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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000860-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     1/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    60R6655
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          60R6655.040
Radgröße:                                                 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          39 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      105 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                    56,62 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast:                                           610 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2160 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Opel

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
B-K, J-A, P-J, P-J/SW,           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZPM5X2150 120 Nm
P-J/SW/V, P-J/V                  M12x1,5




RA-000860-A0-104-03a~OP-5-105-56_5-ET39_60R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000860-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     2/7                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J                               e1*2007/46*0141*..
P-J/SW                            e4*2007/46*0204*..
P-J/SW/V                          e4*2007/46*0308*..
P-J/V                             e4*2007/46*0309*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 103      Opel Astra, Astra Sports   205/60R16                         A02) bis A10)
                Tourer                     A93)GBH)N215)
                (Limousine, Kombi)
                                           205/65R16
                                           A93)G6A)N215)

                                           215/55R16
                                           A93)GBK)

                                           215/60R16
                                           A93)GAU)

                                           225/55R16
                                           A93)GBH)

                                           235/50R16
                                           A93)GBK)

                                           235/55R16
                                           A93)GAU)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000860-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     3/7                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
B-K                               e4*2007/46*0996*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 147      Opel Astra, Astra Sports   195/55R16                               A02) bis A10)
                Tourer                     A93)N205)                               E65)
                (Limousine, Kombi)
                                           195/60R16
                                           N205)

                                           205/55R16
                                           A93a)

                                           215/50R16
                                           A93a)

                                           215/55R16

                                           225/50R16

                                           235/50R16
                                           A01) K92)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                           A93a)                                   E65)V00)

                                           215/55R16            235/50R16          A01) bis A10)
                                                                K92)               E65)V00)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000860-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     4/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
J-A                            e4*2007/46*0537*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 103      Opel Mokka              195/65R16                         A02) bis A10)
                                        A93)N205)                         EF0)

                                         195/65R16 M+S
                                         A93)

                                         195/70R16
                                         A93)N205)

                                         195/70R16 M+S
                                         A93)

                                         205/65R16
                                         A93)

                                         205/70R16

                                         215/65R16

                                         225/60R16

                                         235/60R16




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000860-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E65) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegepaket (Serienreifen 215/55R16
     bzw. 215/50R17).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.


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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


G6A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16,
     235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

GAU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16,
     215/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer
     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GBH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     205/65R16, 215/50R17, 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18
     ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

GBK) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
     215/50R17, 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K92) Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - die Radhauskante ist von 300 mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante
        um 10 mm aufzuweiten,
     - vom Kunststoffinnenkotflügel ist im selben Bereich ein Streifen von 40 mm (gemessen
        von der Radhauskante) auszuschneiden oder einzuformen und am Blech-
        Innenradhaus zu befestigen,
     - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Befestigungslasche
        (Metall/Kunststoff) ist bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
     - die Ausbuchtungen des Kunststoffinnenkotflügels sind in diesem Bereich
        endsprechend der gekürzten Befestigungslasche einzuformen oder auszuschneiden.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000860-A0-104-03a~OP-5-105-56_5-ET39_60R6655.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000860-A0-104
Anlage-Nr. :                3a
Seite :                     7/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage Nr. 3a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 60R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.08.2016




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