Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000860-D0-104
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  60R6655
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          60R6655.08
Radgröße:                                               6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast: *)                                      670 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2172 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   MAZDA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50846     110 Nm
BF2       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP50846     120 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000860-D0-104
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     2 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                              e11*2001/116*0262*..
BLE                             e13*2007/46*1071*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 136      Mazda 3                  195/55R16                          A02) bis A10)
                (Schrägheck, bis         N205)                              BF1) E50)
                Modelljahr 2013)
                                         195/60R16
                                         N205)

                                         205/50R16
                                         A01) K03)

                                         205/55R16
                                         A01) K03)

                                         215/50R16
                                         A01) K01)

                                         215/55R16
                                         A01) K01)

                                         225/50R16
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
BL                               e11*2001/116*0262*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
74 bis 121      Mazda 3                   205/60R16                         A02) bis A10)
                (4-/ 5-Türer, ab                                            BF1) E50a)
                Modelljahr 2014)          215/55R16

                                         225/55R16
                                         A01) K01) K15)

                                         235/50R16
                                         A01) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
BP                            e13*2007/46*1972*..
BPE                           e13*2007/46*2249*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 132      Mazda 3                205/60R16                            A02) bis A10)
                                                                            BF2)
                                         215/55R16

                                         225/55R16
                                         A01) K01) K04)

                                         235/50R16
                                         A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000860-D0-104
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     3 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CR1                           e13*2001/116*0156*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 107      Mazda 5                195/60R16                         A01) bis A10)
                                       K44) N205)                        BF1)

                                        195/60R16 M+S
                                        K44) W205)

                                        205/55R16
                                        K03) K44)

                                        215/55R16
                                        K01) K41)

                                        225/50R16
                                        K01) K04) K26) K41)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
CW                            e1*2007/46*0433*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110      Mazda 5                195/55R16                         A02) bis A10)
                                                                         BF1)
                                        195/60R16
                                        A01) K63)

                                        205/55R16
                                        A01) K03) K63)

                                        215/50R16
                                        A01) K01) K63)

                                        215/55R16
                                        A01) K01) K13) K62) K63)

                                        225/50R16
                                        A01) K01) K63)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000860-D0-104
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     4 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                             e1*2001/116*0448*..
GHE                            e13*2007/46*1075*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 136      Mazda 6, Mazda 6 LPG 195/65R16                             A01) bis A10)
                (Stufenheck, Schrägheck, N205)                             BF1) E51) K01) K16)
                Kombi, Typ GH bis EG-
                Gen.-Nr.                 195/65R16 M+S
                e1*2001/116*0448*13,
                Typ GHE nur bis EG-      205/55R16
                Gen.-Nr                  K04)
                e13*2007/46*1075*05)
                                         205/60R16
                                         K04)

                                         215/55R16
                                         K04)

                                         225/55R16
                                         K02) K23) K27) K55) K56)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GH                              e1*2001/116*0448*..
GHE                             e13*2007/46*1075*..
GJ                              e1*2007/46*1001*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 141      Mazda 6                  215/60R16                         A02) bis A10)
                (bei Typ GH nur          A93a)                             BF1) E51a) EF0)
                Ausführungen ab EG-
                Genehmigungs-Nr.         215/60R16 M+S
                e1*2001/116*0448*14,     A93a)
                bei Typ GHE nur
                Ausführungen ab EG-      215/65R16
                Genehmigungs-Nr.
                e13*2007/46*1075*06)     215/65R16 M+S

                                         225/60R16
                                         A93a)

                                         225/60R16 M+S
                                         A93a)

                                         235/55R16
                                         A93a)

                                         235/60R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000860-D0-104
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     5 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DJ1                           e1*2007/46*1335*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 115      Mazda CX-3             215/60R16                          A02) bis A10)
                                       A93a)                              BF1)

                                        225/55R16
                                        A93)

                                        225/60R16

                                        235/55R16
                                        A01) A93a) K01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
DM                            e13*2007/46*2041*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 143      Mazda CX-30            215/65R16                          A02) bis A10)
                (2WD)                  A93)                               BF2) EF0)

                                        225/65R16

                                        235/60R16
                                        A01) A93a) K01)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                             e1*98/14*0118*..
LWD                            e1*98/14*0165*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
88 bis 104      Mazda MPV               205/60R16                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)                                         BF1)
                                        215/55R16

                                        225/55R16
                                        A01) G01)

                                        235/50R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
LW                             e1*98/14*0118*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
100             Mazda MPV               215/60R16                         A02) bis A10)
                (Serie 215/60R16)                                         BF1)
                                        225/55R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000860-D0-104
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     6 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NC1                           e11*2001/116*0202*..
NC1E                          e1*2001/116*0371*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
93 bis 118      Mazda MX-5             205/50R16                          A01) bis A10)
                                                                          BF1) EF0) K01) K04)
                                        215/50R16
                                        K42)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                             e1*98/14*0116*..
CPD                            e1*98/14*0161*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96       Mazda Premacy           185/50R16                         A02) bis A10)
                (Serie 185/65R14 od.    N195) T81)                        BF1)
                195/55R15 od.
                195/50R16)              195/45R16
                                        A93) T84)

                                        195/50R16
                                        A01) K12)

                                        205/45R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
CP                             e1*98/14*0116*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
96              Mazda Premacy           195/50R16                         A01) bis A10)
                (Serie 195/60R15)       K12)                              BF1)

                                        205/50R16
                                        K32)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                             e13*92/53*0002*.., e13*95/54*0002*..
TA                             G517
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 155     Mazda Xedos 9           205/60R16                         A02) bis A10)
                (Serie 205/65R15)                                         BF1)
                                        215/55R16

                                        235/50R16
                                        A01) K01) K04) K12)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000860-D0-104
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     7 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TA                             e13*98/14*0002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
120             Mazda Xedos 9           215/55R16                         A02) bis A10)
                (Serie 215/55R16)                                         BF1)
                                        225/50R16
                                        A01) K03)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000860-D0-104
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     8 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655



A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 110 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP50846
       Anzugsmoment: 120 Nm

E50)   Nicht zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
       siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E50a) Nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2014 (Fahrzeugvarianten beginnen mit 5 oder 6;
      siehe Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld D.2(2)).

E51)   Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
       • Typ GH bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*13;
       • Typ GHE bis EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*05

E51a) Nur zulässig an folgenden Fahrzeugausführungen:
      Typ GJ ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*1001*00;
      Typ GH ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0448*14;
      Typ GHE ab EG-Genehmigungs-Nr. e13*2007/46*1075*06;

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000860-D0-104
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     9 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K12)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
       ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K15)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
       bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
       klemmen bzw. auszuschneiden.

K26)   An Achse 2 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K27)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000860-D0-104
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     10 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


K32)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
          Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett nach oben umzulegen
          (Restdicke ca. 5 mm)
       • die umgelegten Radhausauschnittkanten sind im Bereich ab ca. 100 mm vor der Radmitte
          bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers um ca. 5...0 mm aufzuweiten,
       • der Übergangsbereich von Radhaus zum hinteren Stoßfänger ist auszustellen und die ins
          Radhaus ragende Befestigungslasche um ca. 10 mm zu kürzen.

K41)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher
          Schutzleiste bis zur Oberkante des hinteren Stoßfängers komplett umzulegen,
       • der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass er hinter die
          gebördelte Radhauskante geklemmt werden kann,
       • der hintere Kunststoffspritzschutz ist im Bereich der Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K42)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von Oberkante Kunststoffschweller bis zum
          Übergang zum hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
          klemmen.

K44)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind die
       Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 100 mm unterhalb seitlicher Schutzleiste bis
       oberhalb Radmitte komplett umzulegen und der Filzinnenkotflügel in diesem Bereich hinter
       die gebördelte Radhauskante zu klemmen.

K55)   An Achse 1 ist die ins Radhaus ragende Kante des Kunststoffspritzschutz in Höhe der
       Stoßfängeroberkante auszuschneiden.

K56)   An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Spritzschutzes in Höhe der
       Stoßfängeroberkante entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K62)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • der Clip zur Befestigung des Innenkotflügels in den Bereichen 40° vor und 10° hinter der
          Radmitte ist zu entfernen,
       • die dahinter befindliche Blechlasche ist entsprechend der umgelegten Radhauskante
          umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 3 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000860-D0-104
Anlage-Nr. :                12d
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


K63)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich vom Schweller bis zum Übergang zum
          hinteren Stoßfänger/Heckschürze komplett umzulegen,
       • die Innenradhausverkleidung ist in diesem Bereich hinter die gebördelte Radhauskante zu
          klemmen,
       • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 10mm zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist von Oberkante Stoßfänger bis zur Befestigungsschraube
          auszuschneiden (siehe Skizze)




N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T81)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

W205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Reifen der Größen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
      EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 12d mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 60R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 17.06.2020