Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 1 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 59R8755 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 59R8755.07 Radausführungskennz.: 59R8755.07 Radgröße: 7½Jx18H2 Rad-Einpresstiefe: 35 mm Lochkreisdurchmesser: 112 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø76 Ø66.45 geprüfte Radlast: *) 860 kg Reifenabrollumfang: 2295 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 130 Nm Schaftlänge 28 mm BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, ZP50742 110 Nm Schaftlänge 25 mm BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 150 Nm Schaftlänge 28 mm BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, ZP50742 120 Nm Schaftlänge 25 mm BF5 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50705 130 Nm Schaftlänge 27,5 mm BF6 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50706 175 Nm Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 2 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur N215) T86) BF1) E93) E100) K04) K13) zulässig an Fahrzeugausführungen 215/40R18 ab EG-Genehmigungs- K01) N225) Nr. e1*2001/116*0470*04) 225/40R18 K01) K25) K28) K103) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) K13) N215) T86) K04) K28) K103) BF1) E93) E100) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 160 Mercedes A-Klasse 205/40R18 M+S A01) bis A10) (Frontantrieb und T86) BF1) E95) E100) K04) Allrad; Beim Typ 245G nur zulässig an 205/45R18 M+S Fahrzeugausführungen T86) ab EG-Genehmigungs- Nr. 215/40R18 M+S e1*2001/116*0470*04) 225/40R18 K13) K25) K28) K103) N235) 225/40R18 M+S K13) K25) K28) K103) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 176 e1*2007/46*0928*.. 176 AMG e1*2007/46*1163*.. 245G e1*2001/116*0470*.. 245G AMG e1*2007/46*1207*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes A-Klasse 225/40R18 M+S A01) bis A10) A45 AMG, AMG A45 BF1) E95) K04) K13) K25) K28) K103) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 3 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A02) bis A10) (Kompaktlimousine 5- N215) A11) BF1) türig) 205/45R18 M+S W215) 215/45R18 A01) K03) K04) N225) 215/45R18 M+S A01) K03) K04) W225) 225/40R18 A01) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2A e1*2007/46*1829*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A02) bis A10) (Limousine 4-türig) N215) A11) BF1) 205/45R18 M+S W215) 215/45R18 A01) K03) K04) N225) 215/45R18 M+S A01) K03) K04) W225) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245 e1*2001/116*0314*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/40R18 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur BF1) E99) K01) K04) K81) zulässig an 215/40R18 Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs- 225/35R18 Nr. e1*2001/116*0470*02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 4 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 246 e1*2007/46*0751*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 155 Mercedes B- Klasse 205/40R18 A01) bis A10) (Beim Typ 245G nur K04) N215) T86) BF1) E100) zulässig an Fahrzeugausführungen 205/45R18 ab EG-Genehmigungs- K13) K22) K25) N215) Nr. e1*2001/116*0470*04) 215/40R18 K04) N225) 225/40R18 K04) K13) K20) K22) K28) K103) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 225/40R18 A01) bis A10) K13) K22) K25) K04) K20) K28) BF1) E100) V00) N215) K103) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 Mercedes B-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) electric drive BF1) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Mercedes B-Klasse 205/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit N215) A11) BF1) Verbundlenker- Hinterachse) 205/45R18 M+S W215) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 5 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 165 Mercedes B-Klasse 205/45R18 A02) bis A10) (Ausführungen mit N215) A11) BF1) Mehrlenker-Hinterachse) 205/45R18 M+S W215) 215/45R18 A01) K03) K04) N225) 215/45R18 M+S A01) K03) K04) W225) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, A94) N215) T86) BF2) E66) W203 bis e1*98/14*0139*13, S203 205/40R18 M+S bis e1*98/14*0158*10, A94) T86) außer AMG-Modelle) 215/40R18 A94) N225) T89) 215/40R18 M+S A94) T89) 225/35R18 A94a) T87) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203CL e1*98/14*0159*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 260 Mercedes C-Klasse AMG 205/40R18 M+S A02) bis A10) (W203 bis A94) T86) W215) BF2) E66) e1*98/14*0139*13, S203 bis 215/40R18 M+S e1*98/14*0158*10) A94) 225/35R18 A94a) T87) 225/40R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 6 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/40R18 A02) bis A10) Coupe A94) BF2) E66) (bis e1*98/14*0159*10) 215/40R18 A94) 225/35R18 A94a) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/40R18 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, A94) N215) T86) BF2) E67) W203 ab e1*98/14*0139*14, 205/40R18 M+S S203 ab A94) T86) e1*98/14*0158*11, außer AMG-Modelle) 205/45R18 A94) N215) 205/45R18 M+S A94) 215/40R18 A94) N225) T89) 215/40R18 M+S A94) T89) 225/35R18 A94a) T87) 225/40R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 7 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203 e1*98/14*0139*.. 203CL e1*98/14*0159*.. 203K e1*98/14*0158*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 170 bis 270 Mercedes C-Klasse AMG 205/40R18 A02) bis A10) (W203 ab A94) T86) BF2) E67) e1*98/14*0139*14, S203 ab 205/45R18 e1*98/14*0139*15) A94) 215/40R18 A94) 225/40R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 225/40R18 A02) bis A10) BF2) E67) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 203CL e1*98/14*0159*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/40R18 A02) bis A10) Coupe, CLC A94) N215) BF2) E67) (ab e1*98/14*0159*11) 205/45R18 A94) N215) 215/40R18 A94) N225) 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 225 Mercedes C-Klasse 215/40R18 A01) bis A10) (Coupe, C204) N225) BF1) E110) K01) 225/40R18 K04) K13) K21) N235) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 8 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 225 Mercedes C-Klasse 205/45R18 A02) bis A10) (Limousine, W204) G9R) N215) BF1) E104) EF0) 215/40R18 N225) T89) 225/40R18 A01) K01) K04) K13) N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/45R18 A02) bis A10) (Kombi, S204) GHS) N215) T90) BF1) E104) 215/40R18 N225) T89) 225/40R18 A01) K01) K04) K13) N235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A01) bis A10) (Coupe C205, Cabrio K03) N235) A11) BF1) E110a) A205) 225/40R18 M+S K03) 225/45R18 K03) N235) 225/45R18 M+S K03) 235/45R18 G01) K01) K122) N245) 235/45R18 M+S G01) K01) K122) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 9 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204 e1*2001/116*0431*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A01) bis A10) (Limousine, W205) K03) N225) T93) A11) BF1) E103) EF0) 215/45R18 M+S K03) T93) W225) 225/40R18 K01) K04) N235) T92) 225/40R18 M+S K01) K04) T92) 225/45R18 K01) K04) N235) 225/45R18 M+S K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204K e1*2001/116*0457*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A01) bis A10) (Kombi, S205) GCT) K03) N225) T93) A11) BF1) E103) 215/45R18 M+S GCT) K03) T93) W225) 225/40R18 K01) K04) N235) T92) 225/40R18 M+S K01) K04) T92) 225/45R18 GCT) K01) K04) N235) 225/45R18 M+S GCT) K01) K04) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CW e1*2018/858*00016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 195 Mercedes C-Klasse 205/50R18 A02) bis A10) (Limousine, W206, nur N215) T89) A11) BF3) E131) EB3) EB4) Fahrzeugausführungen EF0) ohne Hinterachslenkung) 215/45R18 N225) 225/45R18 N235) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 10 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R2CS e1*2018/858*00017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 195 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (Kombi, S206, nur N225) T93) A11) BF3) E131) EB3) EB4) Fahrzeugausführungen EF0) ohne Hinterachslenkung) 225/45R18 N235) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/50R18 225/45R18 A02) bis A10) N215) T89) N235) A11) BF3) E131) EB3) EB4) EF0) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 117 e1*2007/46*1007*.. 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) N215) BF1) E93a) E100) K04) K13) 215/40R18 K03) N225) 225/40R18 K01) K25) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 155 bis 160 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 M+S A02) bis A10) (Limousine, Kombi; Serie BF1) E95a) auch 235/40R18 ) 215/40R18 M+S 225/40R18 M+S A01) K01) K13) K25) K28) K103) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. 245G AMG e1*2007/46*1207*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes CLA- Klasse 215/40R18 M+S A02) bis A10) CLA 45 AMG BF1) (Limousine, Kombi) 225/40R18 M+S A01) K01) K13) K25) K28) K103) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 11 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2CLA e1*2007/46*1912*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes CLA-Klasse 205/45R18 A01) bis A10) (Limousine, Kombi) N215) A11) BF1) K04) 205/45R18 M+S W215) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 209 e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 200 Mercedes CLK 205/40R18 A02) bis A10) (mit und ohne N215) T86) A94) BF4) Sportpaket) 205/45R18 N215) T86) 215/40R18 N225) 225/40R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 225/40R18 A02) bis A10) N215) T86) A94) BF4) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 209 e1*98/14*0184*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 225 bis 354 Mercedes CLK, CLK 225/40R18 A02) bis A10) 55 AMG, CLK 63 AMG N235) A94) BF4) 225/40R18 M+S Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 12 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 207 e1*2001/116*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 285 Mercedes E-Klasse 215/40R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A94) N225) T89) BF1) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 215/40R18 M+S in 16Zoll oder 17Zoll) A94) T89) W225) 215/45R18 A94) G5A) N225) 215/45R18 M+S A94) G5A) W225) 225/40R18 A94a) N235) 225/40R18 M+S A94a) W235) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1EC e1*2007/46*1666*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/50R18 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio; A11) BF3) Ausführungen mit 235/45R18 kleinsten Serienreifen ab 225/..) 245/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*.. 211G e1*2001/116*0274*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 215 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (Limousine ) BF1) EF0) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 211K e1*2001/116*0213*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 215 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (Kombi) BF1) EF0) T95) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 13 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. 212G e1*2007/46*0484*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10) (W212, Limousine, N225) A11) BF1) E111) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/40R18 in 16Zoll) 225/45R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212K e1*2007/46*0200*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (S212, Kombi, BF1) E111) T95) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 225/..) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 14 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 212 e1*2001/116*0501*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 205/55R18 A02) bis A10) (W213, Limousine) N215) A11) BF3) E111a) EB1) EB2) EF0) 205/55R18 M+S W215) 215/50R18 N225) T92) 215/50R18 M+S T92) W225) 225/45R18 N235) 225/45R18 M+S 225/50R18 N235) 225/50R18 M+S 235/45R18 N245) 235/45R18 M+S 245/45R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/55R18 245/45R18 A02) bis A10) N215) A11) BF3) E111a) EB1) EB2) EF0) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): R1ES e1*2007/46*1560*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10) (S213, Kombi) T95) A11) BF3) EB1) EB2) EF0) 225/50R18 235/45R18 245/45R18 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 15 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 155 Mercedes GLA 215/50R18 A02) bis A10) BF1) 215/55R18 225/50R18 A01) K118) 235/50R18 A01) K01) K118) K120) 245/45R18 A01) K118) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 245G e1*2001/116*0470*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 215/50R18 M+S A02) bis A10) BF1) 215/55R18 M+S 225/50R18 M+S A01) K118) 235/50R18 M+S A01) K01) K118) K120) 245/45R18 M+S A01) K118) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLA 215/60R18 A01) bis A10) (H247) K04) N225) A11) BF1) K01) 225/55R18 K02) N235) 225/60R18 K02) K120) N235) 235/55R18 K02) K120) 245/50R18 K02) K120) 255/50R18 K02) K120) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 16 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): F2B e1*2007/46*1909*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 165 Mercedes GLB 215/60R18 A01) bis A10) (X247) K04) N225) BF1) K01) 225/55R18 K02) N235) 225/60R18 K02) K120) N235) 235/55R18 K02) K120) 245/50R18 K02) K120) 255/50R18 K02) K120) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 190 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10) (X253, ohne A94) A11) BF3) EF0) Verbreiterung) 245/55R18 A94) 255/55R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 190 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10) (X253, mit Verbreiterung) A94) A11) BF3) EF0) 245/55R18 A94) 255/55R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/60R18 255/55R18 A02) bis A10) A11) BF3) EF0) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 17 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 204X e1*2001/116*0480*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 225 Mercedes GLK 235/50R18 A01) bis A10) K04) BF5) K01) 235/55R18 K04) 245/50R18 K02) 255/50R18 K02) zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 235/55R18 255/50R18 A01) bis A10) K01) K02) BF5) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 164 e1*2001/116*0315*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 bis 200 Mercedes ML-Klasse 235/60R18 A01) bis A10) BF3) EF0) K01) 245/55R18 K04) 245/60R18 G5M) K04) 255/55R18 K04) 265/55R18 G5M) K04) 275/50R18 K02) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 18 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 115 bis 180 Mercedes SLC 205/40R18 A02) bis A10) N215) A94) BF1) 205/45R18 G1R) N215) 215/40R18 N225) 225/35R18 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Mercedes SLK 205/45R18 A02) bis A10) (Fahrzeuge ohne Flap an A94) N215) BF4) Hinterachse) 215/40R18 A94) N225) 225/40R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 225/40R18 A02) bis A10) N215) BF4) V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 171 e1*2001/116*0262*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 120 bis 224 Mercedes SLK 205/45R18 A02) bis A10) (Fahrzeuge mit Flap A94) N215) BF4) E116) an HA) 215/40R18 A94) N225) 225/40R18 zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise vorne hinten 205/45R18 225/40R18 A02) bis A10) N215) BF4) E116) V00) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 19 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 172 e1*2007/46*0548*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 bis 225 Mercedes SLK 205/40R18 A02) bis A10) N215) A94) BF1) 205/45R18 G1R) N215) 215/40R18 N225) 225/35R18 225/40R18 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 176 Mercedes V-Klasse, Vito, 215/55R18 A01) bis A10) Marco Polo G0H) K13) K25) K123) N225) T99) BF6) E105) ER1) K01) K04) (W 447, Ausführungen mit Serienbereifung bis 225/50R18 18Zoll; 2WD und 4WD) GHX) K13) K25) T99) 235/45R18 T98) 235/50R18 G0H) K13) K25) K123) T101) 245/45R18 T100) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. 639/5 e1*2007/46*0459*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 176 Mercedes V-Klasse, Vito, 225/50R18 A01) bis A10) Marco Polo K13) K25) T99) BF6) E105) ER1) K01) K04) (W 447, Ausführungen mit kleinster 235/45R18 Serienbereifung in19Zoll; G01) T98) 2WD und 4WD) 235/50R18 K13) K25) K123) 245/45R18 T100) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 20 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 639/2 e1*2007/46*0457*.. 639/4 e1*2007/46*0458*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 Mercedes e-Vito, e-Vito 235/45R18 A01) bis A10) Tourer T98) BF6) ER1) K01) K04) (Serie 225/55R17C) 245/45R18 T100) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 21 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/ oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 130 Nm BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm Zubehörkit: ZP50742 Anzugsmoment: 110 Nm BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 150 Nm BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm Zubehörkit: ZP50742 Anzugsmoment: 120 Nm BF5) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm Zubehörkit: ZP50705 Anzugsmoment: 130 Nm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 22 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 BF6) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP50706 Anzugsmoment: 175 Nm E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten f. Tacho u. Drehzahl). E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund – Instrumenten für Tacho und Drehzahl). E93) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Sportfahrwerk (Code P84), bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E93a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ (Code P84) ww. A45 AMG, bei denen serienmäßig als (Sommer-)Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E95a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Sportmodell“ bei denen serienmäßig als (Sommer-) Mindestbereifung die Bereifung 235/40R18 eingetragen ist. E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*02. E100) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0470*04. E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29, • Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25 E104) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Limousine bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*28, • Kombi bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*24 E105) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen Mercedes Vito (W 447) : • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*10, • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 Mercedes V-Klasse (W 447) : • Typ 639/2 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0457*09, • Typ 639/4 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0458*08, • Typ 639/5 ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0459*06 E110) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 204: nur Varianten, die mit „H“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*36 Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 23 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1): • Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37 E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1). E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger. E131) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit Hinterachslenkung ausgerüstet sind. EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 54962/B 360x26 li / re mit belüfteter Scheibe Ø360x26 mm EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 mit belüfteter Scheibe Ø360x26 mm EB3) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 342x32 mit belüfteter und gelochter Scheibe Ø342x32 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit unbelüfteter Scheibe Ø300x22 mm EB4) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind: • Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes-Stern 318x30 mit belüfteter Scheibe Ø318x30 mm • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit unbelüfteter Scheibe Ø300x22 mm EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer Achslast von 1720 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33). G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 235/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 24 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/35R19, 235/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20, 295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G9R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16, 225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GHS) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/40R18, 255/35R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. GHX) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/55R17, 235/55R17, 245/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 25 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen, • die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten, • Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen. K103) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel, im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 30° vor Radmitte, eng an das innere Blechradhaus anzulegen. K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 26 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen, • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen(verkleben) oder auszuschneiden. K123) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: • Im Bereich der Oberkante Stoßfänger sind die Kunststoff- und Blechlasche um 15mm nach vorne hin zu kürzen und die Befestigungsschraube um das gleiche Maß zu versetzen, • die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im gleichen Bereich ist auszuschneiden, • die Radhauskante im Bereich Oberkante Stoßfänger ist auf eine Restbreite von 2 mm zu kürzen. N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO Nr. : RA-000841-G0-104 Anlage-Nr. : 5b Seite : 27 / 27 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 59R8755 T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. W235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Reifen der Größen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 5b mit den Seiten 1-27 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 59R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 10.02.2022