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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000860-G0-104
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     1 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                  60R6655
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          60R6655.08
Radausführungskennz.:                                   60R6655.08
Radgröße:                                               6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                        40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   82,00 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          8 Ø82 Ø66.1
geprüfte Radlast: *)                                      670 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2172 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   RENAULT

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZP50879     120 Nm
                Schaftlänge 28 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP50873    130 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF3       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5,                         ZP50879    110 Nm
                Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000860-G0-104
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     2 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                              e2*2001/116*0373*..
Z                              e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Fluence         205/60R16                          A02) bis A10)
                                        A93a)                              BF1) EF0)

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         215/60R16
                                         A01) G6P) K84)

                                         225/55R16
                                         A01) K04) K84)

                                         235/50R16
                                         A01) K04) K84)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
RFE                             e2*2007/46*0475*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 120      Renault Kadjar, Kadjar   215/65R16                         A02) bis A10)
                2300                     A93)                              BF1) EF0)
                (2WD und 4WD)
                                         225/60R16
                                         A93)

                                         235/60R16
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Nr. :                       RA-000860-G0-104
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     3 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
RFK                               e2*2018/858*00001*..
RFK                               e2*2018/858*00002*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 96       Renault Kangoo             205/55R16                         A02) bis A10)
                (inkl. Elektro-Fz.)        A93) GLZ) T94)                    BF1) ER1)

                                         205/60R16
                                         A93) T96)

                                         215/55R16
                                         A93) T97)

                                         215/60R16
                                         GLU)

                                         225/50R16
                                         A93a) GLZ) T96)

                                         225/55R16
                                         A93a)

                                         235/50R16

                                         235/55R16
                                         GLU)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
T                                e2*2001/116*0363*..
T                                e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 103      Renault Laguna            195/60R16                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,        A93)                               BF2) E62) EF0)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen    205/60R16
                195/.. oder 205/..)       A93)

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         215/60R16

                                         225/50R16
                                         A93)

                                         225/55R16

                                         235/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000860-G0-104
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
T                               e2*2001/116*0363*..
T                               e2*2007/46*0012*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 103      Renault Laguna           195/60R16                         A02) bis A10)
                (Allradlenkung)          A93)                              BF2) EF0)

                                         195/65R16
                                         A93)

                                         205/55R16
                                         A93)

                                         205/60R16
                                         A93)

                                         215/55R16
                                         A93)

                                         215/60R16

                                         225/50R16
                                         A93)

                                         225/55R16

                                         235/50R16

                                         235/55R16


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane           195/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig,      N205)                             A93) BF3) EF0)
                Coupe, Kombi,
                Cabriolet,               205/55R16
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   215/50R16
                195/65R15 oder
                205/55R16 oder           215/55R16
                205/50R17)               G0X)

                                         225/50R16
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000860-G0-104
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     5 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
Z                               e2*2001/116*0373*..
Z                               e2*2007/46*0010*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 103      Renault Megane           205/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig,      A93)                              BF3) EF0)
                Coupe, Kombi,
                Cabriolet,               205/60R16
                Ausführungen mit         A93)
                Serienreifen 205/65R15
                oder 205/60R16 oder      215/55R16
                205/55R17)               A93)

                                         225/50R16
                                         A93)

                                         225/55R16
                                         A01) K78)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
RFB                           e2*2007/46*0546*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 130      Renault Megane, Megane 195/55R16                           A02) bis A10)
                Grandtour              A93) N205)                          BF1) EF0)

                                         195/60R16
                                         N205)

                                         205/55R16

                                         215/50R16
                                         A93a)

                                         215/55R16

                                         225/50R16

                                         235/50R16
                                         A01) K03) K04)
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Nr. :                       RA-000860-G0-104
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     6 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
JZ                              e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81       Renault Scenic, Grand    205/55R16                         A02) bis A10)
                Scenic                   A93)                              BF3)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   205/60R16
                195/65R15 oder           A93) G6N)
                205/55R16)
                                         215/55R16
                                         A93) G3C)

                                         225/50R16
                                         A93)

                                         225/55R16
                                         A01) A93a) G6N) K64)

                                         235/50R16
                                         G3C)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                              e2*2001/116*0379*..
JZ                              e2*2007/46*0011*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
78 bis 103      Renault Scenic, Grand    205/60R16                         A02) bis A10)
                Scenic                   A93)                              BF3) EF0)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen   215/55R16
                205/65R15 oder           A93)
                205/60R16 oder
                205/55R17)               215/60R16
                                         A01) A93) GA4) K64)

                                         225/55R16
                                         A01) A93a) K64)

                                         235/50R16

                                         235/55R16
                                         A01) GA4) K64)
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Nr. :                       RA-000860-G0-104
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Seite :                     7 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JZ                             e2*2001/116*0379*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 97       Renault Scenic XMOD     205/60R16                         A02) bis A10)
                                        A93)                              BF3)

                                        215/55R16
                                        A93)

                                        215/60R16

                                        225/55R16

                                        235/50R16

                                        235/55R16


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
RFD                            e11*2007/46*2969*..
RFD                            e2*2007/46*0653*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 147      Renault Talisman,       215/60R16                         A02) bis A10)
                Talisman Grandtour      A93)                              BF1) EF0)

                                        215/65R16

                                        225/55R16
                                        A93)

                                        225/60R16

                                        235/55R16
                                        A93a)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
AG                             e2*2007/46*0251*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51              Renault Zoe             195/55R16                         A02) bis A10)
                (ab EG-Genehmigungs- A93a)                                BF3)
                Nr. e2*2007/46*0251*15)
                                        205/50R16
                                        A01) A93a) K03)

                                        205/55R16
                                        A01) G01) K03)

                                        215/50R16
                                        A01) K03)

                                        225/50R16
                                        A01) G01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000860-G0-104
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     8 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000860-G0-104
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     9 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50879
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50873
       Anzugsmoment: 130 Nm

BF3)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
       Zubehörkit: ZP50879
       Anzugsmoment: 110 Nm

E62)   Nicht geprüft für Fahrzeugausführungen mit Allradlenkung.

EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
       (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
       Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
       Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
     einer Achslast von 1340 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
     Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G0X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G3C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/50R17,
     205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

G6N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000860-G0-104
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     10 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655



G6P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

GA4) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/55R17,
     225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GLU) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R16,
     205/55R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

GLZ) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     195/65R16C, 205/55R17, 205/60R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K64)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die beiden im Radhaus befindlichen Befestigungsstehbolzen für den Filzinnenkotflügel sind
          komplett zu kürzen,
       • vom Filzinnenkotflügel ist im Bereich von ca. 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste
          bis zur Stoßfängeroberkante ein Streifen von ca. 50 mm Breite (gemessen von der
          Radhausausschnittkante) abzutrennen,
       • die verbleibende Filzinnenverkleidung ist an der Schnittkante eng an das Metallinnenradhaus
          anzulegen und festzukleben.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 6 zur ABE-Nr. 50961 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000860-G0-104
Anlage-Nr. :                11b
Seite :                     11 / 11
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  60R6655


K78)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
       erforderlich:
       • die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Ausbuchtung des
          Kunststoffinnenkotflügels ist auszuschneiden,
       • der dahinter befindliche Kunststoffsteg ist um 10 mm zu kürzen,
       • die Stoßfängerbefestigungslasche ist um 5 mm zu kürzen.

K84)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich vom Schweller bis zur Radmitte um 10 mm nach
       außen aufzuweiten.

N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

T94)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1340 kg bei LI 94 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 670 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 11b mit den Seiten 1-11 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 60R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 11.09.2023