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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               11a
Seite :                    1/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    60R6655
Art des Rades:                                   einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           60R6655.08
Radgröße:                                                 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                          40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast:                                           670 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2172 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
A32, A33, C13, C23, C23W,     Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP50853 110 Nm
F15, F15-LPG, F15M, J10, P12, M12x1,25
T30, T31, V10, ZE0
J11                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                   ZP50879 110 Nm
                              M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000860-B0-104-11a~NI-5-114_3-66-ET40_60R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               11a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Typ:                          V10
ABE / EG-Genehmigung:         e9*98/14*0035*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 78 bis 100   Nissan Almera Tino        205/55R16                                     A02) bis A10)
                                        A91)G15)

                                              205/50R16
                                              A91)

                                              225/50R16
                                              G15)
                                              zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                              vorne                hinten
                                              205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                              A91)                                    G15)V00)
e9*98/14*0035*09E   1085/960(0)                                                       5/114,3/66



Typ(en):                             ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                                  e11*2007/46*0132*..
F15                                  e3*2007/46*0162*..
F15-LPG                              e3*2007/46*0225*..
F15M                                 e3*2007/46*0257*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
69 bis 160          Nissan Juke, Nissan Juke 205/60R16                                A02) bis A10)
                    Bifuel                    A93)                                    E19)EF0)
                    (Frontantrieb)
                                              205/65R16
                                              A01)A93)G01)

                                              215/55R16
                                              A93)

                                              215/60R16
                                              A93)

                                              225/55R16
                                              A93)

                                              235/50R16
                                              A01)K01)K04)

                                              235/55R16
                                              A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               11a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
F15                            e11*2007/46*0132*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 157     Nissan Juke             205/60R16                         A02) bis A10)
                (Allrad)                A93)                              EF0)

                                         205/65R16
                                         A01) A93)G01)

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         215/60R16
                                         A93)

                                         225/55R16
                                         A93)

                                         235/50R16
                                         A01) K01)K04)

                                         235/55R16
                                         A01) K01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
ZE0                            e11*2007/46*0230*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
80              Nissan Leaf             205/55R16                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         205/60R16

                                         215/50R16
                                         A01) A93)G01)

                                         215/55R16

                                         225/50R16
                                         A93a)

                                         225/55R16

                                         235/50R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               11a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Typ:                         A32
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 142  Nissan Maxima QX         205/55R16                                  A02) bis A10)
                                       A91)

                                          225/50R16

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                  V00)
e1*93/81*0011*03E   1105/1020(1080)                                               5/114,3/66



Typ:                          A33
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0136*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 103 bis 147   Nissan Maxima QX         205/55R16                                 A02) bis A10)
                                        A91)

                                          215/55R16

                                          225/50R16
                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                                                                  V00)
e1*98/14*0136*04E   1090/1085                                                     5/114,3/66



Typ:                            P12
ABE / EG-Genehmigung:           e11*98/14*0183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 103   Nissan Primera              205/55R16                               A02) bis A10)A91)
              (4-Türer, 5-Türer, Kombi)
                                          205/60R16

                                          215/55R16

                                          225/50R16                               A02) bis A10)

                                          225/55R16

                                          235/50R16
                                          zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          205/55R16            225/50R16          A02) bis A10)
                                          A91)                                    V00)
                                          215/55R16            235/50R16          A02) bis A10)
                                          A91)                                    V00)
e11*98/14*0183*06   1110/1060                                                     5/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               11a
Seite :                    5/9                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
C13                            e9*2007/46*3086*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 85       Nissan Pulsar           195/55R16                             A02) bis A10)
                                        A93)

                                           195/60R16
                                           A93a)

                                           205/55R16
                                           A93a)

                                           215/50R16
                                           A93a)

                                           215/55R16

                                           225/50R16




Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
J10                             e11*2001/116*0295*..
J10                             e3*2007/46*0067*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
76 bis 110      Nissan Qashqai, Qashqai+2 215/65R16                           A02) bis A10)
                                          A98a)                               EF0)

                                           225/60R16
                                           A93)

                                           235/60R16




Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
J11                                e11*2007/46*0963*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Nissan Qashqai              215/60R16                         A02) bis A10)
                (Frontantrieb + Allrad)
                                            215/65R16

                                           225/60R16

                                           225/65R16
                                           GB3)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               11a
Seite :                    6/9                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Typ:                         C23
ABE / EG-Genehmigung:        G201; e9*93/81*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 49 bis 93    Nissan Serena           205/55R16                                 A02) bis A10)
                                      A91)                                      ER1)

                                              225/50R16
e9*93/81*0013*00E   965/1300                                                    5/114,3/66,1



Typ:                         C23W
ABE / EG-Genehmigung:        e9*95/54*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 93    Nissan Serena            205/55R16                                A02) bis A10)
                                       A91)                                     ER1)

                                              225/50R16
e9*95/54*0018*07    965/1300                                                    5/114,3/66,1



Typ:                         T30
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0166*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 84 bis 121   Nissan X-Trail           215/65R16                                A02) bis A10)
                                       A91)

                                              225/60R16
                                              A91)

                                              235/60R16
e1*98/14*0166*12E   1110/1165(0)                                                5/114,3/66



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
T31                                e1*2001/116*0432*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
104 bis 127         Nissan X-Trail            215/65R16                         A02) bis A10)
                    (bis EG-Genehmigungs-Nr.: A93)
                    e1*2001/116*0432*05)
                                              225/60R16
                                              A93)

                                              235/60R16




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               11a
Seite :                    7/9                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               11a
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
     sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
     Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1340 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G15) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit der Bereifungsgröße 185/65R15 ausgerüstet
     oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind, sind
     die Auflagen A01) und G01) zu.

GB3) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 215/55R18 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               11a
Seite :                    9/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



DDie Anlage Nr. 11a mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem
Gutachten für die Sonderräder Typ 60R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 16.08.2016




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