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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-B0-104
Anlage-Nr. :                23
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  59R7755
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          59R7755.27
Radgröße:                                               7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        48 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     112 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    76 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                         800 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2290 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   AUDI

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,               ZP50704     120 Nm
            Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-B0-104
Anlage-Nr. :                23
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                e1*2001/116*0217*..
8P                                e1*2001/116*0241*..
8P                                e1*2001/116*0456*..
8PB                               e13*2007/46*1082*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Audi A3                    205/50R17                           A02) bis A10)
                (3türig, 5türig, Cabrio,                                       BF1)
                außer S3, RS3)             215/45R17

                                          225/45R17

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                          vorne              hinten
                                          205/50R17          225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                BF1) V00)

Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                                 e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3, A3 Sportback       205/50R17                          A02) bis A10)
                (3-türig, 5-türig)          N215)                              BF1)

                                          215/45R17
                                          A93a) N225)

                                          225/45R17

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                          vorne              hinten
                                          205/50R17          225/45R17          A02) bis A10)
                                                                                BF1) N215) V00)

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17                               A02) bis A10)
                Cabrio                    A93a)                                BF1) E75)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die max.       205/50R17
                18 Zoll Räder verbaut
                oder eingetragen haben) 215/45R17

                                          225/45R17
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-B0-104
Anlage-Nr. :                23
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
8V                               e1*2007/46*0607*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 140      Audi A3 Stufenheck, A3 205/45R17                              A02) bis A10)
                Cabrio                    A93a)                               BF1) E76)
                (Nur zulässig an
                Fahrzeugen die            205/50R17
                serienmäßig 19 Zoll
                Räder verbaut und/oder 215/45R17
                eingetragen haben)
                                          215/50R17

                                         225/45R17

                                         235/45R17


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
89 bis 160      Audi A6                  205/55R17                            A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                             BF1) E44) E54)
                kleinsten Serienreifen   215/50R17
                205/..)
                                         225/50R17

                                         235/45R17

                                         245/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/50R17          245/45R17          A02) bis A10)
                                                                               BF1) E44) E54) V00)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
4F                              e1*2001/116*0254*..
4F1                             e13*2007/46*1080*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 257     Audi A6                  225/50R17                            A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                             BF1) E44) E54)
                kleinsten Serienreifen   235/45R17
                225/..)
                                         245/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
                                         vorne              hinten
                                         225/50R17          245/45R17          A02) bis A10)
                                                                               BF1) E44) E54) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-B0-104
Anlage-Nr. :                23
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
118 bis 155     Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17                         A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe                                   A93) BF1) E77)
                8J; bis EG-              235/45R17
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*16;     245/45R17
                Ausführungen mit
                kleinsten Sommer-
                Serienreifen 225/..)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                              e1*2001/116*0369*..
8J                              e1*2001/116*0375*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 200     Audi TT, Audi TT quattro 225/50R17 M+S                     A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio; Baureihe                                   A93) BF1) E77)
                8J; bis EG-              235/45R17 M+S
                Genehmigungs-Nr
                e1*2001/116*0369*16;     245/45R17 M+S
                Ausführungen mit
                kleinsten Sommer-
                Reifen 245/..)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
8J                             e1*2001/116*0369*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 bis 169     Audi TT                 225/50R17 M+S                      A02) bis A10)
                (Coupe, Roadster;                                          BF1) E77a) EB2) EB3)
                Baureihe 8S; ab EG-     235/45R17 M+S
                Genehmigungs-Nr         A93a)
                e1*2001/116*0369*17)
                                        245/45R17 M+S


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-B0-104
Anlage-Nr. :                23
Seite :                     5/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
       Zubehörkit: ZP50704
       Anzugsmoment: 120 Nm

E44)   Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E54)   Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen: Allroad
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 50730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000884-B0-104
Anlage-Nr. :                23
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R7755


E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig maximal bis 18-Zoll-Bereifung
       ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
       Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
       zugelassen sind.

E76)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 235/35R19
       (dann auf 8x19 ET49) ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
       Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E77)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2014 (Modell 8J):
       • bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*16

E77a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2015 (Modell 8S):
      • ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0369*17

EB2)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW AG TRW 6799D mit bel. Scheibe Ø312x25 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW AUDI ATE mit bel. Scheibe Ø300x12 mm

EB3)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
       • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW AG, TRW, 6799D mit bel. Scheibe Ø312x25 mm
       • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. ATE Audi VW GJS mit bel. Scheibe Ø271x10 mm

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 23 mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 59R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 20.02.2018