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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-C0-104
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                          59R7755
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                     RONAL
Montageposition:                                         Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                 59R7755.08
Radgröße:                                                       7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           114,3 mm
Lochzahl:                                                            5
Mittenlochdurchmesser:                                            82 mm
Zentrierart:                                                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                 7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                              830 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2255 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:      HYUNDAI

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     ZP50846     110 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                     ZP50846     125 Nm

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
TG                            e4*2001/116*0099*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 191     Hyundai Grandeur       225/55R17                           A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                        235/55R17

                                        245/50R17
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Nr. :                       RA-000884-C0-104
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     2 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
FD                              e11*2001/116*0313*..
FDH                             e11*2001/116*0343*..
FDH                             e11*2007/46*0225*..
FDHG                            e11*2001/116*0361*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Hyundai i30, i30CW       205/50R17                          A01) bis A10)
                (Limousine, Kombi)       K01)                               BF1) K04)

                                         215/45R17

                                         225/40R17
                                         K01)

                                         225/45R17
                                         K01) K21) K45)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                             e11*2007/46*0337*..
GDH                             e11*2007/46*0338*..
GDH-HME                         e13*2007/46*1604*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Hyundai i30, i30CW        205/50R17                         A01) bis A10)
                (3-Türer, 5-Türer, Kombi) K02) K03) K25) K58)               BF1)

                                         215/45R17
                                         K04)

                                         225/45R17
                                         K02) K03) K25) K58)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                             e11*2007/46*3807*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 103      Hyundai i30              205/45R17                          A01) bis A10)
                (5-Türer, Kombi,         A93a)                              BF2) E54) K01)
                Fastback)
                                         205/50R17
                                         K04) K28)

                                         215/45R17
                                         K04)

                                         225/45R17
                                         K04) K28)
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Anlage-Nr. :                12c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                              e11*2007/46*3807*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88              Hyundai i30 N Sports, i30 225/45R17                         A01) bis A10)
                Fastback N Sports                                           BF2) K01) K04) K28)
                (5-türer, Fastback, N
                Line)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
VF                            e4*2007/46*0263*..
VF                            e4*2007/46*0264*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130      Hyundai I40            205/55R17                            A02) bis A10)
                (Kombi)                N215)                                BF1)

                                         215/50R17

                                         225/50R17
                                         A01) K01) K02)

                                         245/45R17
                                         A01) K01) K02)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
JC                            e4*2007/46*0207*..
JC                            e4*2007/46*0223*..
JC-HME                        e13*2007/46*1605*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94       Hyundai IX20           205/45R17                            A01) bis A10)
                                       A93a) K03)                           BF1)

                                         205/50R17
                                         K01) K02) K54) K55) K56)

                                         215/45R17
                                         K01) K04)

                                         225/45R17
                                         K01) K02) K54) K55)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-C0-104
Anlage-Nr. :                12c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
EL                            e11*2007/46*0104*..
ELH                           e11*2007/46*0192*..
LM                            e11*2007/46*0128*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 135      Hyundai IX35           215/60R17                          A01) bis A10)
                                       N225)                              BF1) K01)

                                        215/65R17
                                        G5U) N225)

                                        225/55R17
                                        K04)

                                        225/60R17
                                        K04)

                                        235/55R17
                                        K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AE                             e4*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Hyundai Ioniq           205/45R17                         A01) bis A10)
                (Nur Fahrzeuge mit      K03) N215)                        BF1) K04)
                Hybridantrieb)
                                        215/45R17
                                        K01) N225)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-C0-104
Anlage-Nr. :                12c
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
OS                             e4*2007/46*1259*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 130      Hyundai Kona            205/50R17                          A02) bis A10)
                (Frontantrieb)          A93)                               BF1)

                                         205/55R17
                                         A93)

                                         215/50R17
                                         A93)

                                         215/55R17
                                         A93a) G7U)

                                         225/50R17
                                         A01) A93) K03) K04)

                                         235/45R17
                                         A93)

                                         235/50R17
                                         A01) G7U) K03) K04)

                                         245/45R17
                                         A01) A93) K03) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
OS                              e4*2007/46*1259*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130     Hyundai Kona             215/50R17                         A01) bis A10)
                (Allradantrieb)          A93) K04)                         BF1) K01)

                                         215/55R17
                                         A93a) K04)

                                         245/45R17
                                         A93) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CM                             e11*2001/116*0270*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 145     Hyundai Santa Fe        235/65R17                          A02) bis A10)
                                        A93)                               BF1)

                                         245/60R17

                                         255/60R17
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Nr. :                       RA-000884-C0-104
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     6 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                             e11*2007/46*0633*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 147     Hyundai Santa Fe, Grand 235/65R17                         A01) bis A10)
                Santa Fe                A94) K03) K04)                    BF1) EF0)

                                        245/60R17
                                        A94) K01) K04)

                                        255/60R17
                                        A94) K01) K02)

                                        275/55R17
                                        K01) K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TM                             e4*2007/46*1318*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 147     Hyundai Santa Fe        235/65R17                         A01) bis A10)
                                        A93a) K04)                        BF2) K01)

                                        245/60R17
                                        A93) K04)

                                        255/60R17
                                        K02)

                                        275/55R17
                                        K02)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NF                             e11*2001/116*0241*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 184     Hyundai Sonata          215/50R17                         A01) bis A10)
                                        A93) K03)                         BF1)

                                        215/55R17
                                        K03)

                                        225/50R17
                                        K01) K15) K21)

                                        235/45R17
                                        A93) K03)

                                        245/45R17
                                        K01) K15) K21)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-C0-104
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     7 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JM                             e4*2001/116*0087*..
JMG                            e11*2001/116*0355*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 129      Hyundai Tucson          215/55R17                         A01) bis A10)
                                        A93) K03)                         BF1)

                                        215/60R17
                                        A93) K03)

                                        225/55R17
                                        A93) K01) K04)

                                        235/50R17
                                        A93) K01) K04)

                                        235/55R17
                                        K01) K04)

                                        245/50R17
                                        K01) K04)

                                        255/50R17
                                        K01) K04)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TL                             e11*2007/46*2711*..
TLE                            e11*2007/46*2724*..
TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Hyundai Tucson          215/60R17                         A01) bis A10)
                                        K04) N225)                        BF1) K01)

                                        215/60R17 M+S
                                        K04)

                                        215/65R17
                                        G5U) K04) N225)

                                        215/65R17 M+S
                                        G5U) K04)

                                        225/60R17
                                        K04)

                                        235/55R17
                                        K02)

                                        245/55R17
                                        K02)

                                        255/50R17
                                        K02)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-C0-104
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     8 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FS                             e11*2007/46*0194*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
97 bis 137      Hyundai Veloster        215/45R17                         A02) bis A10)
                                        A93)                              BF1) EF0)

                                        225/40R17
                                        A01) A93) K01) K04) K28)

                                        225/45R17
                                        A01) K01) K04) K28)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
XG                            e11*98/14*0109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 145     Hyundai XG             205/50R17                          A02) bis A10)
                                                                          BF1)
                                        215/45R17

                                        215/50R17
                                        A01) K15) K28) K41)

                                        225/45R17

                                        235/45R17
                                        A01) K15) K41)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-C0-104
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     9 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755



A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 125 Nm

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen N Sports (N Line).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-C0-104
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     10 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G5U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/70R16,
     225/55R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7U) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
     235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-C0-104
Anlage-Nr. :                12c
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


K41)   An Achse 2 sind für eine ausreichende Freigängigkeit folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der im Bereich des hinteren Stoßfängers hinter dem Kunststoffinnenkotflügel ins Radhaus
         stehende Blechsteg ist über die gesamte Länge nach außen und hinten umzulegen; das
         Kunststoffinnenradhaus ist in diesem Bereich auszuschneiden
       • das ins Radhaus stehende Ende der Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers ist
         nach oben zu formen,
       • der obere Teil des vorderen Kunststoffinnenkotflügels ist bis oberhalb des mittleren
         Befestigungspunktes zu kürzen,
       • das innere Radhausblech oberhalb des mittleren Befestigungspunktes (vom vorderen
         Kunststoffinnenkotflügel) ist an das äußere Karosserieblech einzuformen. (Vorsicht:
         Türsicken).

K45)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden.

K54)   An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Schweller bis zur
       Stoßfängeroberkante ein Streifen von 30 mm Breite - gemessen von der Radhauskante –
       auszuschneiden. Der verbleibende Kunststoffinnenkotflügel ist klebend zu befestigen.

K55)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten sind folgende
       Maßnahmen erforderlich.
       • die Befestigungslasche des Stoßfängers (Blech und Kunststoff) ist im Bereich der
         Stoßfängeroberkante bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
       • die Kunststoffkante des Stoßfänger ist im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 50 mm nach
         unten um 5 mm zu kürzen,
       • die Radhauskante ist von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm
         aufzuweiten.

K56)   An Achse 1 ist die Radhauskante zwischen den beiden Befestigungslaschen des
       Kunststoffinnenkotflügels (ca. 140mm vor bis 45° hinter Radmitte) um- und anzulegen. Der
       Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K58)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45
         Grad hinter der Radmitte umzulegen,
       • der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 12c mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 59R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 27.03.2019