Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-G0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 1 / 16 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 59R7755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 59R7755.08 Radausführungskennz.: 59R7755.08 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1 geprüfte Radlast: *) 830 kg Reifenabrollumfang: 2255 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: RENAULT Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879 120 Nm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP50873 120 Nm Schaftlänge 26,5 mm BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50879 110 Nm BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP50873 140 Nm Schaftlänge 26,5 mm BF5 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ZP50853 130 Nm BF6 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ZP50853 120 Nm BF7 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, ZP50873 130 Nm Schaftlänge 26,5 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-G0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 2 / 16 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RHN e9*2018/858*30002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 116 Renault Austral 225/60R17 A02) bis A10) (ohne 4-Control A93a) BF1) E75a) Hinterachslenkung, Verbundlenkerachse) 225/65R17 GDR) 235/60R17 245/55R17 255/55R17 A01) K01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RHN e9*2018/858*30002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 Renault Austral 215/65R17 A02) bis A10) (mit 4-Control BF2) E75) EB1) Hinterachslenkung, 225/60R17 Mehrlenkerachse) A93a) 225/65R17 235/60R17 245/55R17 A01) K04) 255/55R17 A01) K01) K02) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R e2*2001/116*0327*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 147 bis 162 Renault Clio RS 195/45R17 A01) bis A10) (4. Generation) A93a) BF3) K87) 205/45R17 K04) K19) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-G0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 3 / 16 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFC e2*2007/46*0470*.. RFC e2*KS07/46*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 165 Renault Espace 235/65R17 A02) bis A10) A93a) BF4) EF0) 245/60R17 A93) 245/65R17 A01) G01) 255/60R17 A01) K03) 265/60R17 A01) G01) K03) 275/55R17 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Fluence 205/50R17 A01) bis A10) A93a) BF1) K04) K84) 205/55R17 215/50R17 225/45R17 A93a) 235/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-G0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 4 / 16 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFE e2*2007/46*0475*.. RFE e2*2007/46*0586*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 120 Renault Kadjar, Kadjar 215/55R17 A02) bis A10) 2300 A93) BF1) EF0) (2WD und 4WD) 215/60R17 A93) 225/55R17 A93) 235/50R17 235/55R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Y e11*2001/116*0261*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 127 Renault Koleos 225/55R17 A02) bis A10) A93) BF5) 225/60R17 235/55R17 A01) A93) K76) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-G0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 5 / 16 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RZG e11*2007/46*3255*.. RZG e6*2007/46*0269*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 96 bis 140 Renault Koleos 225/65R17 A02) bis A10) (2WD und 4WD) BF6) EF0) 235/60R17 235/65R17 245/60R17 255/55R17 A01) G01) 255/60R17 275/50R17 A01) G01) K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/65R17 255/60R17 A02) bis A10) BF6) EF0) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFK e2*2018/858*00001*.. RFK e2*2018/858*00002*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 96 Renault Kangoo 205/55R17 A02) bis A10) (außer Elektro-Fz.) A93a) BF1) E26) 215/50R17 A93a) 225/45R17 A93) 225/50R17 235/45R17 A93a) 245/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-G0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 6 / 16 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 118 Renault Laguna 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, A93) BF7) E62) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 205/55R17 195/.. oder 205/..) 215/50R17 215/55R17 225/45R17 A93) 225/50R17 235/45R17 235/50R17 A01) K01) K04) 245/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 175 Renault Laguna 215/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, BF7) E62) EF0) Ausführungen mit 215/55R17 kleinsten Serienreifen 215/.. oder 225/..) 225/45R17 A93) 225/50R17 235/45R17 235/50R17 A01) K01) K04) 245/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-G0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 7 / 16 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 175 Renault Laguna 205/50R17 A02) bis A10) (Allradlenkung) A93) N215) BF7) EF0) 205/55R17 N215) 215/50R17 215/55R17 225/45R17 A93) 225/50R17 A01) K03) 235/45R17 245/45R17 A01) K03) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Megane 205/45R17 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, A93) T88) BF3) Coupe, Kombi, Cabriolet, 205/50R17 Ausführungen mit A01) A93) K78) kleinsten Serienreifen 195/65R15 oder 215/45R17 205/55R16 oder A93) 205/50R17) 225/45R17 A01) A93) K78) 235/45R17 A01) G1D) K77) K78) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-G0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 8 / 16 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Megane 205/50R17 A01) bis A10) (Limousine 5-türig, A93) BF3) K78) Coupe, Kombi, Cabriolet, 205/55R17 Ausführungen mit K77) Serienreifen 205/65R15 oder 215/50R17 205/60R16 oder K77) 205/55R17) 225/45R17 A93) 225/50R17 K04) K28) K77) K79) 235/45R17 K77) 245/45R17 K04) K28) K77) K79) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 132 Renault Megane 225/45R17 A01) bis A10) (Limousine 5-türig, A93) BF3) E70) EF0) K78) Coupe, Kombi, Cabriolet, 235/45R17 Ausführungen mit G01) K77) kleinsten Serienreifen 225/..) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-G0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 9 / 16 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFB e2*2007/46*0546*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 130 Renault Megane, 205/45R17 A02) bis A10) Megane Grandtour A93) N215) T88) BF1) 205/50R17 N215) 215/45R17 N225) 225/45R17 235/45R17 G1D) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFB e2*2007/46*0546*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 151 Renault Megane GT, 225/45R17 A02) bis A10) Megane Grandtour GT BF1) 235/45R17 A01) G01) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 81 Renault Scenic, Grand 205/50R17 A02) bis A10) Scenic A93) BF3) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 205/55R17 195/65R15 oder A01) A93a) G6N) K64) 205/55R16) 215/50R17 A01) A93a) G6N) K64) 225/45R17 A93) 225/50R17 A01) G6N) K64) 235/45R17 G3C) 245/45R17 A01) G6N) K64) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-G0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 10 / 16 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 103 Renault Scenic, Grand 205/50R17 A02) bis A10) Scenic A93) BF3) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 205/55R17 205/65R15 oder A01) A93a) K64) 205/60R16 oder 205/55R17) 215/50R17 A01) A93a) K64) 225/50R17 A01) K64) 235/45R17 245/45R17 A01) K64) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 118 Renault Scenic, Grand 225/50R17 A02) bis A10) Scenic A01) K64) BF3) EF0) (Ausführungen mit Serienreifen 235/45R17 225/50R17 ww. 225/45R18) 245/45R17 A01) K64) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 97 Renault Scenic XMOD 205/50R17 A02) bis A10) A93a) BF3) 205/55R17 215/50R17 215/55R17 225/45R17 A93a) 235/45R17 245/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-G0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 11 / 16 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFD e11*2007/46*2969*.. RFD e2*2007/46*0653*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 165 Renault Talisman, 215/50R17 A02) bis A10) Talisman Grandtour A93) G7K) N225) BF1) EF0) 215/55R17 N225) 225/50R17 A93a) 225/55R17 235/45R17 A93) G7K) 235/50R17 245/45R17 A93) GDU) 245/50R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JL e2*98/14*0213*.. L e2*2007/46*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 Renault Traffic 215/60R17 A01) bis A10) (ab Modelljahr 2014) GC3) T100) BF4) E67) ER1) K04) 225/55R17 G3L) T101) 225/55R17C G3L) 235/50R17 K01) T100) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AG e2*2007/46*0251*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 Renault Zoe 215/45R17 A01) bis A10) (ab EG- K03) BF3) Genehmigungs-Nr. e2*2007/46*0251*15) 225/40R17 K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-G0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 12 / 16 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-G0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 13 / 16 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50879 Anzugsmoment: 120 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm Zubehörkit: ZP50873 Anzugsmoment: 120 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50879 Anzugsmoment: 110 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm Zubehörkit: ZP50873 Anzugsmoment: 140 Nm BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Zubehörkit: ZP50853 Anzugsmoment: 130 Nm BF6) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Zubehörkit: ZP50853 Anzugsmoment: 120 Nm BF7) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm Zubehörkit: ZP50873 Anzugsmoment: 130 Nm E26) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Elektro-Antrieb. E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. E67) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche Fenster). E70) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig auch mit den Radgrößen 8,5Jx18H2 ET65 oder 8,5Jx19H2 ET65 ausgerüstet sind. E75) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung. E75a) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Hinterachslenkung. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-G0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 14 / 16 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. Z31VZF mit belüfteter Scheibe Ø350x30 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. ZF E932/D mit belüfteter Scheibe Ø330x16 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3L) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R17C, 215/65R16C ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GC3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/60R17C ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GDR) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/45R20 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-G0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 15 / 16 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 GDU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/60R16, 245/40R19, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind komplett zu kürzen, • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, • die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben. K76) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel -reifeninnenflankenseitig- im linken Radhaus eng an das Blechradhaus, im rechten Radhaus eng an das Tankeinfüllrohr (im Bereich oberhalb der Kunststoff-Tankrohrverkleidung) anzulegen. K77) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller eng an die Radhauskante anzulegen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-G0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 16 / 16 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden, • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen, • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen. K79) An Achse 2 ist im Bereich der Stoßfängeroberkante das hinter der Kunststoffausbuchtung befindliche Stehblech um 10 mm zu kürzen. K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach außen aufzuweiten. K87) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller um 10 mm aufzuweiten. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer- Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage 11b mit den Seiten 1-16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 59R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 05.06.2023