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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000860-C0-104
Anlage-Nr. :                 12
Seite :                      1/3
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   60R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                           60R6655
Art des Sonderrades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                       Ronal
Montageposition:                                           Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                   60R6655.08
Radgröße:                                                        6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                                 40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                             114,3 mm
Lochzahl:                                                             5
Mittenlochdurchmesser:                                             82 mm
Zentrierart:                                                  Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                   7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                                670 kg
 Reifenabrollumfang:                                         2172 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:       CITROEN

Radbefestigung
Auflagen-   Beschreibung der Befestigungsteile                                          Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                              moment
BF1         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                                       ZP50846     110 Nm

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
B                               e2*2007/46*0117*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
84 bis 110      Citroen C4 Aircross      215/65R16                           A02) bis A10)
                                                                             BF1)
                                        215/70R16

                                        225/65R16

                                        235/60R16

                                        235/65R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000860-C0-104
Anlage-Nr. :                 12
Seite :                      2/3
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   60R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
V*****                         e2*2001/116*0358*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 125     Citroen C-Crosser       215/70R16                         A02) bis A10)
                                                                          A93) BF1) EF0) ER1)
                                        225/65R16

                                        235/60R16

                                        235/65R16


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
       wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
       Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
       zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
       Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
       Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
       Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
       Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
       zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
       Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
       dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                        RA-000860-C0-104
Anlage-Nr. :                 12
Seite :                      3/3
Auftraggeber :               Ronal GmbH
Teiletyp :                   60R6655



A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
       der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
       den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
       Achslast von 1340 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
       Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

Die Anlage 12 mit den Seiten 1-3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
60R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 08.05.2019