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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     1 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    59R7755
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           59R7755.08
Radgröße:                                                 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast:                                           830 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2255 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :     Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
A32, A33, C13, F15, F15-LPG, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50853 110 Nm
F15M, J10, P12, T30, T31, V10, M12x1,25
ZE0
V37, T32                       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                    ZP50853 120 Nm
                               M12x1,25
J11                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                  ZP50879 110 Nm
                               M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000884-A0-104-11a~NI-5-114_3-66-ET40_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ:                          A32
ABE / EG-Genehmigung:         e1*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 142   Nissan Maxima QX         215/50R17                                A02) bis A10)
                                        A01)K12)L03)

                                         225/45R17

                                         235/45R17
                                         A01)K03)K12)L03)
e1*93/81*0011*03E   1105/1020(1080)                                              5/114,3/66



Typ:                         A33
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 147  Nissan Maxima QX         215/50R17                                 A02) bis A10)
                                       A01)L03)

                                         225/45R17

                                         225/50R17
                                         A01)L03)

                                         235/45R17
                                         A01)L03)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/50R17            235/45R17          A01) bis A10)
                                                                                 L03)V00)
e1*98/14*0136*04E   1090/1085                                                    5/114,3/66



Typ:                          V10
ABE / EG-Genehmigung:         e9*98/14*0035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 100   Nissan Almera Tino        225/45R17                                A02) bis A10)
                                        G15)

                                         235/40R17
                                         A01)K03) M00)
e9*98/14*0035*09    1085/960                                                     5/114,3/66



Typ:                         T30
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 121   Nissan X-Trail           225/55R17                                 A01) bis A10)
                                                                                 L03)
                                         235/55R17
e1*98/14*0166*09E   1110/1165                                                    5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ:                              P12
ABE / EG-Genehmigung:             e11*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 103   Nissan Primera,               215/50R17                                  A02) bis A10)
               (4-tür, 5-tür., Kombi)
                                            225/45R17

                                               235/45R17
                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               215/50R17            235/45R17          A02) bis A10)
                                                                                       V00)
e11*98/14*0183*06   1110/1060                                                          5/114,3/66



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                                 e11*2001/116*0295*..
J10                                 e3*2007/46*0067*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110          Nissan Qashqai, Qashqai+2 215/60R17                                A02) bis A10)
                                              A93)

                                               225/55R17

                                               235/55R17




Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
J11                                    e11*2007/46*0963*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120          Nissan Qashqai              215/55R17                              A02) bis A10)
                    (Frontantrieb + Allrad)     A93a)

                                               215/60R17




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127     Nissan X-Trail            215/60R17                         A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-Nr.:
                e1*2001/116*0432*05)      225/55R17
                                          A93)

                                          235/55R17

                                          245/50R17
                                          A01) K04)

                                          255/50R17
                                          A01) K02)K03)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Nissan X-Trail           225/60R17                          A02) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-Nr.:
                e1*2001/116*0432*06)     235/55R17

                                          245/55R17
                                          A01) K04)

                                          255/50R17
                                          A01) K02)K03)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T32                            e13*2007/46*1456*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 120      Nissan X-Trail          225/65R17                           A02) bis A10)
                                        A93)

                                          235/60R17
                                          A93)

                                          235/65R17
                                          G0F)




RA-000884-A0-104-11a~NI-5-114_3-66-ET40_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     5 / 10                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                              e11*2007/46*0132*..
F15                              e3*2007/46*0162*..
F15-LPG                          e3*2007/46*0225*..
F15M                             e3*2007/46*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160      Nissan Juke, Nissan Juke 205/55R17                                A02) bis A10)
                Bifuel                    A93)N215)                               E19)
                (Frontantrieb)
                                          205/55R17 M+S
                                          A93)

                                          215/50R17
                                          A93)

                                          215/55R17
                                          A93)

                                          225/50R17
                                          A01)A93)K01)K04)

                                          235/45R17

                                          235/50R17
                                          A01)K01)K04)K74)

                                          245/45R17
                                          A01)K01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                          A93)K01)             K04)               E19)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     6 / 10                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157     Nissan Juke             205/55R17                             A02) bis A10)
                (Allrad)                A93)N215)

                                           215/50R17
                                           A93)

                                           215/55R17
                                           A93)

                                           225/50R17
                                           A01) A93)K01) K04)

                                           235/45R17

                                           235/50R17
                                           A01) K01)K04)

                                           245/45R17
                                           A01) K01)K04)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                                e13*2007/46*1378*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 225     Nissan Infiniti Q50         225/55R17                         A02) bis A10)
                (2WD + 4WD)
                                            235/50R17

                                           245/50R17




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
C13                            e9*2007/46*3086*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 85       Nissan Pulsar           205/50R17                             A02) bis A10)

                                           215/45R17

                                           225/45R17




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     7 / 10                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0                            e11*2007/46*0230*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Nissan Leaf             205/45R17                         A02) bis A10)
                                        A01) A93)G01)

                                         205/50R17

                                         215/45R17
                                         A01) A93)G01)

                                         215/50R17

                                         225/45R17

                                         235/45R17




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     8 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G15) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet
     oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
     die Auflagen A01) und G01) zu.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     9 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K74) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der
        Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
        entsprechend zu kürzen.

L03) Durch Verdrehen der Anschlagschraube ist der Lenkeinschlag zu begrenzen. Die
     Wirksamkeit der Maßnahme ist durch Kurvenfahrten - vorwärts und rückwärts -zu
     überprüfen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     10 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 59R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 23.01.2017




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