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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50243
Nr. :                      RA-000841-B0-104
Anlage-Nr. :               43b
Seite :                    1/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    59R8755
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           59R8755.38
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           860 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2295 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BL, BLE, CR1, DJ1, ER, ERE,      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50846 110 Nm
GG/GY, GG1, GH, GHE, GJ,         M12x1,5
KE, NC1, NC1E, TA




RA-000841-B0-104-43b~MA-5-114_3-67-ET50_59R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50243
Nr. :                      RA-000841-B0-104
Anlage-Nr. :               43b
Seite :                    2/8                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R8755


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                   e11*2001/116*0262*..
BLE                                  e13*2007/46*1071*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136          Mazda 3                     205/40R18                         A02) bis A10)
                    (Schrägheck, bis Modelljahr T86)                              E50)
                    2013)
                                                215/40R18

                                               225/35R18
                                               T87)



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                    e11*2001/116*0262*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121          Mazda 3                     205/45R18                         A02) bis A10)
                    (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr A93a)                             E50a)
                    2014)
                                                215/45R18

                                               225/40R18




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                                e13*2001/116*0156*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107          Mazda 5                 225/40R18                             A02) bis A10)
                                            A01) K43)K44)



Typ:                         GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6 ,                215/40R18                                  A02) bis A10)
              Mazda 6 Kombi,
              Mazda 6 Kombi Allrad     225/40R18
                                       A01)K15)K23)
e1*98/14*0188*10E   1095/1095                                                        5/114,3/67,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50243
Nr. :                      RA-000841-B0-104
Anlage-Nr. :               43b
Seite :                    3/8                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R8755


Typ:                         GG1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 122   Mazda 6 ,               215/40R18                                     A02) bis A10)
              Mazda 6 Kombi,
              Mazda 6 Kombi Allrad    215/45R18
                                      A01)E05)K15)K23)

                                                  225/40R18
                                                  A01)K15)K23)
191                     Mazda 6 MPS               215/45R18                         A01) bis A10)
                                                                                    K15)K23)
                                                  225/40R18

e11*2001/116*0203*04E   1135/1095(-)                                                5/114,3/67,1



Typ(en):                                 ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                                       e1*2001/116*0448*..
GHE                                      e13*2007/46*1075*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136              Mazda 6, Mazda 6 LPG      205/45R18                         A02) bis A10)
                        (Stufenheck, Schrägheck, T86)                               E51)
                        Kombi, Typ GH bis EG-
                        Gen.-Nr.                  215/45R18
                        e1*2001/116*0448*13, Typ
                        GHE nur bis EG-Gen.-Nr 225/40R18
                        e13*2007/46*1075*05)      A01) K03)K16)

                                                  225/45R18
                                                  A01) K03)K16) K27) K55)



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                                      e1*2001/116*0448*..
GJ                                      e1*2007/46*1001*..
GHE                                     e13*2007/46*1075*..
Motorleistung           Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141              Mazda 6                  215/50R18 M+S                      A02) bis A10)
                        (bei Typ GH nur                                             E51a)
                        Ausführungen ab EG-      225/50R18
                        Genehmigungs-Nr.
                        e1*2001/116*0448*14, bei 235/45R18
                        Typ GHE nur Ausführungen
                        ab EG-Genehmigungs-Nr. 245/45R18
                        e13*2007/46*1075*06)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50243
Nr. :                      RA-000841-B0-104
Anlage-Nr. :               43b
Seite :                    4/8                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                            e1*2007/46*1335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115      Mazda CX-3              215/45R18                         A02) bis A10)
                                        A93a)

                                         225/45R18

                                         235/45R18




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
KE                             e13*2007/46*1247*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 141     Mazda CX-5              225/60R18                         A02) bis A10)

                                         235/55R18
                                         A93a)

                                         245/55R18




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ER                             e11*2001/116*0308*..
ERE                            e13*2007/46*1109*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 191     Mazda CX-7              235/60R18                         A02) bis A10)
                                        A93)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50243
Nr. :                      RA-000841-B0-104
Anlage-Nr. :               43b
Seite :                    5/8                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R8755


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1E                           e1*2001/116*0371*..
NC1                            e11*2001/116*0202*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118      Mazda MX-5              205/40R18                          A02) bis A10)
                                        A01)K01)

                                          215/35R18
                                          A01)K01)K04)

                                          215/40R18
                                          A01)K01)K04)

                                          225/35R18
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                              e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                              G517
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155     Mazda Xedos 9             225/40R18                        A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                              e13*98/14*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Mazda Xedos 9             215/40R18                        A02) bis A10)
                (Serie 215/55R16)
                                          225/40R18




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


RA-000841-B0-104-43b~MA-5-114_3-67-ET50_59R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50243
Nr. :                      RA-000841-B0-104
Anlage-Nr. :               43b
Seite :                    6/8                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R8755


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).


RA-000841-B0-104-43b~MA-5-114_3-67-ET50_59R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50243
Nr. :                      RA-000841-B0-104
Anlage-Nr. :               43b
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R8755


E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
     - Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.




RA-000841-B0-104-43b~MA-5-114_3-67-ET50_59R8755.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50243
Nr. :                      RA-000841-B0-104
Anlage-Nr. :               43b
Seite :                    8/8                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 59R8755


K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - das ABS-Kabel ist kurz oberhalb des 1. Befestigungspunktes mit einem Kabelbinder
         so zu fixieren, dass das Kabel beim Lenkeinschlag nicht am Reifen schleifen kann.
         Fixierung im Bereich der Gummimanschette,
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
         einzuschneiden, zu kürzen und hinter die Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).
     - das Kunststoffinnenradhaus ist im vorderen Radschwenkbereich laut Skizze
         einzuschneiden, zu kürzen und hinter Rahmenfalz zu klemmen (siehe Bild).




K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
     oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich
     hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen.

K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 43b mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 59R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 09.01.2017




RA-000841-B0-104-43b~MA-5-114_3-67-ET50_59R8755.docx