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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000860-C0-104
Anlage-Nr. :                 3a
Seite :                      1/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   60R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                      60R6655
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                 Ronal
Montageposition:                                      Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             60R6655.040
Radgröße:                                                   6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                            39 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        105 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                       56,6 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                               ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                          610 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2160 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   OPEL

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                     Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                         moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                  ZPM5X2150 120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000860-C0-104
Anlage-Nr. :                 3a
Seite :                      2/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   60R6655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1G0F                          e13*2007/46*1777*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
55              Opel Ampera-e         205/55R16                            A02) bis A10)
                                      A93a)                                BF1) EF0)

                                        205/60R16
                                        A01) G01)

                                        215/50R16
                                        A01) K03) K04)

                                        215/55R16
                                        A01) G01) K03) K04)

                                        225/50R16
                                        A01) K01) K04)

                                        225/55R16
                                        A01) G01) K01) K04)

                                        235/50R16
                                        A01) G01) K01) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
P-J                             e1*2007/46*0141*..
P-J/SW                          e4*2007/46*0204*..
P-J/SW/V                        e4*2007/46*0308*..
P-J/V                           e4*2007/46*0309*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
64 bis 103      Opel Astra, Astra        205/60R16                         A02) bis A10)
                Sports Tourer            GBH) N215)                        A93) BF1)
                (Limousine, Kombi)
                                         205/65R16
                                         G6A) N215)

                                        215/55R16
                                        GBK)

                                        215/60R16
                                        GAU)

                                        225/55R16
                                        GBH)

                                        235/50R16
                                        GBK)

                                        235/55R16
                                        GAU)
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Anlage-Nr. :                 3a
Seite :                      3/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   60R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B-K                             e4*2007/46*0996*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 147      Opel Astra, Astra        195/55R16                         A02) bis A10)
                Sports Tourer            A93) N205)                        BF1) E65)
                (Limousine, Kombi)
                                         195/60R16
                                         N205)

                                        205/55R16
                                        A93a)

                                        215/50R16
                                        A93a)

                                        215/55R16

                                        225/50R16

                                        235/50R16
                                        A01) K92)

                                        zulässige Reifengrößen, ggf.       Auflagen und Hinweise
                                        Auflagen
                                        vorne             hinten
                                        205/55R16         225/50R16        A02) bis A10)
                                        A93a)                              BF1) E65) V00)
                                        215/55R16         235/50R16        A01) bis A10)
                                                          K92)             BF1) E65) V00)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
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Anlage-Nr. :                 3a
Seite :                      4/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   60R6655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
J-A                           e4*2007/46*0537*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 112      Opel Mokka, Mokka X    195/65R16                         A02) bis A10)
                                       A93) N205)                        BF1) EF0)

                                       195/65R16 M+S
                                       A93)

                                       195/70R16
                                       A93) N205)

                                       195/70R16 M+S
                                       A93)

                                       205/65R16
                                       A93) N215)

                                       205/65R16 M+S
                                       A93)

                                       205/70R16
                                       N215)

                                       205/70R16 M+S

                                       215/65R16

                                       225/60R16

                                       235/60R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.
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A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
      Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZPM5X2150
       Anzugsmoment: 120 Nm

E65)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Schlechtwegepaket (Serienreifen 215/55R16 bzw.
       215/50R17).

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G6A)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16, 235/40R19,
       235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
       des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
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Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   60R6655


GAU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/65R16, 215/60R16,
     225/45R18, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser
     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

GBH) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 205/65R16,
     215/50R17, 215/60R16, 225/45R18, 225/50R17, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min.
     einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

GBK)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16, 215/50R17,
       215/60R16, 225/45R18, 225/50R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
       EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
       Bereich abgedeckt sein.

K92)   Zur Gewährleistung einer ausreichenden Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhauskante ist von 300 mm über dem Schweller bis zur Stoßfängeroberkante um 10 mm
          aufzuweiten,
       • vom Kunststoffinnenkotflügel ist im selben Bereich ein Streifen von 40 mm (gemessen von der
          Radhauskante) auszuschneiden oder einzuformen und am Blech-Innenradhaus zu befestigen,
       • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Befestigungslasche (Metall/Kunststoff) ist
          bis zur Befestigungsschraube zu kürzen,
       • die Ausbuchtungen des Kunststoffinnenkotflügels sind in diesem Bereich endsprechend der
          gekürzten Befestigungslasche einzuformen oder auszuschneiden.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000860-C0-104
Anlage-Nr. :                 3a
Seite :                      7/7
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   60R6655


N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur
      mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-
       typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
       Nachweises.

Die Anlage 3a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
60R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.05.2019