Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 1 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 59R7755 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 59R7755.27 Radgröße: 7½Jx17H2 Rad-Einpresstiefe: 48 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 800 kg bei Reifenabrollumfang: 2290 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment AU, AUV, 1K, 1KM, 1KP,2K, Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 120 Nm 2KN, 3C Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 16, 16H, 1T, 1t Jetta, Touran 1: ZP50704 120 Nm Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Beetle, Touran 2: ZP50704 140 Nm Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm 7M Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50792 140 Nm Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm RA-000884-A0-104-23d~VW-5-112-57-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 2 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 162 VW Beetle 205/55R17 A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) N215) E99) 215/50R17 215/55R17 225/50R17 A01)K03) 235/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 162 VW Beetle Dune 215/50R17 M+S A02) bis A10) (Limousine, Cabrio) 215/55R17 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 VW Cross Caddy, Caddy 205/50R17 A02) bis A10) Alltrack A01)B43)K03)K04) (Frontantrieb) 215/45R17 A01)B43)T91) 225/45R17 A01)B43)K03)K04) RA-000884-A0-104-23d~VW-5-112-57-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 3 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 VW Cross Caddy, Caddy 215/45R17 A02) bis A10) Alltrack A01)B43)T91) (Allrad) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. 2KN L320 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 125 VW Caddy, Caddy Maxi, 205/50R17 A02) bis A10) Caddy Life A01)B43)K03)K04) (Frontantrieb, nicht für Ausführungen Cross 215/45R17 Caddy) A01)B43)K03)K04)T91) 225/45R17 A01)B43)K03)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 2K e1*2001/116*0252*.. 2KN e1*2007/46*0217*.. 2KN L320 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 VW Caddy, Caddy Maxi 215/45R17 A02) bis A10) (Allradantrieb, nicht für A01)B43)K03)K04)T91) Ausführungen Cross Caddy) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 169 VW Golf 5 205/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K03) Serienreifen in 15Zoll oder 16Zoll) 215/45R17 225/45R17 A01)K03) RA-000884-A0-104-23d~VW-5-112-57-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 4 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. 1K e1*2007/46*0490*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 173 VW Golf 6 205/50R17 A02) bis A10) 205/50R17 M+S 215/45R17 225/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 162 VW Golf 6 Cabrio 205/45R17 A02) bis A10) A93a)N215) 205/50R17 N215) 215/45R17 N225) 225/40R17 225/45R17 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R17 225/40R17 A02) bis A10) A93a)N215) V00) 205/50R17 225/45R17 A02) bis A10) N215) V00) 205/50R17 235/45R17 A01) bis A10) N215) K64) V00) RA-000884-A0-104-23d~VW-5-112-57-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 5 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KM e1*2001/116*0328*.. 1KM e1*2007/46*0492*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 147 VW Jetta, 205/50R17 A01) bis A10) VW Golf 5 Variant, K03) VW Golf 6 Variant 215/45R17 K03)K63) 225/45R17 K03) K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. 1KP e1*2007/46*0491*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 VW Golf Plus 205/50R17 A02) bis A10) (außer Ausführung Cross A01)K01)K04) Golf) 215/45R17 225/45R17 A01)K01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1KP e1*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 118 VW Cross Golf 205/50R17 A02) bis A10) 215/45R17 225/45R17 RA-000884-A0-104-23d~VW-5-112-57-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 6 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 85 VW Golf 7 205/45R17 A02) bis A10) (Version mit Verbundlenker- A93) E90) Hinterachse) 205/50R17 215/45R17 225/45R17 235/45R17 A01)K25)K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1K e1*2007/46*0490*.. AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 135 VW Golf 7 205/45R17 A02) bis A10)B66) (Version mit Mehrlenker- A93)N215) E91) Hinterachse) 205/50R17 N215) 215/45R17 N225) 225/45R17 235/45R17 A01)K25)K97) RA-000884-A0-104-23d~VW-5-112-57-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 7 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AU e1*2007/46*0623*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 VW e-Golf 205/45R17 A02) bis A10) (Version mit Mehrlenker- A93) E91) Hinterachse) 205/50R17 215/45R17 225/45R17 235/45R17 A01)K25)K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 85 VW Golf 7 Variant 205/45R17 A02) bis A10) (Version mit Verbundlenker- A93) E90)EF0) Hinterachse) 205/50R17 215/45R17 225/45R17 235/45R17 A01)K25)K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 135 VW Golf 7 Variant 205/45R17 A02) bis A10)B66) (Version mit Mehrlenker- A93)N215) E91)EF0) Hinterachse) 205/50R17 N215) 215/45R17 N225) 225/45R17 235/45R17 A01)K25)K97) RA-000884-A0-104-23d~VW-5-112-57-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 8 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 135 VW Golf 7 Variant Alltrack 205/50R17 A02) bis A10)B66) 205/55R17 215/45R17 A93a) 215/50R17 225/45R17 235/45R17 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 85 VW Golf Sportsvan 205/45R17 A02) bis A10) (Version mit A93a) E90) Verbundlenkerachse) 205/50R17 215/45R17 225/45R17 235/45R17 A01)K25)K97) RA-000884-A0-104-23d~VW-5-112-57-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 9 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AUV e1*2007/46*0627*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 110 VW Golf Sportsvan 205/45R17 A02) bis A10) (Version mit A93a) E91) Mehrlenkerachse) 205/50R17 215/45R17 225/45R17 235/45R17 A01)K25)K97) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. 16H e1*2007/46*0584*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 205/50R17 A02) bis A10) E95) 215/45R17 225/45R17 235/45R17 A01)K04)K13)K21)K22)K63) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 16 e1*2007/46*0539*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 118 VW Jetta 205/45R17 A02) bis A10) (Facelift, ab Modell 2014) E95a) 205/50R17 215/45R17 225/40R17 225/45R17 235/45R17 A01)G1D)K01) RA-000884-A0-104-23d~VW-5-112-57-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 10 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 3C e1*2001/116*0307*.. 3C e1*2007/46*0502*.. 3c e1*2007/46*0547*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 155 VW Passat 205/50R17 A02) bis A10)B49) (B7, Limousine, Kombi, E87)E93) kleinste Serienreifen in 215/45R17 16Zoll, außer Alltrack) 215/50R17 A01)G0R)K63) 225/45R17 235/45R17 G0P) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 7M e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 150 VW Sharan 205/50R17 A02) bis A10) A01)ER1)K03)K49)N215)T93) 215/45R17 A93)T91) 225/45R17 A01)K03) 235/45R17 A01)K03)K04)K49) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 VW Touran 1 205/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K04) E53)E96) Serienreifen in 15Zoll, außer Cross) 215/45R17 A01)K04) RA-000884-A0-104-23d~VW-5-112-57-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 11 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 130 VW Touran 1 205/50R17 A02) bis A10) (Ausführungen mit kleinsten A01)K04) E53)E96) Serienreifen in 16Zoll, außer Cross) 215/45R17 A01)K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. 1t e1*2007/46*0506*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 130 VW Cross Touran 1 205/50R17 M+S A02) bis A10) E96) 215/45R17 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1T e1*2001/116*0211*.. 1T e1*2007/46*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 140 VW Touran 2 205/55R17 A02) bis A10) (außer Cross) A93a) E96a) 215/55R17 A01)K03) 225/50R17 A01)K03) 235/50R17 A01)K01)K04) 245/45R17 A01)A93a)K03) RA-000884-A0-104-23d~VW-5-112-57-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 12 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. RA-000884-A0-104-23d~VW-5-112-57-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 13 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist. B49) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage : Achse1: Schwimmsattel VW/Audi/ATE mit belüftete Bremsscheibe Ø345x30 mm Achse2: Faustsattel VW ATE mit belüftete Bremsscheibe Ø310x22 mm B66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 - innenbelüftete Bremsscheibe Ø340x30 mm. E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17). E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet. E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL': E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML': RA-000884-A0-104-23d~VW-5-112-57-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 14 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10 - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3 E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: - e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15 E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.: - e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16 E96) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 1“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* bis Nachtrag 35, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* bis Nachtrag 13, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0506* bis Nachtrag 00. E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“: - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36, - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14. E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg. Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. RA-000884-A0-104-23d~VW-5-112-57-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 15 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 G0R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden. RA-000884-A0-104-23d~VW-5-112-57-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 16 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen, - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der Radmitte sind zu entfernen, - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen, - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RA-000884-A0-104-23d~VW-5-112-57-ET48_59R7755.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000884-A0-104 Anlage-Nr. : 23d Seite : 17 / 17 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R7755 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 23d mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 59R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 23.01.2017 RA-000884-A0-104-23d~VW-5-112-57-ET48_59R7755.docx