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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    1/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   60R6655
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              Ronal
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          60R6655.38
Radgröße:                                                6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                         50 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                    82,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          7 Ø82 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                          653 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2100 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
AE, FD, FDH, FDHG, GDH,   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                     ZP50846 110 Nm
GDH-HME, JC, JC-HME, PDE, M12x1,5
TLE, TLE-HME




RA-000860-B0-104-26~HY-5-114_3-67-ET50_60R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               26
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
FD                               e11*2001/116*0313*..
FDH                              e11*2001/116*0343*..
FDHG                             e11*2001/116*0361*..
FDH                              e11*2007/46*0225*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105      Hyundai i30, i30CW        195/60R16                            A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi)        A93)

                                            205/55R16
                                            A93)

                                            215/50R16



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
GDH                                 e11*2007/46*0337*..
GDH                                 e11*2007/46*0338*..
GDH-HME                             e13*2007/46*1604*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 100      Hyundai i30, i30CW           195/55R16                         A02) bis A10)
                (3-türer, 5-türer, Kombi)    A93)N205)

                                            195/60R16
                                            A01)G0E)K58)N205)

                                            205/55R16

                                            215/50R16
                                            A93a)

                                            225/50R16
                                            A01)K58)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
PDE                               e11*2007/46*3807*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 103      Hyundai i30                195/55R16                         A02) bis A10)
                (Limousine 5-türig)        A93)N205)

                                           195/55R16 M+S
                                           A93)

                                           195/60R16
                                           G0E)N205)

                                           195/60R16 M+S
                                           G0E)

                                           205/55R16
                                           A93a)

                                           215/50R16
                                           A93)

                                           225/50R16
                                           A01)K01)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
JC-HME                         e13*2007/46*1605*..
JC                             e4*2007/46*0207*..
JC                             e4*2007/46*0223*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
57 bis 94       Hyundai IX20            195/55R16                            A02) bis A10)
                                        A93)

                                           195/60R16
                                           A93a)

                                           205/55R16
                                           A93a)

                                           215/50R16
                                           A93)

                                           215/55R16
                                           G1D)

                                           225/50R16
                                           A01)K03)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               26
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
AE                              e4*2007/46*1157*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
77              Hyuandai Ioniq           195/55R16                         A02) bis A10)
                (Nur Fahrzeuge mit       A93a)                             EF0)
                Hybridantrieb)
                                         195/60R16

                                          205/55R16

                                          215/50R16

                                          225/50R16
                                          A01)K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
TLE                            e11*2007/46*2724*..
TLE-HME                        e13*2007/46*1612*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 136      Hyundai Tucson          215/65R16                          A02) bis A10)
                                                                           B33)EF0)
                                          225/65R16

                                          235/60R16



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               26
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


B33) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit elektrisch betätigter Parkbremse.

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G0E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
     225/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und
     G01) zu beachten.

G1D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K58) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich 20 Grad hinter Radmitte ist zu
        entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von Stoßfängeroberkante bis
        45 Grad hinter der Radmitte umzulegen,
     - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.




RA-000860-B0-104-26~HY-5-114_3-67-ET50_60R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 50961
Nr. :                      RA-000860-B0-104
Anlage-Nr. :               26
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 60R6655


N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage Nr. 26 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 60R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 14.06.2017




RA-000860-B0-104-26~HY-5-114_3-67-ET50_60R6655.docx