Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 1 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 59R7755 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 59R7755.27 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 48 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Daimler-Benz(D), Mercedes-Benz(D) bzw. DaimlerChrysler(D) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 117, 169, 176, 204, 204K, 212, Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 130 Nm 212G, 212K, 245, 245G, 246 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 164, 251 Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 150 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 639 Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50706 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm 639/2, 639/4, 639/5 Vito, Viano (W/V 639): ZP50706 150 Nm Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Vito, V-Klasse (W 447): ZP50706 175 Nm Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 2 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 169 e1*2001/116*0288*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 142 Mercedes A-Klasse 195/45R17 A02) bis A10) A93a) 205/45R17 A01)K15)K23) 215/45R17 A01)K03)K15)K23) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 176 e1*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur N215) E100)E93) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 205/50R17 M+S EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04) 215/45R17 A93a)N225) 225/45R17 235/45R17 A01)K13) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) N215) E100)E93)V00) 205/50R17 235/45R17 A02) bis A10) N215) E100)E93)V00) 215/50R17 235/45R17 A01) bis A10) K13)K25)N225) E100)E93)G01)V00) RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 3 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 176 e1*2007/46*0928*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 160 Mercedes A-Klasse 205/50R17 M+S A02) bis A10) (Frontantrieb und Allrad; E100)E95) Beim Typ 245G nur 215/45R17 M+S zulässig an A93a) Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. 215/50R17 M+S e1*2001/116*0470*04) 225/45R17 N235) 225/45R17 M+S 235/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/45R17 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur A93) E99) zulässig an Fahrzeugausführungen bis 205/50R17 EG-Genehmigungs-Nr. A01)A93a)K01) e1*2001/116*0470*02) 215/45R17 A93) 225/45R17 A01)A93a)K01) RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 4 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Beim Typ 245G nur N215) E100) zulässig an Fahrzeugausführungen ab 215/45R17 EG-Genehmigungs-Nr. A93)N225) e1*2001/116*0470*04) 225/45R17 235/45R17 A01)G1D)K13)K22) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) N215) E100)V00) 205/50R17 235/45R17 A02) bis A10) N215) E100)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 Mercedes B-Klasse electric 205/50R17 A02) bis A10) drive A93a) 205/55R17 215/50R17 225/45R17 225/50R17 235/45R17 245/45R17 RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 5 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Coupe, C204) A94)N215) E110) 205/50R17 M+S A94)W215) 215/45R17 A94)N225) 225/45R17 A94)N235) 235/45R17 A94a)G2G)N245) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/45R17 A02) bis A10)B85)B100) (Coupe C205, Cabrio A205) A94)N235) E110a) 225/45R17 M+S A94) 225/50R17 A94a)N235) 225/50R17 M+S A94a) 235/45R17 A94)N245) 235/45R17 M+S A94) 245/45R17 A94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)B85)B100) A94) E110a)V00) RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 6 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Kombi, S204) ER1)N215) E104) 205/50R17 M+S ER1)W215) 215/45R17 N225) 225/45R17 N235) RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 7 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)B85)B100) (Kombi, S205) A94)ER1)N215) E103)EF0) 205/50R17 M+S A94)ER1)W215) 205/55R17 A94)GCT)N215) 205/55R17 M+S A94)GCT)W215) 215/50R17 A94)GCT)N225) 215/50R17 M+S A94)GCT)W225) 215/55R17 A94)G4K)N225) 215/55R17 M+S A94)G4K)W225) 225/45R17 A94)N235) 225/45R17 M+S A94) 225/50R17 A94)GCT)N235) 225/50R17 M+S A94)GCT) 235/45R17 A94)GCT)N245) 235/45R17 M+S A94)GCT) 245/45R17 A94)GCT) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)B85)B100) A94) E103)EF0)GCT)V00) RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 8 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, W204) N215) E104) 205/50R17 M+S W215) 215/45R17 N225) 225/45R17 N235) RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 9 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)B85)B100) (Limousine, W205) A94)ER1)N215) E103) 205/50R17 M+S A94)ER1)W215) 205/55R17 A94)N215) 205/55R17 M+S A94)W215) 215/50R17 A94)N225) 215/50R17 M+S A94)W225) 215/55R17 A94)G4K)N225) 215/55R17 M+S A94)G4K)W225) 225/45R17 A94)N235) 225/45R17 M+S A94) 225/50R17 A94)N235) 225/50R17 M+S A94) 235/45R17 A94)N245) 235/45R17 M+S A94) 245/45R17 A94) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)B85)B100) A94) E103)V00) RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 10 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 117 e1*2007/46*1007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 A02) bis A10) (Limousine, Kombi) N215) E100)E93a) 205/50R17 M+S 215/45R17 A93a)N225) 225/45R17 235/45R17 A01)K13) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) N215) E100)E93a)V00) 205/50R17 235/45R17 A02) bis A10) N215) E100)E93a)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 205/50R17 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi; Serie E95a) auch 235/40R18) 215/45R17 M+S A93a) 215/50R17 M+S 225/45R17 M+S 235/45R17 M+S RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 11 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 205/50R17 A02) bis A10)B90) (W212, Limousine, A94)ER1)N215) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen in 16Zoll) 205/55R17 A94)N215) 215/50R17 A94)N225) 225/50R17 A94) 235/45R17 245/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)B90) E111)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/50R17 A02) bis A10)B90) (S212, Kombi, A94) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) 235/45R17 245/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 225/50R17 245/45R17 A02) bis A10)B90) E111)V00) RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 12 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 200 Mercedes ML-Klasse 235/65R17 A02) bis A10) ER3) EF0) 245/60R17 ER5) 245/65R17 ER2)G7W) 255/60R17 A01)ER3)K03) 265/60R17 A01)ER2)G7W)K01) 275/55R17 A01)ER4)K01) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/65R17 255/60R17 A02) bis A10) EF0)ER3)V00) 245/65R17 265/60R17 A02) bis A10) EF0)ER2)G7W)V00) RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 13 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 251 e1*2001/116*0341*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 200 Mercedes R-Klasse 235/65R17 A02) bis A10) A94)ER3) EF0) 245/60R17 A01)A94)ER5)K04) 245/65R17 A01)A94)ER2)G4P)K04) 255/60R17 A01)A94)ER3)K01)K04) 265/60R17 A01)A94)ER2)G4P)K01)K04) 275/55R17 A01)A94)ER4)K01)K04) RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 14 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. 639 e9*2001/116*0048*.. 639/4 L275 639/5 L720 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 190 Mercedes Vito, Viano 215/55R17 A02) bis A10) (2. Generation W/V 639, A94)N225)T98) E106)EF0) Ausführungen mit kleinster Serienbereifung in 225/50R17 16/17/18Zoll; 2WD, 4WD) A01)A94)K04)T98) 225/55R17 A01)K04) 225/55R17C A01)K04) 235/50R17 A01)K01)K04)T100) 245/45R17 A01)K04)T99) 245/50R17 A01)K01)K04)T99) RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 15 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 215/55R17 A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit A94)ER7)N225)T98) E105)EF0) Serienbereifung bis 18Zoll; 2WD und 4WD) 215/60R17 A01)A94a)ER7)G01)N225)T100) 225/50R17 A94a)ER7)T98) 225/55R17 A94a)ER7)T101) 225/55R17C A94a)ER7) 225/60R17 A01)ER6)G01)K13)K25) 235/50R17 A01)ER7)K04)T100) 235/55R17 A01)ER7)G01)K04)K13) 245/50R17 A01)ER7)K03)K04)T99) 245/55R17 A01)ER6)G01)K03)K04)K123)K13)K25) RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 16 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 140 Mercedes V- Klasse, Vito 225/50R17 A02) bis A10) (W 447, Ausführungen mit A01)A94a)ER7)G01)T98) E105) kleinster Serienbereifung in19Zoll; 2WD und 4WD) 225/55R17 A94a)ER7) 225/55R17C A01)A94a)ER7)G01) 225/60R17 A01)ER6)K13)K25) 235/50R17 A01)ER7)G01)K04)T100) 235/55R17 A01)ER7)K04)K13) 245/50R17 A01)ER7)K03)K04)T99) 245/55R17 A01)ER6)K03)K04)K123)K13)K25) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 17 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B85) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit 4-Kolben-Festsattel und belüfteter Bremsscheibe Ø 342x32mm B90) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 344x32mm RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 18 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 B100) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen mit folgender Bremsanlage: - Achse 1 mit belüfteter Bremsscheibe Ø 330 x32 mm. E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, - Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, - Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : - Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, - Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 19 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 E106) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W/V 639) : - Typ 639/2 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, - Typ 639/4 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*07, - Typ 639/4 mit EG-Genehmigungs-Nr. L275, - Typ 639/5 bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*05, - Typ 639/5 mit EG-Genehmigungs-Nr. L720, - Typ 639 mit EG-Genehmigungs-Nr. e9*2001/116*0048 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): - Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER2) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1600 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER3) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1625 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 20 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 ER4) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1630 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER5) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1645 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER6) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1695 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. ER7) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1720 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G2G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/60R16 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 21 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 G4K) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 255/35R19 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G4P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G7W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 22 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, - die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 24b Seite : 23 / 23 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 24b mit den Blättern 1 bis 23 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 59R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 23.01.2017 RA-000884-A0-104-24b~DB-5-112-66_5-ET48_59R7755.docx