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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 10
Seite :                      1/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     59R7755
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            59R7755.08
Radausführungskennz.:                                     59R7755.08
Radgröße:                                                  7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            0 Ø82 Ø64.1
geprüfte Radlast: *)                                         830 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2255 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   HONDA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP50832     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP50832     120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 10
Seite :                      2/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
CU1                         e6*2001/116*0113*..
CU2                         e6*2001/116*0114*..
CU3                         e6*2001/116*0115*..
CW1                         e6*2001/116*0120*..
CW2                         e6*2001/116*0121*..
CW3                         e6*2001/116*0122*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 148   Honda Accord          205/55R17                              A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)    N215)                                  BF1) EF0)

                                      215/50R17
                                      A01) K01) N225)

                                      215/55R17
                                      A01) G7L) K01) N225)

                                      225/50R17
                                      A01) K01) K04)

                                      235/45R17
                                      A01) K01)

                                      235/50R17
                                      A01) G7L) K01) K04)

                                      245/45R17
                                      A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
FK1                           e11*2001/116*0255*..
FK2                           e11*2001/116*0256*..
FK3                           e11*2001/116*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 110    Honda Civic, Honda      205/50R17                            A02) bis A10)
              Civic Tourer            A01) K60) K61)                       BF1) E45)
              (ab Modelljahr 2012)
                                      215/45R17

                                      225/45R17
                                      A01) K60) K61)
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FC                          e11*2007/46*3633*..
FK                          e6*2007/46*0256*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 134    Honda Civic 4dr       215/45R17                              A02) bis A10)
              (4-türig)             A93)                                   BF1)

                                     215/50R17

                                     225/45R17
                                     A93)

                                     235/45R17

                                     245/45R17
                                     G8T)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FC                          e11*2007/46*3633*..
FK                          e6*2007/46*0256*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 134    Honda Civic 5dr       215/45R17                              A02) bis A10)
              (5-türig)             A93)                                   BF1) EF0)

                                     215/50R17

                                     225/45R17
                                     A93)

                                     235/45R17


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
FE                          e6*2018/858*00064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
105           Honda Civic           215/45R17                              A02) bis A10)
                                    A93)                                   BF2)

                                     215/50R17
                                     A93)

                                     225/45R17
                                     A93)

                                     235/45R17
                                     A93)

                                     245/45R17
                                     A01) K03) K04)
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Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 10
Seite :                      4/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                          e11*2001/116*0301*..
RE6                          e11*2001/116*0302*..
RE7                          e11*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 122   Honda CR-V             225/65R17                             A01) bis A10)
              (beim Typ RE5 nur      A93)                                  BF1) E46) K01)
              zulässig bis EG-
              Genehmigungs-Nr.:      235/60R17
              e11*2001/116*0301*05; A93)
              beim Typ RE6 nur
              zulässig bis EG-       245/55R17
              Genehmigungs-Nr.:
              e11*2001/116*0302*05) 245/60R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RE5                           e11*2001/116*0301*..
RE6                           e11*2001/116*0302*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 118    Honda CR-V               225/60R17                           A01) bis A10)
              (ab Modelljahr 2013; Typ A94)                                BF1) E46a) K01)
              RE5 nur zulässig ab
              EG-Genehmigungs-Nr. 225/65R17
              e11*2001/116*0301*06; A94)
              Typ RE6 nur zulässig ab
              EG-Genehmigungs-Nr. 235/55R17
              e11*2001/116*0302*06)
                                       235/60R17

                                       245/55R17
                                       K04)

                                       245/60R17
                                       K04)

                                       255/50R17
                                       K04)

                                       255/55R17
                                       K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
RW                          e6*2007/46*0265*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
127           Honda CR-V, CR-V      235/65R17                                A02) bis A10)
              Hybrid                A93a)                                    A11) BF2)

                                     245/60R17
                                     A01) K01)

                                     255/60R17
                                     A01) K01) K02)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
ZF1                         e11*2007/46*0100*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 89     Honda CR-Z            195/45R17                                A02) bis A10)
                                                                             A11) BF1)
                                     205/45R17

                                     215/40R17

                                     225/40R17
                                     A01) K01) K04) K58)

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     205/45R17           225/40R17           A01) bis A10)
                                                         K04) K58)           A11) BF1) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
ZC                          e6*2007/46*0425*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
60            Honda e               205/45R17                                A01) bis A10)
                                                                             A94) BF1) K01)
                                     215/45R17

                                     225/40R17

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     205/45R17           225/45R17           A01) bis A10)
                                     K01)                A94a)               BF1)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 10
Seite :                      6/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
RU                          e6*2007/46*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 96     Honda HR-V            215/50R17                                A01) bis A10)
                                    K04)                                     BF1) EF0) K01)

                                     225/50R17
                                     K02)

                                     235/45R17
                                     K04)

                                     245/45R17
                                     K02)

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     215/50R17           235/45R17           A01) bis A10)
                                     K01)                K04)                BF1) EF0) V00)
                                     215/50R17           245/45R17           A01) bis A10)
                                     K01)                K02)                BF1) EF0) V00)
                                     225/50R17           245/45R17           A01) bis A10)
                                     K01)                K02)                BF1) EF0) V00)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 10
Seite :                      7/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755



A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50832
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50832
       Anzugsmoment: 120 Nm

E45)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
       • Typ FK1 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0255*07
       • Typ FK2 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0256*07
       • Typ FK3 ab Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0257*06

E46)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2012:
       • Typ RE5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*05
       • Typ RE6 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*05
       • Typ RE7 bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0322*03
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 10
Seite :                      8/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


E46a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2013:
      • Typ RE5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0301*06
      • Typ RE6 ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0302*06

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G7L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 235/45R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8T)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 10
Seite :                      9/9
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante ist von der Stoßfängerkante bis zur Oberkante der Schwellerbeplankung
          komplett umzulegen,
       • die Kunststoffhalterung des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu entfernen,
       • die oberhalb der Stoßfängerkante befindliche Blechkante ist entsprechend der umgelegten
          Radhauskante aufzuweiten,
       • der Filzinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen und eng an der
          aufgeweiteten Blechkante oberhalb des Stoßfänger zu verkleben,
       • die Kunststoffradhauskante des Stoßfängers ist von der Stoßfängeroberkante bis zum
          hinteren Befestigungspunkt (Bereich 45° hinter der Radmitte) um 15 mm zu kürzen,
       • der Stoßfänger ist an seiner Oberkante mittels Karosseriekleber zu befestigen.

K60)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine Restbreite
          von 5mm zu kürzen und mit dem dahinterliegenden Blechradhaus zu verkleben,
       • das Kunststoffinnenradhaus ist im oben genannten Bereich entsprechend nachzuarbeiten
          (ausschneiden oder dauerhaft nach außen formen), so daß diese nicht weiter ins Radhaus
          ragt als die gekürzte Verbreiterung,
       • der Kunststoff- Befestigungssteg zwischen KS- Verbreiterungs und KS Innenradhaus ist zu
          entfernen.

K61)   An Achse 1 ist die hinter der Kunststoffradhauskante befindliche Blechradhauskante im Bereich
       30 Grad vor und hinter Radmitte um 10mm aufzuweiten.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 10 mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 59R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 05.06.2023