Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 1 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 59R7755
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 59R7755.27
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 48 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2290 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Daimler-Benz(D), Mercedes-Benz(D) bzw. DaimlerChrysler(D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
117, 169, 176, 204, 204K, 212, Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 130 Nm
212G, 212K, 245, 245G, 246 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
164, 251 Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 150 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
639 Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
639/2, 639/4, 639/5 Vito, Viano (W/V 639): ZP50706 150 Nm
Radschraube, Kugel Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
Vito, V-Klasse (W 447): ZP50706 175 Nm
Radschraube, Kugel Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 2 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
169 e1*2001/116*0288*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 142 Mercedes A-Klasse 195/45R17 A02) bis A10)
A93a)
205/45R17
A01)K15)K23)
215/45R17
A01)K03)K15)K23)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
176 e1*2007/46*0928*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur N215) E100)E93)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S
EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04) 215/45R17
A93a)N225)
225/45R17
235/45R17
A01)K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
N215) E100)E93)V00)
205/50R17 235/45R17 A02) bis A10)
N215) E100)E93)V00)
215/50R17 235/45R17 A01) bis A10)
K13)K25)N225) E100)E93)G01)V00)
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 3 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
176 e1*2007/46*0928*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 160 Mercedes A-Klasse 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(Frontantrieb und Allrad; E100)E95)
Beim Typ 245G nur 215/45R17 M+S
zulässig an A93a)
Fahrzeugausführungen ab
EG-Genehmigungs-Nr. 215/50R17 M+S
e1*2001/116*0470*04)
225/45R17
N235)
225/45R17 M+S
235/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/45R17 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur A93) E99)
zulässig an
Fahrzeugausführungen bis 205/50R17
EG-Genehmigungs-Nr. A01)A93a)K01)
e1*2001/116*0470*02)
215/45R17
A93)
225/45R17
A01)A93a)K01)
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 4 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
246 e1*2007/46*0751*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Beim Typ 245G nur N215) E100)
zulässig an
Fahrzeugausführungen ab 215/45R17
EG-Genehmigungs-Nr. A93)N225)
e1*2001/116*0470*04)
225/45R17
235/45R17
A01)G1D)K13)K22)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
N215) E100)V00)
205/50R17 235/45R17 A02) bis A10)
N215) E100)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
132 Mercedes B-Klasse electric 205/50R17 A02) bis A10)
drive A93a)
205/55R17
215/50R17
225/45R17
225/50R17
235/45R17
245/45R17
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 5 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Coupe, C204) A94)N215) E110)
205/50R17 M+S
A94)W215)
215/45R17
A94)N225)
225/45R17
A94)N235)
235/45R17
A94a)G2G)N245)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/45R17 A02) bis A10)B85)B100)
(Coupe C205, Cabrio A205) A94)N235) E110a)
225/45R17 M+S
A94)
225/50R17
A94a)N235)
225/50R17 M+S
A94a)
235/45R17
A94)N245)
235/45R17 M+S
A94)
245/45R17
A94)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)B85)B100)
A94) E110a)V00)
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 6 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Kombi, S204) ER1)N215) E104)
205/50R17 M+S
ER1)W215)
215/45R17
N225)
225/45R17
N235)
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 7 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)B85)B100)
(Kombi, S205) A94)ER1)N215) E103)EF0)
205/50R17 M+S
A94)ER1)W215)
205/55R17
A94)GCT)N215)
205/55R17 M+S
A94)GCT)W215)
215/50R17
A94)GCT)N225)
215/50R17 M+S
A94)GCT)W225)
215/55R17
A94)G4K)N225)
215/55R17 M+S
A94)G4K)W225)
225/45R17
A94)N235)
225/45R17 M+S
A94)
225/50R17
A94)GCT)N235)
225/50R17 M+S
A94)GCT)
235/45R17
A94)GCT)N245)
235/45R17 M+S
A94)GCT)
245/45R17
A94)GCT)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)B85)B100)
A94) E103)EF0)GCT)V00)
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 8 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, W204) N215) E104)
205/50R17 M+S
W215)
215/45R17
N225)
225/45R17
N235)
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 9 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)B85)B100)
(Limousine, W205) A94)ER1)N215) E103)
205/50R17 M+S
A94)ER1)W215)
205/55R17
A94)N215)
205/55R17 M+S
A94)W215)
215/50R17
A94)N225)
215/50R17 M+S
A94)W225)
215/55R17
A94)G4K)N225)
215/55R17 M+S
A94)G4K)W225)
225/45R17
A94)N235)
225/45R17 M+S
A94)
225/50R17
A94)N235)
225/50R17 M+S
A94)
235/45R17
A94)N245)
235/45R17 M+S
A94)
245/45R17
A94)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)B85)B100)
A94) E103)V00)
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 10 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
117 e1*2007/46*1007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi) N215) E100)E93a)
205/50R17 M+S
215/45R17
A93a)N225)
225/45R17
235/45R17
A01)K13)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
N215) E100)E93a)V00)
205/50R17 235/45R17 A02) bis A10)
N215) E100)E93a)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Kombi; Serie E95a)
auch 235/40R18) 215/45R17 M+S
A93a)
215/50R17 M+S
225/45R17 M+S
235/45R17 M+S
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 11 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)B90)
(W212, Limousine, A94)ER1)N215) E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll) 205/55R17
A94)N215)
215/50R17
A94)N225)
225/50R17
A94)
235/45R17
245/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)B90)
E111)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A02) bis A10)B90)
(S212, Kombi, A94) E111)
Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen 225/..) 235/45R17
245/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)B90)
E111)V00)
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 12 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 200 Mercedes ML-Klasse 235/65R17 A02) bis A10)
ER3) EF0)
245/60R17
ER5)
245/65R17
ER2)G7W)
255/60R17
A01)ER3)K03)
265/60R17
A01)ER2)G7W)K01)
275/55R17
A01)ER4)K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/65R17 255/60R17 A02) bis A10)
EF0)ER3)V00)
245/65R17 265/60R17 A02) bis A10)
EF0)ER2)G7W)V00)
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 13 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
251 e1*2001/116*0341*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 200 Mercedes R-Klasse 235/65R17 A02) bis A10)
A94)ER3) EF0)
245/60R17
A01)A94)ER5)K04)
245/65R17
A01)A94)ER2)G4P)K04)
255/60R17
A01)A94)ER3)K01)K04)
265/60R17
A01)A94)ER2)G4P)K01)K04)
275/55R17
A01)A94)ER4)K01)K04)
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 14 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
639 e9*2001/116*0048*..
639/4 L275
639/5 L720
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 190 Mercedes Vito, Viano 215/55R17 A02) bis A10)
(2. Generation W/V 639, A94)N225)T98) E106)EF0)
Ausführungen mit kleinster
Serienbereifung in 225/50R17
16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) A01)A94)K04)T98)
225/55R17
A01)K04)
225/55R17C
A01)K04)
235/50R17
A01)K01)K04)T100)
245/45R17
A01)K04)T99)
245/50R17
A01)K01)K04)T99)
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 15 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
639/5 e1*2007/46*0459*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 215/55R17 A02) bis A10)
(W 447, Ausführungen mit A94)ER7)N225)T98) E105)EF0)
Serienbereifung bis 18Zoll;
2WD und 4WD) 215/60R17
A01)A94a)ER7)G01)N225)T100)
225/50R17
A94a)ER7)T98)
225/55R17
A94a)ER7)T101)
225/55R17C
A94a)ER7)
225/60R17
A01)ER6)G01)K13)K25)
235/50R17
A01)ER7)K04)T100)
235/55R17
A01)ER7)G01)K04)K13)
245/50R17
A01)ER7)K03)K04)T99)
245/55R17
A01)ER6)G01)K03)K04)K123)K13)K25)
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 16 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
639/2 e1*2007/46*0457*..
639/4 e1*2007/46*0458*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R17 A02) bis A10)
(W 447, Ausführungen mit A01)A94a)ER7)G01)T98) E105)
kleinster Serienbereifung
in19Zoll; 2WD und 4WD) 225/55R17
A94a)ER7)
225/55R17C
A01)A94a)ER7)G01)
225/60R17
A01)ER6)K13)K25)
235/50R17
A01)ER7)G01)K04)T100)
235/55R17
A01)ER7)K04)K13)
245/50R17
A01)ER7)K03)K04)T99)
245/55R17
A01)ER6)K03)K04)K123)K13)K25)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 17 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B85) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø 342x32mm
B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 18 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage:
- Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 x32 mm.
E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen
serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
(Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei
denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen
ist.
E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als
(Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist.
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*04.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
- Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe
204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil
1):
- Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28,
- Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24
E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen
Mercedes Vito (W 447) :
- Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10,
- Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
- Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
Mercedes V-Klasse (W 447) :
- Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
- Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08,
- Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 19 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) :
- Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09,
- Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07,
- Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275,
- Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05,
- Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720,
- Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048
E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur
Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
- Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205:
nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
- Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur
Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1625 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 20 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
ER4) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1630 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER5) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1645 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER6) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1695 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
ER7) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1720 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 21 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21,
265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 22 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
Maßnahmen erforderlich:
- Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm
nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu
versetzen,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist
auszuschneiden,
- die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm
zu kürzen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 24b
Seite : 23 / 23 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage Nr. 24b mit den Blättern 1 bis 23 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 59R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 23.01.2017
RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx