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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                23
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    59R7755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           59R7755.27
Radgröße:                                                 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                          48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                           800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2290 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke    : Audi (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
8P, 8PB, 8J, 8V, 4F, 4F1         Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,           ZP50704 120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                23
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                  e1*2001/116*0217*..
8P                                  e1*2001/116*0241*..
8P                                  e1*2001/116*0456*..
8PB                                 e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Audi A3                        205/50R17                             A02) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio, außer
                S3, RS3)                       215/45R17

                                             225/45R17

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                     V00)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       205/50R17                                A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          N215)

                                             215/45R17
                                             A93a)N225)

                                             225/45R17

                                             zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                             vorne                hinten
                                             205/50R17            225/45R17          A02) bis A10)
                                             N215)                                   V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    205/45R17                                  A02) bis A10)
                Cabrio                    A93a)                                      E75)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max. 18    205/50R17
                Zoll Räder verbaut oder
                eingetragen haben)        215/45R17

                                             225/45R17




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3    205/45R17                                A02) bis A10)
                Cabrio                    A93a)                                    E76)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            205/50R17
                serienmäßig 19 Zoll Räder
                verbaut und/oder          215/45R17
                eingetragen haben)
                                           215/50R17

                                           225/45R17

                                           235/45R17




Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                     205/55R17                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                        E44)E54)
                Serienreifen 205/..)        215/50R17

                                           225/50R17

                                           235/45R17

                                           245/45R17

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                                                   E44)E54)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. :                23
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                                e1*2001/116*0254*..
4F1                               e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                     225/50R17                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten                                        E44)E54)
                Serienreifen 225/..)        235/45R17

                                           245/45R17

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/50R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                                                                   E44)E54)V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro   225/50R17                               A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe A93)                                      E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16; 235/45R17
                Ausführungen mit kleinsten A93)
                Sommer-Serienreifen
                225/..)                    245/45R17
                                           A93)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
8J                               e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro   225/50R17 M+S                           A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe A93)                                      E77)
                8J; bis EG-Genehmigungs-
                Nr e1*2001/116*0369*16; 235/45R17 M+S
                Ausführungen mit kleinsten A93)
                Sommer-Reifen 245/..)
                                           245/45R17 M+S
                                           A93)




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Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                23
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                               e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169     Audi TT Coupe, Roadster 225/50R17 M+S                       A02) bis A10)
                (Baureihe 8S; ab EG-                                        E77a)
                Genehmigungs-Nr           235/45R17 M+S
                e1*2001/116*0369*17)      A93a)

                                          245/45R17 M+S




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                23
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E44) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad

E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E76) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
     235/35R19 (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E77) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
     - bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
     - ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. :                23
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 23 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 59R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 23.01.2017




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