibe.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G1A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/55R15,
     205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



RA-000884-A0-104-07a~SE-5-100-57-ET38_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     6/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K32) Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten vorderen
     Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
     (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist
     anzuwenden

K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis
        50° hinter der Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000884-A0-104-07a~SE-5-100-57-ET38_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                7a
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Die Anlage Nr. 7a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 59R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 23.01.2017




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