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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 11a
Seite :                      1 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                         59R7755
Art des Sonderrades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                    RONAL
Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                59R7755.08
Radausführungskennz.:                                         59R7755.08
Radgröße:                                                      7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                               40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                          114,3 mm
Lochzahl:                                                           5
Mittenlochdurchmesser:                                         82,00 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: *)                                             830 kg
 Reifenabrollumfang:                                        2255 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:    NISSAN

Radbefestigung
Auflagen- Achse   Beschreibung der Befestigungsteile                                  Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                            moment
BF1       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                              ZP50853     120 Nm
BF2       1+2     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25                              ZP50853     110 Nm
BF3       1+2     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                            ZP50873     140 Nm
                  Schaftlänge 26,5 mm
BF4         1+2   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879             110 Nm
BF5         1+2   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879             120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 11a
Seite :                      2 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
V37                            e13*2007/46*1378*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
125 bis 225   Nissan Infiniti Q50,     225/55R17                           A02) bis A10)
              Infiniti Q50 Hybrid                                          A11) B28) BF1)
              (2WD + 4WD)              235/50R17

                                       245/50R17


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
ME0M                        e11*2007/46*1340*..
ME0M                        e5*2007/46*1028*..
ME0N                        e11*2007/46*1339*..
ME0N                        e5*2007/46*1035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80            Nissan e-NV200        215/45R17                              A01) bis A10)
                                                                           BF2) K04)
                                       225/40R17
                                       K01)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                         e11*2007/46*0132*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157   Nissan Juke           205/55R17                              A02) bis A10)
              (Allrad)              A93) N215)                             BF2)

                                       215/50R17
                                       A93)

                                       215/55R17
                                       A93)

                                       225/50R17
                                       A01) A93) K01) K04)

                                       235/45R17

                                       235/50R17
                                       A01) K01) K04)

                                       245/45R17
                                       A01) K01) K04)
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                          e11*2007/46*0132*..
F15                          e3*2007/46*0162*..
F15                          e5*2007/46*1031*..
F15-LPG                      e3*2007/46*0225*..
F15M                         e3*2007/46*0257*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160    Nissan Juke, Nissan    205/55R17                                A02) bis A10)
              Juke Bifuel            A93) N215)                               BF2) E19)
              (Frontantrieb)
                                     205/55R17 M+S
                                     A93)

                                     215/50R17
                                     A93)

                                     215/55R17
                                     A93)

                                     225/50R17
                                     A01) A93) K01) K04)

                                     235/45R17

                                     235/50R17
                                     A01) K01) K04) K74)

                                     245/45R17
                                     A01) K01) K04)

                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                      vorne               hinten
                                      225/50R17           245/45R17           A01) bis A10)
                                      A93) K01)           K04)                BF2) E19) V00)

Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0                         e11*2007/46*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
80            Nissan Leaf           205/45R17                                 A02) bis A10)
                                    A01) A93) G01)                            BF2)

                                     205/50R17

                                     215/45R17
                                     A01) A93) G01)

                                     215/50R17

                                     225/45R17

                                     235/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 11a
Seite :                      4 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE1                           e9*2007/46*6537*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
90            Nissan Leaf             205/45R17                            A02) bis A10)
              (mit Batterie 40kWh,    A01) A93) G01)                       BF2)
              62kWh)
                                      205/50R17

                                      215/45R17
                                      A01) A93a) G01)

                                      215/50R17

                                      225/45R17

                                      235/45R17


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
4                           e2*2007/46*0037*..
J4                          e2*98/14*0271*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125    Nissan NV300           215/60R17                             A01) bis A10)
                                     T100)                                 BF3) E55) K04)

                                      225/55R17

                                      225/55R17C

                                      235/50R17
                                      K01) T100)


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
C13                         e9*2007/46*3086*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140    Nissan Pulsar         205/50R17                              A02) bis A10)
                                                                           BF2)
                                      215/45R17

                                      225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 11a
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                         e11*2001/116*0295*..
J10                         e3*2007/46*0067*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110    Nissan Qashqai,       215/60R17                              A02) bis A10)
              Qashqai+2             A93)                                   BF2)

                                      225/55R17

                                      235/55R17


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
J11                           e11*2007/46*0963*..
J11                           e5*2007/46*1029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120    Nissan Qashqai          215/55R17                            A02) bis A10)
              (Frontantrieb + Allrad) A93a)                                BF4)

                                      215/60R17


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
J12                         e9*2018/858*11042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 116   Nissan Qashqai        215/65R17                              A02) bis A10)
              (Fahrzeugausführungen                                        BF5) E60)
              mit Verbundlenker-    225/60R17
              Hinterachse; 2WD)     A93a)

                                      225/65R17

                                      235/60R17

                                      245/55R17


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
J12                          e9*2018/858*11042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
103 bis 116   Nissan Qashqai         215/65R17                             A02) bis A10)
              (Fahrzeugausführungen                                        A11) BF5) EF0)
              mit Mehrlenker-        225/60R17
              Hinterachse; 2WD &     A93a)
              4WD)
                                     225/65R17

                                      235/60R17

                                      245/55R17
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Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 11a
Seite :                      6 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
NFK                         e2*2018/858*00024*..
NFK                         e2*2018/858*00025*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 96     Nissan Townstar       195/55R17                              A02) bis A10)
                                    A93) ER1) N205) T92)                   BF5)

                                     205/50R17
                                     A93) ER1) T93)

                                     205/55R17
                                     A93a) T95)

                                     215/45R17
                                     A93) G05) T91)

                                     215/50R17
                                     A93a) T95)

                                     225/45R17
                                     A93) T94)

                                     225/50R17

                                     235/45R17
                                     A93a)

                                     245/45R17


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                          e1*2001/116*0432*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127   Nissan X-Trail         215/60R17                             A02) bis A10)
              (bis EG-                                                     BF2)
              Genehmigungs-Nr.:      225/55R17
              e1*2001/116*0432*05) A93)

                                     235/55R17

                                     245/50R17
                                     A01) K04)

                                     255/50R17
                                     A01) K02) K03)
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Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 11a
Seite :                      7 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                          e1*2001/116*0432*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 127   Nissan X-Trail         225/60R17                              A02) bis A10)
              (ab EG-                                                       BF2)
              Genehmigungs-Nr.:      235/55R17
              e1*2001/116*0432*06)
                                     245/55R17
                                     A01) K04)

                                     255/50R17
                                     A01) K02) K03)


Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
T32                          e13*2007/46*1456*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 130    Nissan X-Trail         225/65R17                              A02) bis A10)
              (Serie 225/65R17 ww. A93)                                     BF1) EF0)
              225/55R19)
                                     235/60R17
                                     A93)

                                     235/65R17
                                     G0F)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 11a
Seite :                      8 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755



A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
       Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
       eingetragen haben.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

B28)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1:
       • belüftete Bremsscheibe Ø 352x32 mm

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50853
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
       Zubehörkit: ZP50853
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50873
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF4)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50879
       Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 11a
Seite :                      9 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


BF5)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50879
       Anzugsmoment: 120 Nm

E19)   Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

E55)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster).

E60)   Nicht zulässig bei Allradfahrzeugen.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
       als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G05)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/65R15 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G0F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/55R19 ausgerüstet oder diese
       in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
       in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 11a
Seite :                      10 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755



K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K74)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor der Radmitte
          um 10 mm aufzuweiten,
       • die ins Radhaus ragende Kante der Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich
          entsprechend zu kürzen.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
      Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T92)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T93)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000884-G0-104
Anlage-Nr. :                 11a
Seite :                      11 / 11
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   59R7755


Die Anlage 11a mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 59R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 05.06.2023