Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
Seite : 1 / 21
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 59R8755
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 59R8755.07
Radausführungskennz.: 59R8755.07
Radgröße: 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 35 mm
Effektive Einpresstiefe 30 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 76,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø66.5 Ø76 d=5 003 0022 302
geprüfte Radlast: *) 860 kg
Reifenabrollumfang: 2295 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: MERCEDES
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, AP 50702/05 130 Nm
Schaftlänge 35 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, AP 50701/05 110 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, AP 50701/05 120 Nm
Schaftlänge 30 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, AP 50702/05 150 Nm
Schaftlänge 35 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
Seite : 2 / 21
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A01) bis A10)
(Kompaktlimousine 5- N215) A11) BF1) D01) K01) K04)
türig)
205/45R18 M+S
W215)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2A e1*2007/46*1829*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes A-Klasse 205/45R18 A01) bis A10)
(Limousine 4-türig) N215) A11) BF1) D01) K01) K04)
205/45R18 M+S
W215)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245 e1*2001/116*0314*..
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 142 Mercedes B-Klasse 205/40R18 A01) bis A10)
(Beim Typ 245G nur BF1) D01) E99) K01) K04)
zulässig an K81)
Fahrzeugausführungen
bis EG-
Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 165 Mercedes B-Klasse 205/45R18 A01) bis A10)
(Ausführungen mit N215) A11) BF1) D01) K03) K04)
Mehrlenker-Hinterachse)
205/45R18 M+S
W215)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
Seite : 3 / 21
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A94) N215) T86) BF2) D01) E66)
W203 bis
e1*98/14*0139*13, S203 205/40R18 M+S
bis e1*98/14*0158*10, A94) T86)
außer AMG-Modelle)
215/40R18
N225) T89)
215/40R18 M+S
T89)
225/35R18
A94a) T87)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203CL e1*98/14*0159*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 260 Mercedes C-Klasse 205/40R18 M+S A02) bis A10)
AMG A94) T86) W215) BF2) D01) E66)
(W203 bis
e1*98/14*0139*13, S203 215/40R18 M+S
bis e1*98/14*0158*10)
225/35R18
A94a) T87)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 160 Mercedes C-Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
Coupe A94) BF2) D01) E66)
(bis e1*98/14*0159*10)
215/40R18
225/35R18
A94a)
225/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
Seite : 4 / 21
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, A94) N215) T86) BF2) D01) E67)
W203 ab
e1*98/14*0139*14, S203 205/40R18 M+S
ab e1*98/14*0158*11, A94) T86)
außer AMG-Modelle)
205/45R18
A94a) N215)
205/45R18 M+S
A94a)
215/40R18
N225) T89)
215/40R18 M+S
T89)
225/35R18
A94a) T87)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203 e1*98/14*0139*..
203CL e1*98/14*0159*..
203K e1*98/14*0158*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
170 bis 270 Mercedes C-Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
AMG A94) T86) BF2) D01) E67)
(W203 ab
e1*98/14*0139*14, S203 205/45R18
ab e1*98/14*0139*15) A94a)
215/40R18
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A02) bis A10)
BF2) D01) E67) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
Seite : 5 / 21
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
203CL e1*98/14*0159*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 200 Mercedes C-Klasse 205/40R18 A02) bis A10)
Coupe, CLC A94) N215) BF2) D01) E67)
(ab e1*98/14*0159*11)
205/45R18
A94a) N215)
215/40R18
N225)
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes C-Klasse 225/40R18 A01) bis A10)
(Coupe C205, Cabrio N235) A11) BF1) D01) E110a) K01)
A205)
225/40R18 M+S
225/45R18
N235)
225/45R18 M+S
235/45R18
G01) K122) K132) N245)
235/45R18 M+S
G01) K122) K132)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
204 AMG e1*2001/116*0464*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/40R18 M+S A02) bis A10)
C43 AMG BF1) D01)
(Coupe C205, Cabrio 225/45R18 M+S
A205)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
Seite : 6 / 21
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A01) bis A10)
(Limousine, W205) N225) T93) A11) BF1) D01) E103) EF0)
K01) K04)
215/45R18 M+S
T93) W225)
225/40R18
N235) T92)
225/40R18 M+S
T92)
225/45R18
N235)
225/45R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204 e1*2001/116*0431*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/40R18 M+S A02) bis A10)
C43 AMG BF1) D01)
(Limousine, W205) 225/45R18 M+S
235/45R18 M+S
A01) G01) K01) K122)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 245 Mercedes C-Klasse 215/45R18 A01) bis A10)
(Kombi, S205) GCT) N225) T93) A11) BF1) D01) E103) K01)
K04)
215/45R18 M+S
GCT) T93) W225)
225/40R18
N235) T92)
225/40R18 M+S
T92)
225/45R18
GCT) N235)
225/45R18 M+S
GCT)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
Seite : 7 / 21
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204K e1*2001/116*0457*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
270 bis 287 Mercedes C-Klasse, 225/40R18 M+S A02) bis A10)
C43 AMG BF1) D01)
(Kombi, S205) 225/45R18 M+S
235/45R18 M+S
A01) G01) K01) K122)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
209 e1*98/14*0184*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 200 Mercedes CLK 205/40R18 A02) bis A10)
(mit und ohne N215) T86) A94) BF3) D01)
Sportpaket)
205/45R18
N215)
215/40R18
N225)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A02) bis A10)
N215) A94) BF3) D01) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
209 e1*98/14*0184*..
209 AMG e1*2001/116*0402*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 354 Mercedes CLK, CLK 225/40R18 A02) bis A10)
55 AMG, CLK 63 AMG N235) A94) BF3) D01)
225/40R18 M+S
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1EC e1*2007/46*1666*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 Mercedes E-Klasse 225/50R18 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio; A11) BF4) D01)
Ausführungen mit 235/45R18
kleinsten Serienreifen ab
225/..) 245/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
Seite : 8 / 21
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211 E1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183*..
211G e1*2001/116*0274*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 215 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Limousine ) BF1) D01) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
211K e1*2001/116*0213*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 215 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(Kombi) BF1) D01) EF0) T95)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
212G e1*2007/46*0484*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 215/45R18 A02) bis A10)
(W212, Limousine, N225) A11) BF1) D01) E111)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen 225/40R18
in 16Zoll) A01) K01)
225/45R18
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212K e1*2007/46*0200*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 225 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A01) bis A10)
(S212, Kombi, BF1) D01) E111) K01) T95)
Ausführungen mit
kleinsten Serienreifen
225/..)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
Seite : 9 / 21
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
212 e1*2001/116*0501*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 205/55R18 A02) bis A10)
(W213, Limousine) N215) A11) BF4) D01) E111a)
EB1) EF0)
205/55R18 M+S
W215)
215/50R18
A01) K03) N225) T92)
215/50R18 M+S
A01) K03) T92) W225)
225/45R18
N235)
225/45R18 M+S
225/50R18
A01) K01) N235)
225/50R18 M+S
A01) K01)
235/45R18
A01) K03) N245)
235/45R18 M+S
A01) K03)
245/45R18
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R18 245/45R18 A02) bis A10)
N215) A11) BF4) D01) E111a)
EB1) EF0) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
Seite : 10 / 21
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
R1ES e1*2007/46*1560*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 245 Mercedes E-Klasse 225/45R18 A02) bis A10)
(S213, Kombi) T95) A11) BF4) D01) EB1) EF0)
225/50R18
A01) K01)
235/45R18
A01) K03)
245/45R18
A01) K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 139 Mercedes EQA, EQB 215/60R18 A01) bis A10)
K120) N225) BF4) D01) K01) K02)
215/60R18 M+S
K120)
225/55R18
N235)
225/55R18 M+S
225/60R18
K120) N235)
225/60R18 M+S
K120)
235/55R18
K120)
245/50R18
K120)
255/50R18
K120)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
Seite : 11 / 21
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 155 Mercedes GLA 215/50R18 A01) bis A10)
BF1) D01) K118)
215/55R18
K120)
225/50R18
K01) K120)
235/50R18
K01) K04) K119) K120) K121)
245/45R18
K01) K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
245G e1*2001/116*0470*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 280 Mercedes GLA45 AMG 215/50R18 M+S A01) bis A10)
BF1) D01) K118)
215/55R18 M+S
K120)
225/50R18 M+S
K01) K120)
235/50R18 M+S
K01) K04) K119) K120) K121)
245/45R18 M+S
K01) K120)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
Seite : 12 / 21
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLA 215/60R18 A01) bis A10)
(H247) K120) N225) A11) BF1) D01) K01) K02)
225/55R18
N235)
225/60R18
K120) N235)
235/55R18
K120)
245/50R18
K120)
255/50R18
K120)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
F2B e1*2007/46*1909*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 165 Mercedes GLB 215/60R18 A01) bis A10)
(X247) K120) N225) BF1) D01) K01) K02)
225/55R18
N235)
225/60R18
K120) N235)
235/55R18
K120)
245/50R18
K120)
255/50R18
K120)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
Seite : 13 / 21
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10)
(X253, ohne A94) A11) BF4) D01) EF0)
Verbreiterung)
245/55R18
A94)
255/55R18
A01) A94) K03)
275/50R18
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
204X e1*2001/116*0480*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 190 Mercedes GLC 235/60R18 A02) bis A10)
(X253, mit A94) A11) BF4) D01) EF0)
Verbreiterung)
245/55R18
A94)
255/55R18
A94)
275/50R18
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/60R18 255/55R18 A02) bis A10)
A94) A11) BF4) D01) EF0) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
Seite : 14 / 21
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
164 e1*2001/116*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 200 Mercedes ML-Klasse 235/60R18 A01) bis A10)
K04) BF4) D01) EF0) K01)
245/55R18
K04)
245/60R18
G5M) K04)
255/55R18
K04)
265/55R18
G5M) K02)
275/50R18
K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 180 Mercedes SLC 205/40R18 A02) bis A10)
A94) N215) BF1) D01)
205/45R18
A94) G1R) N215)
215/40R18
A94) N225)
225/35R18
A94)
225/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
Seite : 15 / 21
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Mercedes SLK 205/45R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ohne Flap N215) BF3) D01)
an Hinterachse)
215/40R18
N225)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A02) bis A10)
N215) BF3) D01) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 224 Mercedes SLK 205/45R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Flap N215) BF3) D01) E116)
an HA)
215/40R18
N225)
225/40R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/45R18 225/40R18 A02) bis A10)
N215) BF3) D01) E116) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
171 e1*2001/116*0262*..
171 AMG e1*2001/116*0321*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
265 bis 294 Mercedes SLK 55 AMG 205/45R18 M+S A02) bis A10)
W215) BF3) D01)
215/40R18 M+S
W225)
225/40R18 M+S
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
Seite : 16 / 21
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
172 e1*2007/46*0548*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 225 Mercedes SLK 205/40R18 A02) bis A10)
A94) N215) BF1) D01)
205/45R18
A94) G1R) N215)
215/40R18
A94) N225)
225/35R18
A94)
225/40R18
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
Fahrzeuge (FZ) die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
eingetragen haben.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Zubehörkit: AP 50702/05
Anzugsmoment: 130 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: AP 50701/05
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Zubehörkit: AP 50701/05
Anzugsmoment: 120 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Zubehörkit: AP 50702/05
Anzugsmoment: 150 Nm
D01) Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.
E66) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge bis MJ 2003 (u.a. erkennbar an Halbrund – Instrumenten
f. Tacho u. Drehzahl).
E67) Diese Zuordnung gilt nur für Fahrzeuge ab Modelljahr 2004 (u.a. erkennbar an Rund –
Instrumenten für Tacho und Drehzahl).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
E99) Beim Typ 245G nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis EG-Genehmigungs-Nr.
e1*2001/116*0470*02.
E103) Beim Typ 204 bzw. 204K nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur
Varianten, die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Limousine ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*29,
• Kombi ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0457*25
E110a) Beim Typ 204 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 205: nur Varianten,
die mit „R“ beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1):
• Coupe ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0431*37
E111) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 212: nur Varianten, die
mit "J" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E111a) Bei Typ 212 nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen (Baureihe 213: nur Varianten, die
mit "U" beginnen, s. Feld D.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil1).
E116) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit „Flap“ (Verbreiterung) am hinteren Stoßfänger.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. TRW 360x26 mit belüfteter Scheibe Ø360x26 mm
EB2) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 4-Kolben Festsattel Kennz. Mercedes-Benz 342x32 mit belüfteter und gelochter
Scheibe Ø342x32 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit unbelüfteter Scheibe Ø300x22 mm
EB3) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Mercedes-Stern 318x30 mit belüfteter Scheibe
Ø318x30 mm
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. 330x22 ZF3B396D mit unbelüfteter Scheibe Ø300x22 mm
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer
als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G1R) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 225/40R18 ausgerüstet oder diese
in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G5M) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 265/40R21, 265/45R20,
295/40R20 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
Seite : 19 / 21
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
GCT) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 225/45R18,
225/50R17, 225/55R16, 245/35R19, 245/40R18, 245/45R17, 255/35R19 ausgerüstet oder min.
einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste komplett um- und eng anzulegen,
• die Radhausausschnittkanten sind in diesem Bereich aufzuweiten,
• Der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm, gemessen von der
Radhausauschnittkante, auszuschneiden und klebend zu befestigen.
K118) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
K119) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K120) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung der
Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
Seite : 20 / 21
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
K121) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Blechradhauskante ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm
aufzuweiten,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte eng an
das Metallinnenradhaus anzulegen und zu befestigen.
K122) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• die Befestigungslasche des Stoßfängers ist im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen
oder nach hinten/oben zu biegen,
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich der Stoßfängeroberkante eng an das Radhaus anzulegen
(verkleben) oder auszuschneiden.
K132) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist der Kunststoffflap der
Radhauskante im Bereich der Oberkante Stoßfänger bis 50 Grad hinter der Radmitte innen um 5
mm zu kürzen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 50243 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000841-H0-104
Anlage-Nr. : 46a
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 59R8755
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
Reifen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 46a mit den Seiten 1-21 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 59R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 05.06.2023