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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                22
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    59R7755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          59R7755.114
Radgröße:                                                 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    65,06 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           860 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2141 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
7L, 2H, 2HS2               Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                           160 Nm
                           Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                           Schaftlänge 36 mm
7HM, 7HMA, 7HC, 7HCA, 7HK, Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                          180 Nm
7J0                        Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                           Schaftlänge 36 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                22
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                              e1*2007/46*0356*..
2HS2                            e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132      VW Amarok                245/65R17                         A02) bis A10)
                (mit Serien-             ER2)
                Radhausverbreiterungen)
                                         255/60R17
                                         ER4)

                                          265/60R17
                                          ER2)

                                          275/55R17
                                          ER5)

                                          275/60R17
                                          ER1)




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Anlage-Nr. :                22
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                              e1*2007/46*0356*..
2HS2                            e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132      VW Amarok                225/65R17                         A02) bis A10)
                (ohne Serien-            A01)ER6)K01)K04)
                Radhausverbreiterungen)
                                         225/70R17
                                         A01)ER3)K01)K04)

                                          235/60R17
                                          A01)ER7)K01)K02)

                                          235/60R17C
                                          A01)ER7)K01)K02)

                                          235/65R17
                                          A01)ER4)K01)K02)

                                          245/60R17
                                          A01)ER6)K01)K02)

                                          245/65R17
                                          A01)ER2)K01)K02)

                                          255/55R17
                                          A01)ER7)K01)K02)

                                          255/60R17
                                          A01)ER4)K01)K02)

                                          265/60R17
                                          A01)ER2)K01)K02)

                                          275/55R17
                                          A01)ER5)K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                22
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HM                                e1*2001/116*0218*..
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HCA                               e1*2001/116*0286*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
7HK                                L148
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128      VW (T5) Multivan, Multivan 215/55R17                          A02) bis A10)B59)
                Beach, Multivan Starline, A93)N225)T98)                       E75)E89)E97)ER8)
                Caravelle, California,
                California Beach,           215/60R17
                Transporter, Transporter    A93)N225)T100)
                Flex, Business
                (Ausführungen mit kleinsten 225/55R17
                Serienreifen in 16Zoll)
                                            A93)N235)T101)

                                           225/55R17C
                                           A93)N235)

                                           225/60R17
                                           A01)A93)G01)N235)

                                           235/50R17
                                           A93)T100)

                                           235/55R17
                                           A93)

                                           245/50R17
                                           T99)

                                           245/55R17
                                           A01)G01)

                                           255/50R17
                                           A01)K03)T101)




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Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                22
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                               e1*2001/116*0220*..
7HMA                              e1*2001/116*0289*..
7J0                               e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132      VW Transporter, California, 215/55R17                         A02) bis A10)B59)
                Multivan, Kombi             A93)T98)                          E75)E97a)
                (T6, Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen in   215/60R17
                16Zoll)                     A93)T100)

                                           225/50R17
                                           A93)T98)

                                           225/55R17
                                           A93)T101)

                                           225/55R17C
                                           A93)

                                           235/50R17
                                           A93)T100)

                                           235/55R17
                                           A93)

                                           245/45R17
                                           A01)A93)G01)T99)

                                           245/50R17
                                           T99)

                                           255/50R17
                                           A01)K03)T101)




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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                              e1*2001/116*0203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 128     VW Touareg               235/65R17                         A02) bis A10)
                (Radanschluss 5/120)     A01)A98)ER4)K03)K04)

                                          245/60R17
                                          A01)A98)ER6)K03)K04)

                                          255/60R17
                                          A01)A98)ER4)K03)K04)

                                          275/55R17
                                          A01)A98a)ER5)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
         müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
         und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
         werden.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                22
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A07)     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
         vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
         nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
         Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
         mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
         Befestigungsteile verwendet werden.

A09)     Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
         es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
         Gutachten erlaubt wird.

A10)     Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
         ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
         Fahrzeugherstellers).

A98)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen,
         sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
         Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
      sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
      Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

B59)      Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: :
       - innenbelüftete Bremsscheibe Ø340x32,5 mm

E75)     Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne
         seitliche Fenster).

E89)     Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16
         oder 225/75R16C ausgerüstet sind.

E97)     Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
         - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
         - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
         - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
         - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
         - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
         - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
         - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
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ER1)   Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
       Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg.
       Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
       Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
       Fahrzeugpapieren).
       Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
       Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER2)   Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
       Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1620 kg.
       Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
       Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
       Fahrzeugpapieren).
       Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
       Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER3)   Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
       Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1625 kg.
       Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
       Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
       Fahrzeugpapieren).
       Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
       Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER4)   Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
       Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1645 kg.
       Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
       Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
       Fahrzeugpapieren).
       Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
       Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER5)   Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
       Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1655 kg.
       Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
       Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
       Fahrzeugpapieren).
       Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
       Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER6)   Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
       Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1670 kg.
       Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
       Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
       Fahrzeugpapieren).
       Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
       Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
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ER7)   Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
       Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1695 kg.
       Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
       Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
       Fahrzeugpapieren).
       Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
       Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

ER8)   Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
       Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1720 kg.
       Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
       Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
       Fahrzeugpapieren).
       Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
       Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
       des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
       StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
       Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
       werden.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
       vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
       Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
       bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
       oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
       hinter der Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
       Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                22
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
       Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen
       auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
       Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen
       auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
      Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen
      auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 22 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 59R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 23.01.2017




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