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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000841-C0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     1/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                             59R8755
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                       RONAL
Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                    59R8755.03
Radgröße:                                                          7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                                   35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                               100 mm
Lochzahl:                                                               5
Mittenlochdurchmesser:                                               68 mm
Zentrierart:                                                   Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                    1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                                    690 kg
bei Reifenabrollumfang:                                             2150 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       SKODA

Radbefestigung
Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                               moment
BF1         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm ZP50397     120 Nm

Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                               e11*2001/116*0291*..
5J                               e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Skoda Fabia 2             205/35R18                           A01) bis A10)
                (Limousine und Kombi, T81)                                    BF1) E59) K01) K04) K42) K43)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen    215/35R18
                175/.. oder 185/..)       G0W)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000841-C0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     2/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                              e11*2001/116*0291*..
5J                              e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 63       Skoda Fabia 2            205/35R18                         A01) bis A10)
                (Limousine und Kombi, G5G)                                 BF1) E59) K01) K04) K42) K43)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   215/35R18
                155/80R13 od.165/70R14 G0W)
                )

Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                             e11*2001/116*0291*..
5J                             e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 81       Skoda Fabia 3           205/35R18                          A01) bis A10)
                (Limousine und Kombi)                                      BF1) E59a) K04)
                                        215/35R18
                                        K01) K25) K28) K49) K51)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
1U                             e11*2007/46*0011*..
1U                             e11*95/54*0066*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 132      Skoda Octavia           205/40R18                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,      T86)                               BF1)
                Allrad)
                                        215/40R18
                                        A01) K32) K33)

                                         225/35R18

                                         225/40R18
                                         A01) K31) K33)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                            e11*2007/46*0249*..
NH                            e11*2007/46*0250*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 92       Skoda Rapid, Rapid     205/35R18                           A01) bis A10)
                Spaceback                                                  BF1) K04) K28) K49)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                            e11*2001/116*0291*..
5J                            e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77       Skoda Roomster Scout 205/35R18                             A01) bis A10)
                                                                           BF1) K04) K42) K43) T81)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000841-C0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     3/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                              e11*2001/116*0291*..
5J                              e11*2007/46*0013*..
5J                              N083..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 63       Skoda Roomster,          205/35R18                         A01) bis A10)
                Skoda Praktik                                              BF1) K01) K04) K42) K43) T81)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen
                175/.. )

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                              e11*2001/116*0291*..
5J                              e11*2007/46*0013*..
5J                              N083..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 77       Skoda Roomster,          205/35R18                         A01) bis A10)
                Skoda Praktik                                              BF1) K01) K04) K42) K43) T81)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen
                185/..)

Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                             nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000841-C0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     4/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R8755


A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
       Befestigungsteile zu verwenden:
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50397
       Anzugsmoment: 120 Nm

E59)   Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       • e11*2001/116*0291* bis Nachtragsstand 42
       • e11*2007/46*0013 bis Nachtragsstand 19.

E59a) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
      • e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43
      • e11*2007/46*0013 ab Nachtragsstand 20.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/60R15 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

G5G) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
     195/55R15, 205/40R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000841-C0-104
Anlage-Nr. :                3b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R8755



K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur
          Stoßfängeroberkante aufzuweiten,
       • sofern vorhanden, sind an Achse 2 vom Kunststoffinnenkotflügel, im Bereich von ca. 100
          mm vor und hinter der Radmitte der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste, ein
          Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen,
          oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

K32)   An Achse 2 ist - sofern vorhanden - vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab
       Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von
       der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder dieser ganz an das Blechradhaus anzulegen.

K33)   Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) ist im rechten vorderen
       Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
       (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist
       anzuwenden .

K42)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutzleiste
       bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten.

K43)   An Achse 2 ist das Kunststoffinnenradhaus im aufgeweiteten Bereich um ca. 40 mm zu
       kürzen und eng an das Radhaus anzulegen.

K49)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter der
         Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis 50°
         hinter der Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

K51)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • der Filzinnenkotflügel ist im gesamten Radhauskantenbereich bis zur Stoßfängeroberkante
         eng an das Radhaus zu kleben oder auszuschneiden.

T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000841-C0-104
Anlage-Nr. :                3b
Seite :                     6/6
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  59R8755



T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 3b mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 59R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 07.02.2018