Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 23d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 59R7755
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 59R7755.27
Radgröße: 7½Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 48 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast: 800 kg
bei Reifenabrollumfang: 2290 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AU, AUV, 1K, 1KM, 1KP,2K, Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50704 120 Nm
2KN, 3C Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
16, 16H, 1T, 1t Jetta, Touran 1: ZP50704 120 Nm
Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Beetle, Touran 2: ZP50704 140 Nm
Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm,
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
7M Radschraube, Kugel Ø26 mm, ZP50792 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
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Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 23d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 VW Beetle 205/55R17 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) N215) E99)
215/50R17
215/55R17
225/50R17
A01)K03)
235/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 VW Beetle Dune 215/50R17 M+S A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio)
215/55R17 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW Cross Caddy, Caddy 205/50R17 A02) bis A10)
Alltrack A01)B43)K03)K04)
(Frontantrieb)
215/45R17
A01)B43)T91)
225/45R17
A01)B43)K03)K04)
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Anlage-Nr. : 23d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 VW Cross Caddy, Caddy 215/45R17 A02) bis A10)
Alltrack A01)B43)T91)
(Allrad)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
2KN L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 125 VW Caddy, Caddy Maxi, 205/50R17 A02) bis A10)
Caddy Life A01)B43)K03)K04)
(Frontantrieb, nicht für
Ausführungen Cross 215/45R17
Caddy) A01)B43)K03)K04)T91)
225/45R17
A01)B43)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
2KN L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 110 VW Caddy, Caddy Maxi 215/45R17 A02) bis A10)
(Allradantrieb, nicht für A01)B43)K03)K04)T91)
Ausführungen Cross
Caddy)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 VW Golf 5 205/50R17 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K03)
Serienreifen in 15Zoll oder
16Zoll) 215/45R17
225/45R17
A01)K03)
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Anlage-Nr. : 23d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
1K e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 173 VW Golf 6 205/50R17 A02) bis A10)
205/50R17 M+S
215/45R17
225/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 VW Golf 6 Cabrio 205/45R17 A02) bis A10)
A93a)N215)
205/50R17
N215)
215/45R17
N225)
225/40R17
225/45R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R17 225/40R17 A02) bis A10)
A93a)N215) V00)
205/50R17 225/45R17 A02) bis A10)
N215) V00)
205/50R17 235/45R17 A01) bis A10)
N215) K64) V00)
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Anlage-Nr. : 23d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KM e1*2001/116*0328*..
1KM e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 VW Jetta, 205/50R17 A01) bis A10)
VW Golf 5 Variant, K03)
VW Golf 6 Variant
215/45R17
K03)K63)
225/45R17
K03) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
1KP e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW Golf Plus 205/50R17 A02) bis A10)
(außer Ausführung Cross A01)K01)K04)
Golf)
215/45R17
225/45R17
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Cross Golf 205/50R17 A02) bis A10)
215/45R17
225/45R17
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Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 23d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 85 VW Golf 7 205/45R17 A02) bis A10)
(Version mit Verbundlenker- A93) E90)
Hinterachse)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
235/45R17
A01)K25)K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 135 VW Golf 7 205/45R17 A02) bis A10)B66)
(Version mit Mehrlenker- A93)N215) E91)
Hinterachse)
205/50R17
N215)
215/45R17
N225)
225/45R17
235/45R17
A01)K25)K97)
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Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 23d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 VW e-Golf 205/45R17 A02) bis A10)
(Version mit Mehrlenker- A93) E91)
Hinterachse)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
235/45R17
A01)K25)K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 85 VW Golf 7 Variant 205/45R17 A02) bis A10)
(Version mit Verbundlenker- A93) E90)EF0)
Hinterachse)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
235/45R17
A01)K25)K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 135 VW Golf 7 Variant 205/45R17 A02) bis A10)B66)
(Version mit Mehrlenker- A93)N215) E91)EF0)
Hinterachse)
205/50R17
N215)
215/45R17
N225)
225/45R17
235/45R17
A01)K25)K97)
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Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 23d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135 VW Golf 7 Variant Alltrack 205/50R17 A02) bis A10)B66)
205/55R17
215/45R17
A93a)
215/50R17
225/45R17
235/45R17
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 85 VW Golf Sportsvan 205/45R17 A02) bis A10)
(Version mit A93a) E90)
Verbundlenkerachse)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
235/45R17
A01)K25)K97)
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Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 23d
Seite : 9 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 VW Golf Sportsvan 205/45R17 A02) bis A10)
(Version mit A93a) E91)
Mehrlenkerachse)
205/50R17
215/45R17
225/45R17
235/45R17
A01)K25)K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
16H e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 205/50R17 A02) bis A10)
E95)
215/45R17
225/45R17
235/45R17
A01)K04)K13)K21)K22)K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Jetta 205/45R17 A02) bis A10)
(Facelift, ab Modell 2014) E95a)
205/50R17
215/45R17
225/40R17
225/45R17
235/45R17
A01)G1D)K01)
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Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 23d
Seite : 10 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
3c e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 VW Passat 205/50R17 A02) bis A10)B49)
(B7, Limousine, Kombi, E87)E93)
kleinste Serienreifen in 215/45R17
16Zoll, außer Alltrack)
215/50R17
A01)G0R)K63)
225/45R17
235/45R17
G0P)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7M e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 VW Sharan 205/50R17 A02) bis A10)
A01)ER1)K03)K49)N215)T93)
215/45R17
A93)T91)
225/45R17
A01)K03)
235/45R17
A01)K03)K04)K49)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1t e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 125 VW Touran 1 205/50R17 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K04) E53)E96)
Serienreifen in 15Zoll, außer
Cross) 215/45R17
A01)K04)
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Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 23d
Seite : 11 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1t e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130 VW Touran 1 205/50R17 A02) bis A10)
(Ausführungen mit kleinsten A01)K04) E53)E96)
Serienreifen in 16Zoll, außer
Cross) 215/45R17
A01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
1t e1*2007/46*0506*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 130 VW Cross Touran 1 205/50R17 M+S A02) bis A10)
E96)
215/45R17 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 VW Touran 2 205/55R17 A02) bis A10)
(außer Cross) A93a) E96a)
215/55R17
A01)K03)
225/50R17
A01)K03)
235/50R17
A01)K01)K04)
245/45R17
A01)A93a)K03)
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Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 23d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 23d
Seite : 13 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein
Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist.
B49) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage :
Achse1: Schwimmsattel VW/Audi/ATE mit belüftete Bremsscheibe Ø345x30 mm
Achse2: Faustsattel VW ATE mit belüftete Bremsscheibe Ø310x22 mm
B66) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1
- innenbelüftete Bremsscheibe Ø340x30 mm.
E53) Nicht für Touran CROSS (Serie VA 215/50R17, HA 235/45R17).
E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind
serienmäßig mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18
ausgerüstet.
E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
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Anlage-Nr. : 23d
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3
E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
- e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15
E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
- e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16
E96) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 1“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* bis Nachtrag 35,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* bis Nachtrag 13,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0506* bis Nachtrag 00.
E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.
E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1300 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G0P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
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Teiletyp : 59R7755
G0R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R16,
235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
G01) zu beachten.
G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet
oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der
Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen,
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten,
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen
(entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche
Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den
Befestigungsschrauben zu kürzen,
- die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter
der Radmitte sind zu entfernen,
- die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50730 nach § 22 STVZO
Nr. : RA-000884-A0-104
Anlage-Nr. : 23d
Seite : 17 / 17 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R7755
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 23d mit den Blättern 1 bis 17 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 59R7755 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 23.01.2017
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