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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-B0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     1/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                                59R7755
Art des Sonderrades:                                        einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                           RONAL
Montageposition:                                               Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                        59R7755.08
Radgröße:                                                             7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                  114,3 mm
Lochzahl:                                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                                   82 mm
Zentrierart:                                                      Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                       8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast:                                                        830 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                2255 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:         NISSAN

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                                 moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                         ZP50853     120 Nm
BF2         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                                         ZP50853     110 Nm
BF3         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm                   ZP50873     140 Nm
BF4         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm                     ZP50879     110 Nm

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                              e13*2007/46*1378*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 225     Nissan Infiniti Q50, Infiniti 225/55R17                           A02) bis A10)
                Q50 Hybrid                                                        B28) BF1) EF0)
                (2WD + 4WD)                   235/50R17

                                           245/50R17
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Nr. :                       RA-000884-B0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     2/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ME0M                          e11*2007/46*1340*..
ME0N                          e11*2007/46*1339*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Nissan e-NV200         215/45R17                         A01) bis A10)
                                                                         BF2) K04)
                                        225/40R17
                                        K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                           e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157     Nissan Juke            205/55R17                         A02) bis A10)
                (Allrad)               A93) N215)                        BF2)

                                        215/50R17
                                        A93)

                                        215/55R17
                                        A93)

                                        225/50R17
                                        A01) A93) K01) K04)

                                        235/45R17

                                        235/50R17
                                        A01) K01) K04)

                                        245/45R17
                                        A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-B0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     3/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                             e11*2007/46*0132*..
F15                             e3*2007/46*0162*..
F15-LPG                         e3*2007/46*0225*..
F15M                            e3*2007/46*0257*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160      Nissan Juke, Nissan Juke 205/55R17                            A02) bis A10)
                Bifuel                   N215)                                A93) BF2) E19)
                (Frontantrieb)
                                         205/55R17 M+S

                                         215/50R17

                                         215/55R17

                                         225/50R17
                                         A01) K01) K04)

                                         235/45R17

                                         235/50R17
                                         A01) K01) K04) K74)

                                         245/45R17
                                         A01) K01) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/50R17          245/45R17          A01) bis A10)
                                         A93) K01)          K04)               BF2) E19) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0                           e11*2007/46*0230*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Nissan Leaf            205/45R17                              A02) bis A10)
                                       A01) A93) G01)                         BF2)

                                         205/50R17

                                         215/45R17
                                         A01) A93) G01)

                                         215/50R17

                                         225/45R17

                                         235/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-B0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     4/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
4                             e2*2007/46*0037*..
J4                            e2*98/14*0271*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 107      Nissan NV300           215/60R17                            A01) bis A10)
                                       GC3) T100)                           BF3) E55) K04)

                                         225/55R17
                                         G3L)

                                         225/55R17C
                                         G3L)

                                         235/50R17
                                         K01) T100)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
C13                           e9*2007/46*3086*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140      Nissan Pulsar          205/50R17                            A02) bis A10)
                                                                            BF2)
                                         215/45R17

                                         225/45R17


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                            e11*2001/116*0295*..
J10                            e3*2007/46*0067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110      Nissan Qashqai,         215/60R17                           A02) bis A10)
                Qashqai+2               A93)                                BF2)

                                         225/55R17

                                         235/55R17


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
J11                              e11*2007/46*0963*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Nissan Qashqai            215/55R17                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb + Allrad)   A93a)                             BF4)

                                         215/60R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-B0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     5/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127     Nissan X-Trail          215/60R17                         A02) bis A10)
                (bis EG-Genehmigungs-                                     BF2)
                Nr.:                    225/55R17
                e1*2001/116*0432*05)    A93)

                                        235/55R17

                                        245/50R17
                                        A01) K04)

                                        255/50R17
                                        A01) K02) K03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                            e1*2001/116*0432*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127     Nissan X-Trail          225/60R17                         A02) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs-                                      BF2)
                Nr.:                    235/55R17
                e1*2001/116*0432*06)
                                        245/55R17
                                        A01) K04)

                                        255/50R17
                                        A01) K02) K03)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
T32                            e13*2007/46*1456*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130      Nissan X-Trail          225/65R17                         A02) bis A10)
                (Serie 225/65R17 ww.    A93)                              BF1) EF0)
                225/55R19)
                                        235/60R17
                                        A93)

                                        235/65R17
                                        G0F)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-B0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     6/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B28)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
       • belüftete Bremsscheibe Ø 352x32 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-B0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     7/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50853
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50853
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50873
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50879
       Anzugsmoment: 110 Nm

E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

E55)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
       Fenster).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G3L)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17C,
       215/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GC3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17C ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-B0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     8/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K74)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
       Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der
         Radmitte um 10 mm aufzuweiten,
       • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
         entsprechend zu kürzen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-B0-104
Anlage-Nr. :                11a
Seite :                     9/9
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Die Anlage 11a mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 59R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.02.2018