Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000860-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 60R6655 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 60R6655 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: Ronal Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 60R6655.08 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 8 Ø82 Ø66.1 geprüfte Radlast: 670 kg bei Reifenabrollumfang: 2172 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Renault Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment JZ, Z, RFB, RFD, RFE Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50879 120 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm T Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP50873 130 Nm M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm RA-000860-A0-104-11b~RE-5-114_3-66-ET40_60R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000860-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 60R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Fluence 205/60R16 A02) bis A10) A93a) EF0) 215/55R16 A93) 215/60R16 A01) K84) 225/55R16 A01) K04)K84) 235/50R16 A01) K04)K84) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFE e2*2007/46*0475*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 96 Renault Kadjar 215/65R16 A02) bis A10) (2WD und 4WD) A93) EF0) 225/60R16 A93) 235/60R16 RA-000860-A0-104-11b~RE-5-114_3-66-ET40_60R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000860-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 60R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): T e2*2001/116*0363*.. T e2*2007/46*0012*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 103 Renault Laguna 195/60R16 A02) bis A10) (Limousine, Kombi, A93) E62)EF0) Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 195/.. oder 205/60R16 205/..) A93) 215/55R16 A93) 215/60R16 225/50R16 A93) 225/55R16 235/50R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Megane 195/55R16 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, Coupe, A93)N205) EF0) Kombi, Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 205/55R16 195/65R15 oder 205/55R16 A93) oder 205/50R17) 215/50R16 A93) 215/55R16 A93)G0X) 225/50R16 A93) RA-000860-A0-104-11b~RE-5-114_3-66-ET40_60R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000860-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 60R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): Z e2*2001/116*0373*.. Z e2*2007/46*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 103 Renault Megane 205/55R16 A02) bis A10) (Limousine 5-türig, Coupe, A93) EF0) Kombi, Ausführungen mit Serienreifen 205/65R15 205/60R16 oder 205/60R16 oder A93) 205/55R17) 215/55R16 A93) 225/50R16 A93) 225/55R16 A01) K78) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFB e2*2007/46*0546*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 97 Renault Megane 195/55R16 A02) bis A10) (Limousine 5-türig) A93)N205) 195/60R16 N205) 205/55R16 215/50R16 A93a) 215/55R16 225/50R16 235/50R16 A01)K03)K04) RA-000860-A0-104-11b~RE-5-114_3-66-ET40_60R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000860-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 60R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 81 Renault Scenic, Grand 205/55R16 A02) bis A10) Scenic A93) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 195/65R15 205/60R16 oder 205/55R16) A93)G6N) 215/55R16 A93)G3C) 225/50R16 A93) 225/55R16 A01) A93a)G6N) K64) 235/50R16 G3C) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. JZ e2*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 103 Renault Scenic, Grand 205/60R16 A02) bis A10) Scenic A93) EF0) (Ausführungen mit kleinsten Serienreifen 205/65R15 215/55R16 oder 205/60R16 oder A93) 205/55R17) 215/60R16 A01) A93)G6P) K64) 225/55R16 A01) A93a)K64) 235/50R16 235/55R16 A01) G6P)K64) RA-000860-A0-104-11b~RE-5-114_3-66-ET40_60R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000860-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 60R6655 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): JZ e2*2001/116*0379*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 97 Renault Scenic XMOD 205/60R16 A02) bis A10) A93) 215/55R16 A93) 215/60R16 225/55R16 235/50R16 235/55R16 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): RFD e11*2007/46*2969*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 147 Renault Talisman, Talisman 215/60R16 A02) bis A10) Grandtour A93) EF0) 215/65R16 225/55R16 A93) 225/60R16 235/55R16 A93a) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000860-A0-104-11b~RE-5-114_3-66-ET40_60R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000860-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 60R6655 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E62) Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung. RA-000860-A0-104-11b~RE-5-114_3-66-ET40_60R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000860-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 60R6655 EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17, 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. G6P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R17 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-000860-A0-104-11b~RE-5-114_3-66-ET40_60R6655.docx Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 50961 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000860-A0-104 Anlage-Nr. : 11b Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 60R6655 K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind komplett zu kürzen, - vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, - die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus anzulegen und festzukleben. K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden, - der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen, - die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen. K84) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach außen aufzuweiten. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 11b mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 60R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 16.08.2016 RA-000860-A0-104-11b~RE-5-114_3-66-ET40_60R6655.docx