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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               12d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    60R6655
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           60R6655.08
Radgröße:                                                 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           670 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2172 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : MAZDA

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
BA, BJ, BJD, BK, BL, BLE, DJ1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP50846 110 Nm
CA, CP, CPD, CR1, EP, EP2, M12x1,5
EP2R, EPR, GE, GE6, GEA,
GF bzw. GF/GW, GFD/GWD,
GG/GY, GG1, GH, GHE, GJ,
LV, LW, LWD, NC1, NC1E, TA,
CW




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               12d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Typ:                            GE6
ABE / EG-Genehmigung:           G003
Motorleistung Handelsbezeichnungen             zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 121   Mazda MX-6                       205/50R16                         A02) bis A10)
              (außer Allradlenkung)

G003/NT05E           990/770                                                     5/114,3/67



Typ:                          GE
ABE / EG-Genehmigung:         G104
Motorleistung Handelsbezeichnungen             Zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66; 77       Mazda 626                        205/50R16                         A01) bis A10)
              (Serie 185/65R14)                G01)                              K15)K18)

55; 85 bis 121       Mazda 626                205/50R16                          A01) bis A10)
                     (Serie 175/70R14 od.                                        K15)K18)
                     195/65R14 od. 205/55R15)
G104/NT07E           1025/900                                                    5/114,3/67



Typ:                         GEA
ABE / EG-Genehmigung:        G691
Motorleistung Handelsbezeichnungen             zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85           Mazda 626                        205/50R16                         A01) bis A10)
                                                                                 K15)K18)

G691/NT03E           930/870                                                     5/114,3/67


Typ:                         CA
ABE / EG-Genehmigung:        G138; e13*96/79*0028*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 76 bis 106   Mazda Xedos 6           205/45R16                                  A01) bis A10)
                                                                                 K12)K26)

e13*96/79*0028*01E   1000/860                                                    5/114,3/67



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                   e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                                   G517
Motorleistung        Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155          Mazda Xedos 9             205/60R16                         A02) bis A10)
                     (Serie 205/65R15)
                                               215/55R16

                                               235/50R16
                                               A01) K01)K04) K12)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               12d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                                   e13*98/14*0002*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
120                  Mazda Xedos 9             215/55R16                        A02) bis A10)
                     (Serie 215/55R16)
                                               225/50R16
                                               A01) K03)



Typ:                         BA
ABE / EG-Genehmigung:        G878; e13*96/27*0023*
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 106          Mazda 323 V6            205/50R16                                 A01) bis A10)
                                                                                K15)K18)

e13*96/27*0023*04E   1000/825                                                   5/114,3/67



Typ:                         LV
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0038*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 109   Mazda MPV                215/55R16                                A02) bis A10)

                                                  225/55R16
e1*95/54*0038*02E    1140/1290                                                  5/114,3/67



Typ:                           GF bzw. GF/GW
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0055*.., e1*98/14*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 100   Mazda 626,                 205/45R16                              A01) bis A10)
              Mazda 626 Kombi                                                   K15)E41)
              (außer 7-Sitzer-Ausf.)

e1*98/14*0055*08E    Kombi-7-Sitzer: 885/1135                                   5/114,3/67



Typ:                           GFD/GWD
ABE / EG-Genehmigung:          e1*98/14*0164*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 100   Mazda 626,                 205/45R16                              A01) bis A10)
              Mazda 626 Kombi                                                   K15)E41)
              (außer 7-Sitzer-Ausf.)

e1*98/14*0164*00E    Lim. 975/920 Kom. 975/1060                                 5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               12d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                              e1*98/14*0116*..
CPD                             e1*98/14*0161*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96       Mazda Premacy             185/50R16                         A02) bis A10)
                (Serie 185/65R14 od.      N195)T81)
                195/55R15 od. 195/50R16)
                                          195/45R16
                                          A93)T84)

                                          195/50R16
                                          A01) K12)

                                          205/45R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                              e1*98/14*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
96              Mazda Premacy             195/50R16                         A02) bis A10)
                (Serie 195/60R15)         A01) K12)

                                          205/50R16
                                          A01) K32)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                              e1*98/14*0118*..
LWD                             e1*98/14*0165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104      Mazda MPV                 205/60R16                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)
                                          215/55R16

                                          225/55R16
                                          A01) G01)

                                          235/50R16




RA-000860-B0-104-12d~MA-5-114_3-67-ET40_60R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               12d
Seite :                    5 / 16                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                                     e1*98/14*0118*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
100                    Mazda MPV                 215/60R16                         A02) bis A10)
                       (Serie 215/60R16)
                                                 225/55R16




Typ:                         BJ
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F              195/50R16                                   A01) bis A10)
                                                                                   K31)
                                                 205/45R16

e1*98/14*0094*05E      895/890                                                     5/114.3/67



Typ:                         BJD
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96           Mazda 323 F              195/50R16                                   A01) bis A10)
                                                                                   K31)
                                                 205/45R16

e1*98/14*0181*00E      895/890                                                     5/114.3/67


Typ:                          EPR
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0052*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        215/70R16                                  A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                                    S01)
                                        225/65R16

                                                 235/60R16
e4*98/14*0052*01E      1125/1060                     5/114,3/67,1



Typ:                           EP2R
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,       215/70R16                                  A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                                   S01)
               (Serie 215/70R16)        225/65R16

                                                 235/60R16
e13*2001/116*0090*01   1120/1065                                                   5/114,3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               12d
Seite :                    6 / 16                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Typ:                          EP
ABE / EG-Genehmigung:         e4*98/14*0044*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD        215/70R16                         A02) bis A10)
              (Serie 215/70R16)                                           S01)
                                        225/65R16

                                                          235/60R16
e4*98/14*0044*02E       1125/1060                                         5/114,3/67



Typ:                           EP2
ABE / EG-Genehmigung:          e13*2001/116*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 91            Mazda Tribute 2WD,       215/70R16                         A02) bis A10)
               Mazda Tribute 4WD                                          S01)
               (Serie 215/70R16)        225/65R16

                                                          235/60R16
e13*2001/116*0092*03    1120/1065                                         5/114,3/67



Typ:                          GG/GY
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0188*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 104   Mazda 6                   205/55R16                         A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                          K15)
                                        205/55R16 M+S

                                                          225/50R16
                                                          K23)K26)
 122                    Mazda 6                           205/55R16 M+S
                        (Limousine, Kombi)

e1*98/14*0188*10E       1095/1010 Lim. /1075/1065 Kombi                   5/114.3/67



Typ:                          GG1
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 88 bis 108   Mazda 6                  205/55R16                          A01) bis A10)
              (Limousine, Kombi)                                          K15)
                                       205/55R16 M+S

                                                          225/50R16
                                                          K23)K26)
 119 bis 122            Mazda 6                           205/55R16 M+S
                        (Limousine, Kombi)

e11*2001/116*0203*04E   1110/1065(0)                                      5/114.3/67




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               12d
Seite :                    7 / 16                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Typ:                         BK
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0234*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 110   Mazda 3                 205/55R16                                 A01) bis A10)
                                      A93)                                      K03)K15)K38)

                                               205/55R16 M+S
                                               A93)

                                               215/50R16
                                               K04)

                                               225/50R16
                                               K04)K21)K37)
e1*2001/116*0234*12   1110/915(0)                                               5/114.3/67



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                                  e13*2001/116*0156*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107            Mazda 5                 195/60R16                         A02) bis A10)
                                              A01) K44)N205)

                                               195/60R16 M+S
                                               A01) K44)W205)

                                               205/55R16
                                               A01) K03)K44)

                                               215/55R16
                                               A01) K01)K41)

                                               225/50R16
                                               A01) K01)K04) K26) K41)



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1                                  e11*2001/116*0202*..
NC1E                                 e1*2001/116*0371*..
Motorleistung         Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118            Mazda MX-5              205/50R16                         A02) bis A10)
                                              A01) K01)K04)                     EF0)

                                               215/50R16
                                               A01) K01)K04) K42)




RA-000860-B0-104-12d~MA-5-114_3-67-ET40_60R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               12d
Seite :                    8 / 16                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                             e1*2007/46*0433*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mazda 5                 195/55R16                                  A02) bis A10)

                                          195/60R16
                                          A01) K63)

                                          205/55R16
                                          A01) K03)K63)

                                          215/50R16
                                          A01) K01)K63)

                                          215/55R16
                                          A01) K01)K13) K62) K63)

                                          225/50R16
                                          A01) K01)K63)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                               e1*2001/116*0448*..
GHE                              e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG      195/65R16                                A02) bis A10)
                (Stufenheck, Schrägheck, A01) K01)K16) N205)                       E51)
                Kombi, Typ GH bis EG-
                Gen.-Nr.                  195/65R16 M+S
                e1*2001/116*0448*13, Typ A01) K01)K16)
                GHE nur bis EG-Gen.-Nr
                e13*2007/46*1075*05)      205/55R16
                                          A01) K01)K04) K16)

                                          205/60R16
                                          A01) K01)K04) K16)

                                          215/55R16
                                          A01) K01)K04) K16)

                                          225/55R16
                                          A01) K01)K02) K16) K23) K27) K55) K56)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               12d
Seite :                    9 / 16                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  215/60R16 M+S                        A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A93a)                                E51a)EF0)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         215/65R16 M+S
                e1*2001/116*0448*14, bei
                Typ GHE nur Ausführungen 225/60R16 M+S
                ab EG-Genehmigungs-Nr. A93a)
                e13*2007/46*1075*06)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                               e11*2001/116*0262*..
BLE                              e13*2007/46*1071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Mazda 3                     195/55R16                         A02) bis A10)
                (Schrägheck, bis Modelljahr N205)                             E50)
                2013)
                                            195/60R16
                                            N205)

                                           205/50R16
                                           A01) K03)

                                           205/55R16
                                           A01) K03)

                                           215/50R16
                                           A01) K01)

                                           215/55R16
                                           A01) K01)

                                           225/50R16
                                           A01) K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               12d
Seite :                    10 / 16                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                                e11*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121      Mazda 3                     205/60R16                         A02) bis A10)
                (4-/ 5-Türer, ab Modelljahr                                   E50a)
                2014)                       215/55R16

                                           225/55R16
                                           A01) K01)K15)

                                           235/50R16
                                           A01) K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                            e1*2007/46*1335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115      Mazda CX-3              215/60R16                             A02) bis A10)
                                        A93a)

                                           225/55R16
                                           A93)

                                           225/60R16

                                           235/55R16
                                           A01)A93a)K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               12d
Seite :                    11 / 16                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E41) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit 7 Sitzplätzen.

E50) Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5
     oder 6; siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     - Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
     - Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               12d
Seite :                    12 / 16                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
     Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
     Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
     Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               12d
Seite :                    13 / 16                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der
     Stoßfängeroberkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu
     biegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.

K26) An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K27) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende
     Maßnahmen erforderlich:
     - an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
       Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor der Radmitte bis zur
       Stoßfängeroberkante um ca. 10 mm aufzuweiten,
     - die ins Radhaus ragende Stoßfängerkante ist im oberen Bereich bis auf Materialdicke
       abzutrennen,
     - der Stoßfänger ist zusätzlich auszustellen.

K32) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben
         umzulegen (Restdicke ca. 5 mm)
     - die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der
         Radmitte bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
     - der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die
         ins Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.

K37) An Achse 2 sind die komplett umgelegten Radhauskanten zusätzlich um ca. 10 mm
     aufzuweiten. Dies gilt insbesondere im Bereich oberhalb der Radmitte sowie im
     Übergangsbereich Radhauskante zum hinteren Stoßfänger. Als Kontrollmaße können
     folgende Abstände dienen:
     - Abstand Radhausinnenwand (hinter Stoßdämpfer) zu Innenkante gebördelter
         Radhauskante: min. 345 mm,
     - Abstand hinterer innerer Befestigungspunkt Filzinnenradhaus (oben) zu Innenkante
         Übergangsbereich Radhaus-Stoßfänger: min. 300 mm.



RA-000860-B0-104-12d~MA-5-114_3-67-ET40_60R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               12d
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


K38) An Achse 2 sind die Filz-Innenradhäuser im Bereich ab Höhe seitlicher Zierleiste bis zum
     Übergang vom Blechradhaus zum hinteren Stoßfänger um ca. 40 mm zu kürzen und eng
     an das äußere Radhausblech anzulegen (verkleben).

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
         Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
         gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
     - der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante
         auszuschneiden.

K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis
         zum Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen.

K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
     Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
     oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich
     hinter die gebördelte Radhauskante zu klemmen.

K55) An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kuststoffspritzschutz in Höhe der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K56) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
     Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K62) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - der Clip zur Befestigung des Innenkotflügels in den Bereichen 40° vor und 10° hinter
         der Radmitte ist zu entfernen,
     - die dahinter befindliche Blechlasche ist entsprechend der umgelegten Radhauskante
         umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.




RA-000860-B0-104-12d~MA-5-114_3-67-ET40_60R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               12d
Seite :                    15 / 16                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


K63) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
         hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
     - die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte
         Radhauskante zu klemmen,
     - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur
         Befestigungsschraube auszuschneiden (siehe Skizze)




N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

S01) Die an den Stehbolzen befindlichen Sicherungsscheiben der Bremsscheibe /
     Bremstrommel sind zu entfernen.

T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T84) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
    Hinterachse nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur
    diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
    Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

RA-000860-B0-104-12d~MA-5-114_3-67-ET40_60R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               12d
Seite :                    16 / 16                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655



Die Anlage Nr. 12d mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem
Gutachten für die Sonderräder Typ 60R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.08.2016




RA-000860-B0-104-12d~MA-5-114_3-67-ET40_60R6655.docx