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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 9b
Seite :                      1 / 18
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                     59R7755
Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            59R7755.08
Radausführungskennz.:                                     59R7755.08
Radgröße:                                                  7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,00 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            4 Ø82 Ø60.1
geprüfte Radlast: *)                                         830 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2255 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   TOYOTA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                        moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP50880     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                               ZP50880     120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 9b
Seite :                      2 / 18
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XPB1F(M)                     e6*2018/858*00013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
68 bis 92     Toyota Yaris Cross     205/60R17                                A02) bis A10)
                                     GGW) N215)                               BF1) EF0)

                                     205/60R17 M+S
                                     GGW)

                                     215/55R17
                                     A01) K01)

                                     225/50R17
                                     A01) K01)

                                     235/50R17
                                     A01) K01) K04)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XZ1L(EU,M)                  e6*2007/46*0250*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
131           Lexus ES              215/50R17                                 A02) bis A10)
                                    A93)                                      A11) BF1) EF0)

                                     215/55R17

                                     225/50R17
                                     A93a)

                                     235/50R17

                                     245/45R17
                                     A93)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      225/50R17           245/45R17           A02) bis A10)
                                      A93a)                                   A11) BF1) EF0) V00)
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
HL10(A)                     e6*2007/46*0035*..
HS19(A)                     e6*2001/116*0106*..
L10(A)                      e6*2007/46*0034*..
S19(A)                      e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 215   Lexus GS200T,         225/50R17                                A02) bis A10)
              GS250, GS300,         A94)                                     A11) BF2) E65) E66) EB1)
              GS300H, GS450H
                                    235/45R17
                                    A94)

                                     235/50R17
                                     A94a)

                                     245/45R17
                                     A94)

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     225/50R17           245/45R17           A02) bis A10)
                                                         A94)                A11) BF2) E65) E66) EB1)
                                                                             V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
HS19(A)                     e6*2001/116*0106*..
S19(A)                      e6*2001/116*0103*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
183 bis 218   Lexus GS300, GS450H 225/50R17                                  A02) bis A10)
                                    A93a)                                    A11) BF1) E64)

                                     235/45R17
                                     A93)

                                     245/45R17
                                     A93a)

                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                     vorne               hinten
                                     225/50R17           245/45R17           A02) bis A10)
                                     A93a)                                   A11) BF1) E64) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 9b
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                      e11*2001/116*0206*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 153   Lexus IS200D, IS220D, 205/50R17                                 A02) bis A10)
              IS250, IS250C                                                   BF1) E68) EF0)
              (Stufenheck, Cabrio)  215/45R17

                                     225/45R17

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      225/45R17           245/45R17           A02) bis A10)
                                                                              BF1) E68) EF0) V00)

Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XE2(A)                       e11*2001/116*0206*..
XE2(A)                       e6*2007/46*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180   Lexus IS200T, IS250,   205/50R17                                A02) bis A10)
              IS300H                 A94a) N215)                              A11) BF1) E69) EF0)
              (Nur zulässig an
              Fahrzeugen ab EG-      215/45R17
              Nummer                 A94) N225)
              e11*2001/116*0206*10
              bzw. EG-Nummer:        225/45R17
              e6*2007/46*0346*00)    A94a)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      205/50R17           225/45R17           A02) bis A10)
                                      N215)               A94a)               A11) BF1) E69) EF0) V00)
                                      205/50R17 M+S       225/45R17 M+S       A02) bis A10)
                                                          A94a)               A11) BF1) E69) EF0) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XC1 (EU, M)                 e11*2007/46*2883*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
133 bis 180   Lexus RC200T,         225/50R17                                 A02) bis A10)
              RC300, RC300H                                                   A11) A94) BF2) EB2) EF0)
                                    235/45R17

                                     245/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 9b
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
ZA1(EU,M)                   e6*2007/46*0263*..
ZA1(EU,M)-TMG               e13*2007/46*2005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
112 bis 127   Lexus UX              215/55R17                              A02) bis A10)
                                                                           A11) A93) BF1) EF0)
                                      215/60R17

                                      225/55R17

                                      235/50R17
                                      A01) K03)

                                      235/55R17
                                      A01) K03)

                                      245/50R17
                                      A01) K03) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(A)                       e11*2001/116*0299*..
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)MS1                   e11*2007/46*0167*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130    Toyota Auris            195/45R17                            A02) bis A10)
              (1. Generation)         A93) G7G) N205) T85)                 BF1) E58)

                                      205/45R17
                                      A93) N215)

                                      205/50R17
                                      G7F) N215)

                                      215/45R17

                                      225/40R17

                                      225/45R17
                                      G7F)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 9b
Seite :                      6 / 18
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
HE15U(A)                      e11*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
73 bis 97     Toyota Auris            205/45R17                            A02) bis A10)
              (2. Generation,         A93) N215)                           BF1) E59) E61)
              Ausführungen mit
              Mehrlenker-Hinterachse) 205/50R17
                                      N215)

                                      215/45R17
                                      N225)

                                      225/40R17
                                      A93a)

                                      225/45R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
E15UT(A)                      e11*2001/116*0305*..
E15UT(A)-TMG                  e13*2007/46*1718*..
E15UTN(A)                     e11*2007/46*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 73     Toyota Auris            205/45R17                            A02) bis A10)
              (2. Generation,         A93) N215)                           BF1) E59) E60)
              Ausführungen mit
              Verbundlenker-          205/50R17
              Hinterachse)            A01) K28) N215)

                                      215/45R17

                                      225/40R17
                                      A01) A93a) K28)

                                      225/45R17
                                      A01) K28)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                           e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130   Toyota Avensis          205/50R17                            A02) bis A10)
              (Fahrzeuge vor          A01) K65)                            BF1)
              Facelift 2006, ohne
              Serienbereifung         215/45R17
              215/50R17)
                                      225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 9b
Seite :                      7 / 18
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
T25                          e11*2001/116*0196*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 130   Toyota Avensis         205/50R17                             A02) bis A10)
              (Fahrzeuge ab Facelift                                       BF1)
              2006, mit              215/45R17
              Serienbereifung
              215/50R17)             215/50R17
                                     A01) K63) K65) K66)

                                     225/45R17


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
T27                          e11*2001/116*0331*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130    Toyota Avensis         205/50R17                             A02) bis A10)
              (Limousine, Kombi)     A93) G5V) N215)                       BF1) EF0)

                                     205/55R17
                                     N215)

                                     215/50R17

                                     215/55R17
                                     G0Z)

                                     225/45R17
                                     G5V)

                                     225/50R17

                                     235/45R17

                                     235/50R17
                                     A01) G0Z) K03)

                                     245/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 9b
Seite :                      8 / 18
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XV7(EU,M)                   e6*2007/46*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
131           Toyota Camry          215/50R17                              A02) bis A10)
                                    A93)                                   A11) BF1) EF0)

                                     215/55R17

                                     225/50R17
                                     A93a)

                                     235/50R17
                                     A01) K04)

                                     245/45R17
                                     A93)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AX1T(EU,M)                  e11*2007/46*3641*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0264*..
AX1T(EU,M)                  e6*2007/46*0338*..
AX1T(EU,M)-TMG              e13*2007/46*1765*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota C-HR           215/55R17                              A01) bis A10)
                                    A93a) K03)                             A11) BF2) EF0)

                                     215/60R17
                                     K03) K91)

                                     225/55R17
                                     K01) K91)

                                     235/50R17
                                     K01) K04) K91)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                           e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 100    Toyota Corolla Verso   205/50R17                             A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                     215/45R17

                                     215/50R17
                                     G8T)

                                     225/45R17

                                     235/45R17
                                     G8T)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 9b
Seite :                      9 / 18
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
R1                           e11*2001/116*0222*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
130           Toyota Corolla Verso   215/45R17                             A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                     215/50R17

                                     225/45R17

                                     235/45R17


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
E15EJ(A)                     e11*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 97     Toyota Corolla         205/45R17                             A02) bis A10)
              (Stufenheck)           A93) N215)                            BF1) E67)

                                     205/45R17 M+S
                                     A93)

                                     205/50R17
                                     A01) G6D) K12) N215)

                                     205/50R17 M+S
                                     A01) G6D) K12)

                                     215/45R17

                                     225/45R17
                                     A01) G6D) K12)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1HE(EU,M)                  e6*2007/46*0318*..
ZE1HE(EU,M)-TMG              e13*2007/46*2012*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota Corolla         205/45R17                             A02) bis A10)
              (Schrägheck, Kombi)    N215)                                 A11) A93) BF1) EF0)

                                     205/50R17
                                     N215)

                                     215/45R17
                                     N225)

                                     225/45R17
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Seite :                      10 / 18
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XG1TJ(JP,M)                  e6*2018/858*00186*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
72 bis 112    Toyota Corolla Cross   215/60R17                             A02) bis A10)
                                     A93)                                  A11) BF2) EF0)

                                     225/55R17
                                     A93)

                                     235/55R17

                                     245/50R17
                                     A01) K03)

                                     255/50R17
                                     A01) K01)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XW3(A)                       e11*2001/116*0264*..
XW3(A)                       e6*2007/46*0347*..
XW3(A)-TMG                   e13*2007/46*1956*..
XW4(A)                       e11*2007/46*0157*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
73            Toyota Prius Plus      205/50R17                             A02) bis A10)
                                                                           A11) BF1)
                                     205/55R17
                                     A01) K25) K88)

                                     215/50R17
                                     A01) K25) K88)

                                     225/45R17

                                     235/45R17
                                     A01) K25) K88)
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                       e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130   Toyota RAV4              215/65R17                           A02) bis A10)
              (ohne                    A93) N225)                          BF1) E62) EF0)
              Serienverbreiterung, nur
              bis EG-                  225/60R17
              Genehmigungs-Nr.:        A93)
              e6*2001/116*0105*08)
                                       225/65R17

                                       235/60R17
                                       A93)

                                       245/55R17
                                       A01) K01)

                                       255/55R17
                                       A01) K01) K04)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                       e6*2001/116*0105*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 130   Toyota RAV4               215/65R17                          A02) bis A10)
              (mit Serienverbreiterung, A93) N225)                         BF1) E62) EF0)
              nur bis EG-
              Genehmigungs-Nr.:         225/60R17
              e6*2001/116*0105*08) A93)

                                       225/65R17

                                       235/60R17
                                       A93)

                                       245/55R17

                                       255/55R17
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
XA3(A)                       e6*2001/116*0105*..
XA4 (EU, M)                  e6*2007/46*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
91 bis 114    Toyota RAV4            215/65R17                             A02) bis A10)
              (nur Ausführungen ab   A93) N225)                            BF2) E63) EF0)
              EG-Genehmigungs-
              Nr.:                   215/65R17 M+S
              e6*2001/116*0105*09 A93)
              bzw.
              e6*2007/46*0166*00)    225/65R17
                                     G6X)

                                     235/60R17

                                     245/60R17
                                     G6X)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
XA5(EU,M)                   e6*2007/46*0289*..
XA5(EU,M)-TMG               e13*2007/46*1991*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
129 bis 131   Toyota RAV4           225/65R17                              A02) bis A10)
                                    A93a)                                  A11) BF1) EF0)

                                     225/70R17
                                     GCE)

                                     235/60R17
                                     A93a)

                                     235/65R17
                                     GH0)

                                     245/60R17

                                     255/55R17

                                     255/60R17
                                     GH0)
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
AR2                         e11*2001/116*0350*..
AR2N                        e11*2007/46*0117*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
82 bis 130    Toyota Verso          205/50R17                               A02) bis A10)
                                    A93) N215)                              BF1)

                                     205/55R17
                                     N215)

                                     215/50R17
                                     A93a)

                                     215/55R17

                                     225/45R17

                                     225/50R17

                                     235/45R17

                                     235/50R17
                                     A01) K83)

                                     245/45R17


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50880
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50880
       Anzugsmoment: 120 Nm

E58)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 1. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '15'.

E59)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen Toyota Auris der 2. Generation. In der
       Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, steht an 4. und 5. Stelle im Variantenschlüssel '18'.

E60)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse.

E61)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 9b
Seite :                      15 / 18
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


E62)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*08

E63)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0105*09 bzw.
       e6*2007/46*0166*00

E64)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*05 beim Typ
       S19(a) bzw. bis EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*07 beim Typ HS19(a)

E65)   Beim Typ S19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0103*06

E66)   Beim Typ HS19(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e6*2001/116*0106*08

E67)   Beim Typ E15EJ(a) nur zulässig ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0304*09.

E68)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*09

E69)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e11*2001/116*0206*10 bzw.
       e6*2007/46*0346*00

EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. ADVICS mit belüfteter Scheibe Ø356x30 mm

EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. ADVICS mit belüfteter Scheibe Ø356x30 mm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0Z)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G5V)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6D)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G6X)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/65R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 9b
Seite :                      16 / 18
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


G7F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/55R16,
       225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
       Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G7G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R16, 215/45R17
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G8T)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/50R17 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

GCE) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R19 ausgerüstet oder diese
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GGW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16, 215/50R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GH0)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R19, 235/55R19
       ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm
       aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 9b
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K63)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante auf eine Restbreite von 10 mm, von
       Oberkante bis 150 mm nach unten zu kürzen.

K65)   An Achse 1 ist im Schwellerbereich der ins Radhaus ragende Kunststoffinnenkotflügel im Bereich
       von 100 mm von innen nach außen und 150 mm von unten nach oben auszuschneiden. Die
       Wirksamkeit dieser Maßnahmen kann durch Kreisfahrten überprüft werden.

K66)   An Achse 1 ist die Ausbuchtung des Kunststoff-Innenkotflügels im Bereich der
       Stoßfängeroberkante nach innen warm einzuformen oder auszuschneiden.

K83)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich.
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von 45-Grad vor und hinter der umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und
          zusätzlich im Bereich hinter der Radmitte warm einzuformen,
       • der dort befindliche Kunststoffniet ist zu entfernen.

K88)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 20° vor und 20° hinter der Radmitte
          sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
          umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K91)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten
       sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Kunststoffverbreiterung ist im Bereich 45 Grad vor bis 45 Grad hinter Radmitte auf eine
          Restbreite von 10 mm zu kürzen,
       • die Blech Radhauskante ist entsprechend der gekürzten Kunststoffverbreiterung umzulegen
          (auch im Bereich von 45 Grad vor bis 45 Grad hinter der Radmitte).

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 9b
Seite :                      18 / 18
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 9b mit den Seiten 1-18 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
59R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 05.06.2023