Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-F0-104 Anlage-Nr. : 9a Seite : 1 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 59R7755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 59R7755.08 Radausführungskennz.: 59R7755.08 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø82 Ø60.1 geprüfte Radlast: *) 830 kg Reifenabrollumfang: 2255 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: SUZUKI Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ZP50857 110 Nm BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP50897 110 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-F0-104 Anlage-Nr. : 9a Seite : 2 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): FR e4*2007/46*0142*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 131 Suzuki Kizashi 215/55R17 A02) bis A10) (4-türig Limousine) BF1) 225/50R17 A01) K03) K04) 235/50R17 A01) K03) K04) 245/45R17 A01) K03) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): MZ e4*2001/116*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Suzuki Swift Sport 195/40R17 A01) bis A10) K04) BF2) K26) 195/45R17 K04) 205/40R17 K03) K04) K38) 225/35R17 K01) K02) K38) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): NZ e4*2007/46*0155*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 Suzuki Swift Sport 195/40R17 A01) bis A10) BF2) K01) K16) K23) 195/45R17 205/40R17 K04) 225/35R17 K04) K28) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-F0-104 Anlage-Nr. : 9a Seite : 3 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AZ e4*2007/46*1205*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 95 bis 103 Suzuki Swift Sport 195/45R17 A01) bis A10) A93a) K03) A11) BF1) 205/40R17 A93a) K01) K04) 215/40R17 A93a) K01) K04) 225/40R17 K01) K04) K12) K23) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EY e4*2001/116*0105*.. EY e4*2007/46*0284*.. EY-2 e50*2007/46*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10) (5-türig, mit A98a) BF2) Serienverbreiterung) 205/55R17 215/50R17 A98a) 225/45R17 A98a) 225/50R17 235/45R17 A98a) 245/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-F0-104 Anlage-Nr. : 9a Seite : 4 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): EY e4*2001/116*0105*.. EY e4*2007/46*0284*.. EY-2 e50*2007/46*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10) (5-türig, ohne A98a) BF2) Serienverbreiterung) 205/55R17 215/50R17 A98a) 225/45R17 A98a) 225/50R17 A01) K01) K04) 235/45R17 A98a) 245/45R17 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GY e4*2001/116*0124*.. GY e4*2007/46*0291*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10) (5-türig, mit A98a) BF1) Serienverbreiterung) 205/55R17 215/50R17 A98a) 225/45R17 A98a) 225/50R17 235/45R17 A98a) 245/45R17 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-F0-104 Anlage-Nr. : 9a Seite : 5 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): GY e4*2001/116*0124*.. GY e4*2007/46*0291*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 88 Suzuki SX4, Aerio, Liana 205/50R17 A02) bis A10) (5-türig, ohne A98a) BF1) Serienverbreiterung) 205/55R17 215/50R17 A98a) 225/45R17 A98a) 225/50R17 A01) K01) K04) 235/45R17 A98a) 245/45R17 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JY e4*2007/46*0779*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 Suzuki SX4 205/50R17 A02) bis A10) (bis EG- A01) K01) BF2) E45) Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03) 205/55R17 A01) K01) K49) 215/45R17 A94a) 215/50R17 A01) K01) K04) K49) 225/45R17 A01) K01) 235/45R17 A01) K01) K04) K49) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-F0-104 Anlage-Nr. : 9a Seite : 6 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JY e4*2007/46*0779*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 82 bis 103 Suzuki SX4 215/50R17 A01) bis A10) (ab EG- A11) A93a) BF2) E45a) Genehmigungs-Nr. 215/55R17 K01) K04) e4*2007/46*0779*04) 225/50R17 235/45R17 245/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JT e4*2001/116*0091*.. JT e4*2007/46*0292*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 78 bis 171 Suzuki Grand Vitara 215/65R17 A02) bis A10) (3- und 5-türig) A98a) BF1) 225/60R17 A01) A93) K04) 225/65R17 A01) A93) K04) 235/60R17 A01) A93) K03) K04) 245/55R17 A01) K03) K04) 245/60R17 A01) K03) K04) 255/55R17 A01) K01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-F0-104 Anlage-Nr. : 9a Seite : 7 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): LY e4*2007/46*0928*.. LY e6*2007/46*00005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 103 Suzuki Vitara 215/50R17 A01) bis A10) A93a) A11) BF2) K01) K04) 215/55R17 225/50R17 235/45R17 A93a) 245/45R17 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-F0-104 Anlage-Nr. : 9a Seite : 8 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 Zubehörkit: ZP50857 Anzugsmoment: 110 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50897 Anzugsmoment: 110 Nm E45) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*03 E45a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e4*2007/46*0779*04 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-F0-104 Anlage-Nr. : 9a Seite : 9 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren Radhaus liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen. K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Kunststoffverbreiterung ist im Bereich von 30° vor bis 30° hinter Radmitte auf eine Restbreite von 5mm zu kürzen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO Nr. : RA-000884-F0-104 Anlage-Nr. : 9a Seite : 10 / 10 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Die Anlage 9a mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 59R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 31.01.2022